SR230 Strafprozessrecht | unselbstständige Beweisverwertungsverbote
vor 2 Monaten
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vor 2 Monaten
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Das Thema: Unselbstständige Beweisverwertungsverbote im
Strafprozess – wann führen fehlerhafte Beweiserhebungen zu einem
Verwertungsverbot?
Die Kernpunkte:
Was sind unselbstständige BVV?
Knüpfen an Verstöße gegen Beweiserhebungsnormen an
(Beweisthema-, -mittel- oder -methodenverbote)
Im Gegensatz zu absoluten BVV: Nicht jeder Erhebungsverstoß
führt automatisch zum Verwertungsverbot
Die zweistufige Prüfung:
Verfahrensverstoß feststellen (gegen welche Norm wurde
verstoßen?)Prüfen, ob sich der Verstoß auf die Verwertbarkeit
durchschlägt (Einzelfallprüfung!)
Theorien zur Bestimmung:
Abwägungslehre: Strafverfolgungsinteresse vs.
Individualinteresse
Schutzzwecktheorie: Schützt die verletzte Norm den
Status des Beschuldigten?
Rechtskreistheorie: Wesentliche Verletzung des
Rechtskreises des Beschuldigten?
Praxisfall: Silvesterparty-Körperverletzung Verwertbarkeit
der Zeugenaussage bei Verstoß gegen Belehrungspflicht nach § 52
III StPO – Einführung über Zeuge vom Hörensagen möglich?
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