Kurzerklärt - Der Jurapodcast Archiv
672 Episoden
16 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining Gesetzl. Schuldverh.
"Die Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht."
In dieser Folge klären wir eine der spannendsten Fragen des Deliktsrechts: Kann ein ungeborenes Kind bereits Träger des Rechtsguts Gesundheit sein? Und wenn ja – wann entsteht dann der Schadensersatzanspruch?
Anhand des berühmten Syphilis-Falls des BGH (BGHZ 8, 243) erarbeiten wir:
Die dogmatische Unterscheidung zwischen Lebensgütern und subjektiven Rechten
Warum Gesundheit ein naturgegebenes Rechtsgut ist
Die Nasciturus-Konstruktion: Schutz ja, aber Anspruch erst ab Geburt
Die Bedeutung von § 1 BGB als Zäsur für die Rechtsfähigkeit
Kernaussagen
Gesundheit als Lebensgut kann bereits im Mutterleib verletzt werden
Rechtsfähigkeit und damit Anspruchsentstehung erst ab Geburt (§ 1 BGB)
Schädigung vor Zeugung unerheblich – entscheidend ist Kausalität zur Gesundheitsbeeinträchtigung
Kein Anspruch bei Totgeburt oder vollständiger Ausheilung vor Geburt
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In dieser Folge klären wir eine der spannendsten Fragen des Deliktsrechts: Kann ein ungeborenes Kind bereits Träger des Rechtsguts Gesundheit sein? Und wenn ja – wann entsteht dann der Schadensersatzanspruch?
Anhand des berühmten Syphilis-Falls des BGH (BGHZ 8, 243) erarbeiten wir:
Die dogmatische Unterscheidung zwischen Lebensgütern und subjektiven Rechten
Warum Gesundheit ein naturgegebenes Rechtsgut ist
Die Nasciturus-Konstruktion: Schutz ja, aber Anspruch erst ab Geburt
Die Bedeutung von § 1 BGB als Zäsur für die Rechtsfähigkeit
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Gesundheit als Lebensgut kann bereits im Mutterleib verletzt werden
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23 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht
"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz."
Beschreibung:
In dieser Folge widmen wir uns dem zweiten – und deutlich umstritteneren – Schutzgut im Polizei- und Ordnungsrecht: der öffentlichen Ordnung.
Wir klären, was genau darunter verstanden wird, woher die Definition stammt, warum sie inhaltlich so problematisch ist und welche Rolle die Verfassung spielt. Danach werfen wir einen detaillierten Blick auf historische Entwicklungen, ethische und moralische Wertmaßstäbe sowie den verfassungsrechtlichen Rahmen bei Eingriffen – insbesondere bei Versammlungen.
Inhalt der Folge – kompakt:
Definition der öffentlichen Ordnung (klassische Rechtsprechung)
Abgrenzung zur öffentlichen Sicherheit
Wandlungsfähigkeit und Kritik am Begriff
Warum wir die öffentliche Ordnung trotzdem brauchen
Aktuelle Anwendungsfälle + Beispiele
Toleranz, Ethik & öffentlicher Anstand als Schutzdimensionen
öffentliche Ordnung bei Versammlungen (Art. 8 GG / Art. 5 GG)
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In dieser Folge widmen wir uns dem zweiten – und deutlich umstritteneren – Schutzgut im Polizei- und Ordnungsrecht: der öffentlichen Ordnung.
Wir klären, was genau darunter verstanden wird, woher die Definition stammt, warum sie inhaltlich so problematisch ist und welche Rolle die Verfassung spielt. Danach werfen wir einen detaillierten Blick auf historische Entwicklungen, ethische und moralische Wertmaßstäbe sowie den verfassungsrechtlichen Rahmen bei Eingriffen – insbesondere bei Versammlungen.
Inhalt der Folge – kompakt:
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Abgrenzung zur öffentlichen Sicherheit
Wandlungsfähigkeit und Kritik am Begriff
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22 Minuten
MKK003 Herangehensweise an neue Rechtsgebiete
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16 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Handkommentar StGB, Kindhäuser
"Der „Kindhäuser/Hilgendorf“ ist das Standardwerk zum StGB für Studium, Referendariat und erste Berufsjahre. Die vorzügliche Kombination aus Lehrbuch und Kommentar überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung zu einem erschwinglichen Preis.
Die 10. Auflage berücksichtigt neue prüfungsrelevante Gesetze: vom geänderten Sanktionenrecht, über strafgesetzliche Anpassungen an das neue Cannabis-Gesetz bis hin zu den neu gefassten Regelungen über Gesundheitszeugnisse und der Aufhebung des Werbeverbots für den Schwangerschaftsabbruch."
Folgenbeschreibung:
BGH, Beschl. v. 17.07.2024 – 5 StR 161/24
In dieser Folge schauen wir uns eine Entscheidung des BGH zur sukzessiven Mittäterschaft an – einem echten Dauerbrenner im Strafrecht. Wir klären, ob man noch Mittäter werden kann, wenn man erst zu einer bereits laufenden Tat hinzustößt, und wo die dogmatischen Grenzen liegen.
Der BGH nutzt den Fall, um seine großzügige Rechtsprechungslinie noch einmal zu präzisieren: Mittäterschaft kann auch zwischen Vollendung und Beendigung entstehen – aber nur, solange der Hinzutretende die Tat noch fördern kann. Die Literatur hält dagegen und lehnt die Zurechnung früherer Tatteile wegen des Problems des dolus subsequens weitgehend ab.
Im Fall selbst geht es um einen komplexen Anlagebetrug über Mantelgesellschaften und Treuhandkonten. Der Angeklagte stößt erst spät zum Tatplan hinzu – aber mit erheblichem Einfluss auf das weitere Geschehen. Wir analysieren, warum der BGH trotzdem eine sukzessive Mittäterschaft bejaht.
Wie immer: examensrelevant, dogmatisch sauber und gut einprägsam.
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"Der „Kindhäuser/Hilgendorf“ ist das Standardwerk zum StGB für Studium, Referendariat und erste Berufsjahre. Die vorzügliche Kombination aus Lehrbuch und Kommentar überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung zu einem erschwinglichen Preis.
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Folgenbeschreibung:
BGH, Beschl. v. 17.07.2024 – 5 StR 161/24
In dieser Folge schauen wir uns eine Entscheidung des BGH zur sukzessiven Mittäterschaft an – einem echten Dauerbrenner im Strafrecht. Wir klären, ob man noch Mittäter werden kann, wenn man erst zu einer bereits laufenden Tat hinzustößt, und wo die dogmatischen Grenzen liegen.
Der BGH nutzt den Fall, um seine großzügige Rechtsprechungslinie noch einmal zu präzisieren: Mittäterschaft kann auch zwischen Vollendung und Beendigung entstehen – aber nur, solange der Hinzutretende die Tat noch fördern kann. Die Literatur hält dagegen und lehnt die Zurechnung früherer Tatteile wegen des Problems des dolus subsequens weitgehend ab.
Im Fall selbst geht es um einen komplexen Anlagebetrug über Mantelgesellschaften und Treuhandkonten. Der Angeklagte stößt erst spät zum Tatplan hinzu – aber mit erheblichem Einfluss auf das weitere Geschehen. Wir analysieren, warum der BGH trotzdem eine sukzessive Mittäterschaft bejaht.
Wie immer: examensrelevant, dogmatisch sauber und gut einprägsam.
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20 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining Gesetzl. Schuldverh.
"Die Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht."
Folgenbeschreibung:
In dieser Folge tauchen wir tief in eine besondere Form der Rechtsgutsverletzung ein: die Verletzung des Rechtsguts Leben im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. Anders als bei Körper oder Gesundheit ist das Rechtsgut Leben nur durch Tötung beeinträchtigt – und genau das macht den Prüfungsaufbau und die Rechtsfolgen besonders.
Wir klären, wie sich die Feststellung der Rechtsgutsverletzung in der Klausur sauber formulieren lässt und warum der Getötete selbst niemals Ersatzberechtigter sein kann. Anschließend steigen wir in die §§ 844–846 BGB ein: Beerdigungskosten, Unterhaltsrenten, Hinterbliebenengeld und die Frage, wer was ersetzt verlangen kann.
Zum Schluss gibt’s einen Begleitfall, der zeigt, wie ihr diese Sonderkonstellation im Examen strukturiert durchprüft.
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Folgenbeschreibung:
In dieser Folge tauchen wir tief in eine besondere Form der Rechtsgutsverletzung ein: die Verletzung des Rechtsguts Leben im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. Anders als bei Körper oder Gesundheit ist das Rechtsgut Leben nur durch Tötung beeinträchtigt – und genau das macht den Prüfungsaufbau und die Rechtsfolgen besonders.
Wir klären, wie sich die Feststellung der Rechtsgutsverletzung in der Klausur sauber formulieren lässt und warum der Getötete selbst niemals Ersatzberechtigter sein kann. Anschließend steigen wir in die §§ 844–846 BGB ein: Beerdigungskosten, Unterhaltsrenten, Hinterbliebenengeld und die Frage, wer was ersetzt verlangen kann.
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30 Minuten
#004 Falllösung im Polizei- und Ordnungsrecht
Schutzgüter | Einrichtungen des Staates | Zulässigkeit polizeirechtlichen Einschreitens gegen einen Aufruf zum Boykott von Kommunalwahlen
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Hier gibts Geschenke: https://www.schweitzer-online.de/info/Geschenkt/
Zum kostenlosen Studiservice:
https://www.schweitzer-online.de/info/Services-fuer-Studierende/
Beschreibung
Link zum Fall
In dieser Folge verbinden wir zwei Rechtsgebiete, die in der Klausur gerne unerwartet zusammenfinden: das Kommunalverfassungsrecht und das Polizeirecht. Ausgangspunkt ist ein politisch zugespitzter Fall: Ein Stadtratsmitglied ruft in der Sitzung des Stadtrats – und später öffentlich – zum Boykott der Kommunalwahlen auf. Der Oberbürgermeister reagiert mit einem Sitzungsausschluss und mit einer polizeirechtlichen Untersagungsverfügung.
Wir klären, welche Maßnahme auf welcher Rechtsgrundlage beruht, wie sich Organstreitigkeiten im Kommunalverfassungsrecht prozessual sauber aufdröseln lassen und warum gerade bei polizeirechtlichen Eingriffen die Unterscheidung zwischen öffentlicher Sicherheit, öffentlicher Ordnung und Meinungsfreiheit entscheidend ist.
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In dieser Folge verbinden wir zwei Rechtsgebiete, die in der Klausur gerne unerwartet zusammenfinden: das Kommunalverfassungsrecht und das Polizeirecht. Ausgangspunkt ist ein politisch zugespitzter Fall: Ein Stadtratsmitglied ruft in der Sitzung des Stadtrats – und später öffentlich – zum Boykott der Kommunalwahlen auf. Der Oberbürgermeister reagiert mit einem Sitzungsausschluss und mit einer polizeirechtlichen Untersagungsverfügung.
Wir klären, welche Maßnahme auf welcher Rechtsgrundlage beruht, wie sich Organstreitigkeiten im Kommunalverfassungsrecht prozessual sauber aufdröseln lassen und warum gerade bei polizeirechtlichen Eingriffen die Unterscheidung zwischen öffentlicher Sicherheit, öffentlicher Ordnung und Meinungsfreiheit entscheidend ist.
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19 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht
"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe."
Folgenbeschreibung:
In dieser Folge setzen wir unseren Überblick zur Rechtsgutsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB fort – diesmal mit Fokus auf die „sonstigen Rechte“.
Nachdem wir in der letzten Folge die Rechtsgüter und das Eigentum behandelt haben, geht es nun um Rechte wie den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, den Besitz, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Immaterialgüterrechte und Mitgliedschaftsrechte.
Sebastian erklärt, warum diese Rechte eng auszulegen sind, was es mit der Ausschluss- und Zuweisungsfunktion auf sich hat, und wieso nur Rechte mit eigentumsähnlicher Struktur unter den Schutz des § 823 Abs. 1 fallen.
Anhand anschaulicher Beispiele – vom Mietverhältnis über Boykottaufrufe bis hin zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen – wird deutlich, wie breit das Spektrum dieser sonstigen Rechte ist und wo die Abgrenzung zum Eigentum verläuft.
In den nächsten Folgen geht es dann Fall für Fall weiter mit den einzelnen Rechten im Detail.
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Folgenbeschreibung:
In dieser Folge setzen wir unseren Überblick zur Rechtsgutsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB fort – diesmal mit Fokus auf die „sonstigen Rechte“.
Nachdem wir in der letzten Folge die Rechtsgüter und das Eigentum behandelt haben, geht es nun um Rechte wie den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, den Besitz, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Immaterialgüterrechte und Mitgliedschaftsrechte.
Sebastian erklärt, warum diese Rechte eng auszulegen sind, was es mit der Ausschluss- und Zuweisungsfunktion auf sich hat, und wieso nur Rechte mit eigentumsähnlicher Struktur unter den Schutz des § 823 Abs. 1 fallen.
Anhand anschaulicher Beispiele – vom Mietverhältnis über Boykottaufrufe bis hin zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen – wird deutlich, wie breit das Spektrum dieser sonstigen Rechte ist und wo die Abgrenzung zum Eigentum verläuft.
In den nächsten Folgen geht es dann Fall für Fall weiter mit den einzelnen Rechten im Detail.
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Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Landesgesetzsammlungen (Der Link führt euch zum Landesrecht Bayern, ihr findet dort aber auch alle anderen Landesgesetzsammlungen):
"Das Studienbuch versammelt alle wichtigen Themenbereiche des bayerischen Landesrechts. Die 3. Auflage erörtert aktuelle Entwicklung im Bau-, Kommunal- und Polizeirecht. Die Themen werden durchgängig von Hochschullehrerinnen und -lehrern der juristischen Fakultäten im Freistaat und ausgewiesenen Praktikern behandelt."
Folgenbeschreibung:
Willkommen zu einer neuen Folge von Kurzerklärt!
Heute geht es um eines der zentralen Schutzgüter im Polizei- und Ordnungsrecht – die öffentliche Sicherheit.
In dieser Folge erfahrt ihr:
Was genau unter „öffentlicher Sicherheit“ zu verstehen ist,
welche drei Bereiche sie umfasst,
und wie ihr diese sauber voneinander abgrenzt – inklusive typischer Klausurbeispiele.
Die drei Schutzbereiche der öffentlichen Sicherheit:
Gesamte Rechtsordnung – jeder objektive Verstoß gegen geltendes Recht, z. B. gegen Straf-, Bau- oder Straßenrecht.Individualrechtsgüter – elementare Rechte wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum; Abgrenzung zu bloßen Privatrechtsstreitigkeiten.Bestand und Funktionieren des Staates und seiner Einrichtungen – Schutz von Behörden, Parlamenten, Schulen, Wahlen und hoheitlichen Veranstaltungen.
Anhand vieler praxisnaher Beispiele (vom Rotlichtverstoß über Graffiti bis zur blockierten Ratssitzung) seht ihr, wann welches Schutzgut betroffen ist und wie ihr das in der Klausur formuliert.
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"Das Studienbuch versammelt alle wichtigen Themenbereiche des bayerischen Landesrechts. Die 3. Auflage erörtert aktuelle Entwicklung im Bau-, Kommunal- und Polizeirecht. Die Themen werden durchgängig von Hochschullehrerinnen und -lehrern der juristischen Fakultäten im Freistaat und ausgewiesenen Praktikern behandelt."
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und wie ihr diese sauber voneinander abgrenzt – inklusive typischer Klausurbeispiele.
Die drei Schutzbereiche der öffentlichen Sicherheit:
Gesamte Rechtsordnung – jeder objektive Verstoß gegen geltendes Recht, z. B. gegen Straf-, Bau- oder Straßenrecht.Individualrechtsgüter – elementare Rechte wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum; Abgrenzung zu bloßen Privatrechtsstreitigkeiten.Bestand und Funktionieren des Staates und seiner Einrichtungen – Schutz von Behörden, Parlamenten, Schulen, Wahlen und hoheitlichen Veranstaltungen.
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Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zum Strafprozessrecht
"Das Lehrbuch vermittelt das examensrelevante Wissen im Strafprozessrecht für das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen. Es stellt die Justizpraxis anhand von bedeutsamen Verfahren und unter Auswertung empirischer Daten dar. Lösungsfälle und ein abschließendes Repetitorium unterstützen den Lernprozess. Besonderes Augenmerk wird auf die Wandlung des klassischen Strafprozesses hin zu einem ökonomischen Strafprozess gelegt."
Folgenbeschreibung:
In dieser Folge von Kurzerklärt – Der Jurapodcast geht es um eine besonders spannende Zwangsmaßnahme der Strafprozessordnung: die heimliche Überwachung im Besuchsraum der Untersuchungshaft.
Ausgangspunkt ist ein Fall des BGH (Urteil vom 29. April 2009 – 1 StR 701/08), in dem ein Gespräch zwischen dem Beschuldigten und seiner Ehefrau heimlich abgehört wurde – mit entscheidenden Erkenntnissen für das Verfahren.
Wir klären in dieser Folge:
Welche heimlichen Überwachungsmaßnahmen die StPO kennt und wozu sie jeweils dienen,
was genau der „kleine Lauschangriff“ nach § 100 f StPO erlaubt,
warum der Besuchsraum einer Haftanstalt nicht vom Schutzbereich des Art. 13 GG erfasst ist,
und wo die Grenzen solcher Überwachungen liegen – insbesondere mit Blick auf den Kernbereich privater Lebensgestaltung nach § 100 d StPO.
Zum Schluss werfen wir einen Blick nach vorn:
Was passiert mit heimlich erlangten Erkenntnissen, wenn sie vielleicht doch zu weit gingen?
In der nächsten Folge geht’s deshalb um die Verwertbarkeit von Beweismitteln und Beweisverwertungsverbote.
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In dieser Folge von Kurzerklärt – Der Jurapodcast geht es um eine besonders spannende Zwangsmaßnahme der Strafprozessordnung: die heimliche Überwachung im Besuchsraum der Untersuchungshaft.
Ausgangspunkt ist ein Fall des BGH (Urteil vom 29. April 2009 – 1 StR 701/08), in dem ein Gespräch zwischen dem Beschuldigten und seiner Ehefrau heimlich abgehört wurde – mit entscheidenden Erkenntnissen für das Verfahren.
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Welche heimlichen Überwachungsmaßnahmen die StPO kennt und wozu sie jeweils dienen,
was genau der „kleine Lauschangriff“ nach § 100 f StPO erlaubt,
warum der Besuchsraum einer Haftanstalt nicht vom Schutzbereich des Art. 13 GG erfasst ist,
und wo die Grenzen solcher Überwachungen liegen – insbesondere mit Blick auf den Kernbereich privater Lebensgestaltung nach § 100 d StPO.
Zum Schluss werfen wir einen Blick nach vorn:
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https://www.schweitzer-online.de/info/Services-fuer-Studierende/
Beschreibung:
In dieser Fallfolge von Kurzerklärt setzen wir das gestern Gelernte zur Abgrenzung von Generalklausel und Standardmaßnahmen direkt um – mit einem realitätsnahen Examensfall aus der Fußgängerzone.
Ihr bekommt nicht nur eine strukturierte Falllösung, sondern auch konkrete Formulierungshilfen, die ihr direkt in euren Klausuren verwenden könnt. Vier klassische Szenen – Straßenmusikant, Nacktbaderin, aggressiver Bettler und gefährlicher Hund – zeigen euch, wie ihr systematisch prüft, sauber zwischen Spezialgesetz, Standardmaßnahme und Generalklausel unterscheidet und typische Fehler vermeidet.
Das lernt ihr in dieser Folge:
Wie ihr Standardmaßnahmen wie Platzverweis, Ingewahrsamnahme und Sicherstellung korrekt prüft
Wann ein Rückgriff auf die Generalklausel zulässig – und wann er gesperrt ist
Die Sperrwirkung und Auffangfunktion der Generalklausel systematisch erklären
Wie ihr das Verhältnis von Hundegesetz und Polizeigesetz sauber argumentiert
Was die Doppelfunktion der Polizei bedeutet (präventiv und repressiv)
Formulierungshilfen inklusive!
Diese Folge eignet sich perfekt zur direkten Klausurvorbereitung – am besten gleich mitnotieren oder als Musterlösung abspeichern.
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Beschreibung:
In dieser Fallfolge von Kurzerklärt setzen wir das gestern Gelernte zur Abgrenzung von Generalklausel und Standardmaßnahmen direkt um – mit einem realitätsnahen Examensfall aus der Fußgängerzone.
Ihr bekommt nicht nur eine strukturierte Falllösung, sondern auch konkrete Formulierungshilfen, die ihr direkt in euren Klausuren verwenden könnt. Vier klassische Szenen – Straßenmusikant, Nacktbaderin, aggressiver Bettler und gefährlicher Hund – zeigen euch, wie ihr systematisch prüft, sauber zwischen Spezialgesetz, Standardmaßnahme und Generalklausel unterscheidet und typische Fehler vermeidet.
Das lernt ihr in dieser Folge:
Wie ihr Standardmaßnahmen wie Platzverweis, Ingewahrsamnahme und Sicherstellung korrekt prüft
Wann ein Rückgriff auf die Generalklausel zulässig – und wann er gesperrt ist
Die Sperrwirkung und Auffangfunktion der Generalklausel systematisch erklären
Wie ihr das Verhältnis von Hundegesetz und Polizeigesetz sauber argumentiert
Was die Doppelfunktion der Polizei bedeutet (präventiv und repressiv)
Formulierungshilfen inklusive!
Diese Folge eignet sich perfekt zur direkten Klausurvorbereitung – am besten gleich mitnotieren oder als Musterlösung abspeichern.
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17 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht
"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe."
Folgenbeschreibung:
Willkommen zu einer neuen Folge von Kurzerklärt – Der Jurapodcast!
Diese Folge wird euch wieder präsentiert von unserem Kooperationspartner Nomos Verlag. Den Link zum Nomos-Shop findet ihr wie immer in unseren Shownotes.
Heute steigen wir tiefer in den § 823 Abs. 1 BGB ein – und zwar in die geschützten subjektiven Rechte, genauer gesagt: das Eigentum. Nachdem wir letzte Woche über die Lebensgüter gesprochen haben, klären wir heute, was das Eigentum im Sinne des § 823 I BGB umfasst, wann eine Eigentumsverletzung vorliegt und wo die Grenze zu bloßen Vermögensschäden verläuft.
Anhand klassischer Beispiele – vom beschädigten Fahrradreifen bis zum berühmten Fleet-Fall des BGH – zeigen wir euch, wie ihr in der Klausur sauber zwischen Substanzeingriff, Besitzentzug und Nutzungsbeeinträchtigungunterscheidet.
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Diese Folge wird euch wieder präsentiert von unserem Kooperationspartner Nomos Verlag. Den Link zum Nomos-Shop findet ihr wie immer in unseren Shownotes.
Heute steigen wir tiefer in den § 823 Abs. 1 BGB ein – und zwar in die geschützten subjektiven Rechte, genauer gesagt: das Eigentum. Nachdem wir letzte Woche über die Lebensgüter gesprochen haben, klären wir heute, was das Eigentum im Sinne des § 823 I BGB umfasst, wann eine Eigentumsverletzung vorliegt und wo die Grenze zu bloßen Vermögensschäden verläuft.
Anhand klassischer Beispiele – vom beschädigten Fahrradreifen bis zum berühmten Fleet-Fall des BGH – zeigen wir euch, wie ihr in der Klausur sauber zwischen Substanzeingriff, Besitzentzug und Nutzungsbeeinträchtigungunterscheidet.
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24 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Grundrechte
"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft."
Folgenbeschreibung:
In dieser Folge werfen wir einen Blick von oben auf die polizeirechtliche Generalklausel.
Wir klären, was sie eigentlich ist, wie sie aufgebaut ist – und warum sie als klassische Konditionalnorm zu verstehen ist: Wenn … dann … kann die Polizei einschreiten.
Inhalt dieser Folge:
Aufbau der Generalklausel als Konditionalnorm (Wenn-Dann-Struktur)
Tatbestand: konkrete Gefahr und Schutzgut der öffentlichen Sicherheit
Rechtsfolge: Ermessen der Behörde
Entschließungsermessen – die Frage nach dem Ob des Einschreitens
Auswahlermessen – die Frage nach dem Wie des Einschreitens
Opportunitätsprinzip vs. Legalitätsprinzip
Beispiel: Jugendliche am Baggersee – rechtmäßiges Nichteinschreiten trotz Gefahr
Beispiel: Ex-Partner bedroht Frau – Ermessensreduzierung auf Null und Anspruch auf Einschreiten
Vergleich zum Baurecht: Drittschützende Norm vs. subjektives Recht im Polizeirecht
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Folgenbeschreibung:
In dieser Folge werfen wir einen Blick von oben auf die polizeirechtliche Generalklausel.
Wir klären, was sie eigentlich ist, wie sie aufgebaut ist – und warum sie als klassische Konditionalnorm zu verstehen ist: Wenn … dann … kann die Polizei einschreiten.
Inhalt dieser Folge:
Aufbau der Generalklausel als Konditionalnorm (Wenn-Dann-Struktur)
Tatbestand: konkrete Gefahr und Schutzgut der öffentlichen Sicherheit
Rechtsfolge: Ermessen der Behörde
Entschließungsermessen – die Frage nach dem Ob des Einschreitens
Auswahlermessen – die Frage nach dem Wie des Einschreitens
Opportunitätsprinzip vs. Legalitätsprinzip
Beispiel: Jugendliche am Baggersee – rechtmäßiges Nichteinschreiten trotz Gefahr
Beispiel: Ex-Partner bedroht Frau – Ermessensreduzierung auf Null und Anspruch auf Einschreiten
Vergleich zum Baurecht: Drittschützende Norm vs. subjektives Recht im Polizeirecht
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Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht
"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz."
Beschreibung:
Urteil: LG Heilbronn (2. Große Strafkammer), Beschluss vom 08.09.2025, BeckRs 2025, 2296
Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute widmen wir uns der mittelbaren Falschbeurkundung nach § 271 StGB – einem examensrelevanten Delikt, das die besondere Beweiskraft öffentlicher Urkunden schützt. Anhand eines aktuellen Falls des LG Heilbronn erarbeiten wir das Prüfungsschema und zeigen euch, worauf es bei dieser Norm wirklich ankommt und wie sie sich von § 267 StGB unterscheidet.
Ihr erfahrt,
was der Schutzzweck des § 271 StGB ist und warum hier – anders als bei § 267 – die inhaltliche Richtigkeit und nicht nur die Echtheit geschützt wird,
welche Anforderungen an das Tatobjekt "öffentliche Urkunde" gestellt werden und was "öffentlicher Glaube" bedeutet,
wann eine unwahre Beurkundung vorliegt und warum gerade das mit öffentlichem Glauben Beurkundete unrichtig sein muss,
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Urteil: LG Heilbronn (2. Große Strafkammer), Beschluss vom 08.09.2025, BeckRs 2025, 2296
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Ihr erfahrt,
was der Schutzzweck des § 271 StGB ist und warum hier – anders als bei § 267 – die inhaltliche Richtigkeit und nicht nur die Echtheit geschützt wird,
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Sponsor der Folge: Legalexo – Jura lernen leicht gemacht
Link zur kostenlosen Probeversion: https://www.legalexo.de/Kurz-erklaert
Beschreibung des beworbenen Produkts Muster:
Legalexo bietet Euch die besten Lernmaterialien für das Jurastudium. Mit Legalexo versteht Ihr alle klausurrelevanten Themen schneller und habt mehr Spaß am Lernen. Dafür stehen Euch über 500 Erklärvideos und 500 Übersichten online individuell und flexibel zur Verfügung, um euch bestmöglich auf das Examen vorzubereiten. Zurzeit habt ihr auch die Möglichkeit Legalexo 7 Tage kostenlos zu testen. https://www.legalexo.de/Kurz-erklaert
Beschreibung:
In dieser Folge wenden wir die Grundlagen aus der letzten Einheit praktisch an – mit einem klassischen Fall zur öffentlichen Ordnung.
Im Mittelpunkt steht die Frage: Darf eine Kommune Aufklärungsplakate entfernen lassen, weil sich Bürger moralisch empören?
Wir analysieren den sogenannten „Boygroup“-Fall, angelehnt an die Rechtsprechung zum Thema AIDS-Präventionskampagnen, und prüfen Schritt für Schritt die Rechtmäßigkeit einer ordnungsbehördlichen Anordnungnach § 8 Abs. 1 NPolG.
Ein anschaulicher Fall, der zeigt, wie man Rechtsdogmatik, Definitionen und Argumentation im Polizei- und Ordnungsrecht souverän zusammenführt.
Fall zu finden: https://saarheim.de/Faelle/boygroup-fall.htm
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Wir analysieren den sogenannten „Boygroup“-Fall, angelehnt an die Rechtsprechung zum Thema AIDS-Präventionskampagnen, und prüfen Schritt für Schritt die Rechtmäßigkeit einer ordnungsbehördlichen Anordnungnach § 8 Abs. 1 NPolG.
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"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz."
Beschreibung:
Heute kein Fall, sondern das Handwerkszeug für jede Polizei- und Ordnungsrechtsklausur: die Rechtmäßigkeitsprüfung einer Maßnahme über die Generalklausel. Wir ordnen die Ermächtigungsgrundlage, prüfen formelle Rechtmäßigkeit (Zuständigkeit/Verfahren, inkl. Anhörung § 28 VwVfG) und steigen dann tief in die materielle Rechtmäßigkeit ein: Gefahrbegriff, öffentliche Sicherheit (Rechtsgüter – Staat – gesamte Rechtsordnung) und öffentliche Ordnung (ungeschriebene Regeln; verfassungskonforme, aber restriktive Handhabung). Dazu: Wahrscheinlichkeitsschwelle je nach Rang des bedrohten Rechtsguts und eine kompakte Klausurtaktik mit Argumentationsmustern.
Am Ende gibt’s Merksätze & Tipps: zuerst Sicherheit, dann Ordnung prüfen; konkrete Beeinträchtigung; Definitionswissen sitzt – Punkte gibt’s über Begründung am Sachverhalt. In der nächsten Folge wenden wir alles auf einen Fall an.
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Heute kein Fall, sondern das Handwerkszeug für jede Polizei- und Ordnungsrechtsklausur: die Rechtmäßigkeitsprüfung einer Maßnahme über die Generalklausel. Wir ordnen die Ermächtigungsgrundlage, prüfen formelle Rechtmäßigkeit (Zuständigkeit/Verfahren, inkl. Anhörung § 28 VwVfG) und steigen dann tief in die materielle Rechtmäßigkeit ein: Gefahrbegriff, öffentliche Sicherheit (Rechtsgüter – Staat – gesamte Rechtsordnung) und öffentliche Ordnung (ungeschriebene Regeln; verfassungskonforme, aber restriktive Handhabung). Dazu: Wahrscheinlichkeitsschwelle je nach Rang des bedrohten Rechtsguts und eine kompakte Klausurtaktik mit Argumentationsmustern.
Am Ende gibt’s Merksätze & Tipps: zuerst Sicherheit, dann Ordnung prüfen; konkrete Beeinträchtigung; Definitionswissen sitzt – Punkte gibt’s über Begründung am Sachverhalt. In der nächsten Folge wenden wir alles auf einen Fall an.
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