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Kurzerklärt - Der Jurapodcast
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Beschreibung
vor 7 Monaten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining
Strafrecht
"Das vorliegende „Klausurtraining Strafrecht“ ist dabei
behilflich, sich schnell mit den praktischen Problemen zu
beschäftigen, die typischerweise bei einer strafrechtlichen
Prüfungsarbeit zu bewältigen sind. Anhand von Beispielsfällen
wird die Gesetzesanwendung im Gutachten illustriert."
BGH, Beschluss vom 28.3.2023 – 4 StR 61/23: Schwerer Raub mit
einer Luftpumpe
In dieser Folge besprechen wir eine hochaktuelle Entscheidung des
Bundesgerichtshofs zum schweren Raub nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b
StGB. Der Fall: Ein Täter hält einer Frau eine Luftpumpe mit
ausgezogenem Kolben wie ein Gewehr vor das Gesicht. Sie und ihre
Begleiter fliehen aus Angst, der Täter nimmt die zurückgelassene
Handtasche mit. Die zentrale Frage: Ist die Luftpumpe ein
taugliches Werkzeug oder Mittel im Sinne der Qualifikation?
Der BGH bejaht dies und zeigt dabei die gesamte
Scheinwaffen-Dogmatik auf. Ihr lernt in dieser Folge: Was sind
Werkzeuge und Mittel nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB? Warum können
auch objektiv harmlose Gegenstände tauglich sein? Welche
einschränkende Auslegung nimmt die Rechtsprechung vor? Was
bedeutet "objektives Erscheinungsbild" und "Eindruck der
Gefährlichkeit"?
Besonders examensrelevant sind die Fallgruppen: Finger in der
Tasche oder Jacke – nicht tauglich, weil Körperteil.
Lippenpflegestift im Rücken – nicht tauglich, weil offenkundig
ungefährlich. Schlüssel – tauglich, weil als Schlagwerkzeug
einsetzbar. Luftpumpe – tauglich, weil nicht offenkundig
ungefährlich. Bombenattrappen in Taschen – tauglich, weil
Situationseinschätzung unmöglich.
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