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  4. SR229 Aktuelle Rechtsprechung zu den Mordmerkmalen Heimtücke und niedrige Beweggründe
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining
Strafrecht

 "Das vorliegende „Klausurtraining Strafrecht“ ist dabei
behilflich, sich schnell mit den praktischen Problemen zu
beschäftigen, die typischerweise bei einer strafrechtlichen
Prüfungsarbeit zu bewältigen sind. Anhand von Beispielsfällen
wird die Gesetzesanwendung im Gutachten illustriert.

Folgenbeschreibung

In dieser Folge analysieren wir ein aktuelles BGH-Urteil vom
24.9.2025 (5 StR 423/25) zu den Mordmerkmalen der Heimtücke und
der niedrigen Beweggründe.

Der Fall: Ein 18-jähriger Drogendealer ersticht am helllichten
Tag auf dem Kottbusser Tor U-Bahnhof einen Kontrahenten – in
einem koordinierten Angriff mit zwei Mittätern. Das Landgericht
Berlin spricht ihn nur des Totschlags schuldig. Der BGH sagt:
Rechtsfehler bei beiden Mordmerkmalen!

Kernaussagen:

Zur Heimtücke:

Latente Angst aus früheren Konflikten schließt Arglosigkeit
nicht aus

Erst bei akutem Anlass, dass ein Angriff unmittelbar
bevorsteht, entfällt Arglosigkeit

Heimtücke erfordert kein heimliches Vorgehen

Bei koordinierten Angriffen: Legen eines Hinterhalts ist
heimtückisch, auch wenn der eigentliche Angriff offen erfolgt

Zu niedrigen Beweggründen:

Zentrale neue Rechtsprechung: Auch wer handelt, um einem
Freund zu helfen, kann aus niedrigen Beweggründen handeln

Entscheidend ist nicht das "Hilfeleistungsmotiv", sondern
WOZU geholfen wird

Fundstelle

BGH, Urt. v. 24.9.2025 – 5 StR 423/25, NStZ 2026, 44

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„SR229 Aktuelle Rechtsprechung zu den Mordmerkmalen Heimtücke und niedrige Beweggründe“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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