ZR106 Deliktsrecht | § 823 Abs. 1 BGB | Die Einwilligung im Arzthaftungsrecht

ZR106 Deliktsrecht | § 823 Abs. 1 BGB | Die Einwilligung im Arzthaftungsrecht

19 Minuten

Beschreibung

vor 18 Stunden

Zum Gewinnspiel: Hier entlang


Wie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop
gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare
posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden
der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in
den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen
Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und
schöne Vorweihnachtszeit! 


Beschreibung
In dieser Folge von Kurzerklärt bleiben wir im
Deliktsrecht und widmen uns einem absoluten Klausurklassiker: der
Einwilligung im Arzthaftungsrecht.
Ausgangspunkt ist die Körperverletzungsdoktrin des BGH: Jeder
ärztliche Heileingriff ist zunächst eine tatbestandsmäßige
Körper- und Gesundheitsverletzung – unabhängig davon, ob er lege
artis erfolgt oder fehlerhaft ist. Entscheidend wird daher die
Einwilligung als zentraler Rechtfertigungsgrund.


Wir klären systematisch, warum die Einwilligung kein
Rechtsgeschäft, sondern eine privatautonome Disposition über
höchstpersönliche Rechtsgüter ist, welche Rolle die
Einwilligungsfähigkeit spielt und weshalb es auf
Aufklärung im Sinne des informed consent ankommt.
Außerdem schauen wir auf die Kodifikation durch das
Patientenrechtegesetz (§§ 630a ff. BGB), die
Beweislastverteilung, Besonderheiten bei Minderjährigen,
Notfällen sowie auf die zweispurige Arzthaftung aus Delikt und
Vertrag.


Support the show


Links & Ressourcen:


Unsere Website


️ Alle Folgen & Infos


️Podcast Recht Aktuell


️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht


️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht


️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht


️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar


Playlists nach Fachgebiet sortiert:


Alle Folgen Strafrecht


Alle Folgen Öffentliches Recht


Alle Folgen Zivilrecht


Alle Folgen Ersti-Woche


Unterstütze uns:


Werde Teil unserer Community
️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & ...

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15