SR228 Aktuelle Rechtsprechung zu § 113 StGB | Widerstand durch Festkleben

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19 Minuten

Beschreibung

vor 17 Stunden

Zum Gewinnspiel: Hier entlang


Wie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop
gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare
posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden
der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in
den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen
Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und
schöne Vorweihnachtszeit! 


Folgenbeschreibung:


Das Kammergericht Berlin entschied, dass das Festkleben auf der
Straße mit Sekundenkleber einen Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB darstellt. Der verwendete
Sekundenkleber sei ein materielles Zwangsmittel, das
Adhäsionskräfte erzeuge. Die mittelbare Kraftentfaltung wirke im
Zeitpunkt der Vollstreckungshandlung, da der Polizeibeamte seine
Diensthandlung nur unter Einsatz von Hilfsmitteln ausführen
könne. Das KG wendet sich gegen die Gegenposition des OLG
Dresden, wonach nur "kraftverstärkende" feste Hilfsmittel (wie
Trennschleifer) Gewalt darstellen, nicht aber die Verwendung von
Lösungsmitteln. Entscheidend sei die Adhäsionskraft, nicht die
Art ihrer Überwindung. Die Folge behandelt den Gewaltbegriff des
§ 113 StGB, mehraktige Tatgeschehen, § 113 als unechtes
Unternehmensdelikt und die hochaktuelle Klausurrelevanz des
Festklebe-Problems.


Entscheidung: KG Berlin, Urt. v. 2.6.2025 – 3 ORs 22/25,
NStZ 2025, 737





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