SR232 Strafprozessrecht | Verwertungsverbot § 252 StPO

SR232 Strafprozessrecht | Verwertungsverbot § 252 StPO

14 Minuten

Beschreibung

vor 3 Wochen

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Thema dieser Folge: § 252 StPO – Verwertungsverbot nach
Zeugnisverweigerung


Prüfungsklassiker: Mutter des Angeklagten macht zunächst
bei der Polizei Angaben über ein Geständnis ihres Sohnes. In der
Hauptverhandlung beruft sie sich auf ihr
Zeugnisverweigerungsrecht. Darf nun der Vernehmungsbeamte als
Zeuge vom Hörensagen vernommen werden?





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