Studier Jura! Archiv
169 Episoden
16 Minuten
Zum Podcast vertont wurde Das Kapitel 6, Teil III Realakte, aus dem Lehrbuch "Allgemeines Verwaltungsrecht" von René Wiederkehr.Diese Quellen befassen sich umfassend mit dem Konzept der Realakte im schweizerischen Verwaltungsrecht und deren Abgrenzung zu formellen Verfügungen. Ein Realakt zeichnet sich dadurch aus, dass er auf einen tatsächlichen Taterfolg und nicht auf die Begründung unmittelbarer Rechtswirkungen abzielt, wie am Beispiel von Klimaschutzmassnahmen, HTA-Berichten oder staatlicher Aufsichtstätigkeit verdeutlicht wird. Obwohl diese Handlungen primär faktischer Natur sind, wird durch Art. 25a VwVG ein rechtlicher Schutzmechanismus geboten, sofern schutzwürdige Interessen oder fundamentale Grundrechte der Bürger betroffen sind. Die Texte erläutern detailliert die Voraussetzungen für den Erlass einer anfechtbaren Verfügung über solche Akte, wobei insbesondere die Betroffenheit und das öffentliche Recht des Bundes eine zentrale Rolle spielen. Verschiedene Praxisbeispiele, von Informationskampagnen bis hin zur Sicherheit von Kernkraftwerken, illustrieren dabei die Vielfalt und die juristische Einordnung dieses Verwaltungshandelns. Abschliessend wird aufgezeigt, wie die Rechtsweggarantie sicherstellt, dass staatliches Handeln auch ausserhalb formeller Verfahren gerichtlich überprüft werden kann.Hier geht's zum Gesetz: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1969/737_757_755/de
13 Minuten
In dieser Folge geht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen des bedingten Kapitals im schweizerischen Aktienrecht, insbesondere gemäss Art. 653a und 653b OR. Ein zentraler Aspekt ist die Betragsschranke, wonach die Kapitalerhöhung die Hälfte des bisherigen im Handelsregister eingetragenen Kapitals nicht überschreiten darf. Der Text beschreibt detailliert die notwendigen statutarischen Grundlagen, die von der Generalversammlung beschlossen werden müssen, um Wandel- oder Optionsrechte zu ermöglichen. Zudem wird die Pflicht zur vollen Liberierung der Aktien betont, wobei auch die Verrechnung mit Forderungen als zulässiges Mittel erklärt wird. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz der Aktionäre durch die Regelung von Vorwegzeichnungsrechten und die transparente Festlegung des begünstigten Personenkreises. Schliesslich werden administrative Anforderungen wie die öffentliche Beurkundung und die Anmeldung beim Handelsregister umfassend dargelegt.
Hier geht's zum Gesetz: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
Hier geht's zum Gesetz: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
17 Minuten
Diese Folge erläutert die rechtlichen Grundlagen der Erhöhung aus bedingtem Kapital gemäss Art. 653 des Schweizer Obligationenrechts. Die Quellen beschreiben, wie Unternehmen durch die Einräumung von Wandel- oder Optionsrechten an Aktionäre, Gläubiger und Mitarbeitende ihr Aktienkapital flexibel steigern können. Ein wesentlicher Fokus liegt auf der Aktienrechtsrevision 2020, welche den Kreis der Berechtigten erweiterte und die Transparenz bei Mitarbeiterbeteiligungen erhöhte. Zudem werden spezifische Instrumente wie Pflichtwandelanleihen für Banken sowie der Unterschied zwischen verschiedenen Anleiheformen detailliert analysiert. Die Autoren betonen dabei, dass die tatsächliche Kapitalerhöhung erst durch die Ausübung der Rechte ohne weitere formelle Beschlüsse eintritt. Abschliessend wird die Bedeutung einer klaren statutarischen Grundlage für die Gültigkeit dieser Finanzierungsinstrumente hervorgehoben.
11 Minuten
In dieser Folge erläutern wir die rechtlichen Anforderungen und formellen Abläufe einer Aktienkapitalerhöhung nach schweizerischem Recht, insbesondere gemäss Art. 652g und 652h OR. Der Verwaltungsrat trägt die unübertragbare Verantwortung, die ordnungsgemässe Durchführung der Erhöhung festzustellen und die Statuten entsprechend anzupassen. Beide Beschlüsse müssen öffentlich beurkundet werden, wobei die Urkundsperson das Vorliegen aller notwendigen Belege, wie Zeichnungsscheine und Einzahlungsbestätigungen, prüfen und bestätigen muss. Die Dokumente verdeutlichen zudem, dass vor der Eintragung im Handelsregister ausgegebene Aktientitel nichtig sind, wobei die zugrunde liegenden Verpflichtungen der Zeichner bestehen bleiben. Schliesslich wird auf die Praxis von Zirkulationsbeschlüssen und die notwendige physische Präsenz bei der Beurkundung eingegangen.
Hier geht's zum Gesetz: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
Hier geht's zum Gesetz: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
10 Minuten
In dieser Folge wird die Prüfungspflicht bei Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften gemäss dem Schweizer Obligationenrecht detailliert erläutert. Ein zugelassener Revisor muss den Erhöhungsbericht des Verwaltungsrats schriftlich auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit hin untersuchen, um die Interessen von Gläubigern und Aktionären zu schützen. Diese Bestätigung ist zwingend erforderlich bei qualifizierten Kapitalerhöhungen, während sie bei einfachen Barkapitalerhöhungen ohne Einschränkung der Bezugsrechte entfallen kann. Die Folge beleuchtet zudem die Revisionshaftung, die notwendigen Inhalte der Bestätigung sowie die formellen Anforderungen für die Eintragung im Handelsregister. Abschliessend erfolgt ein Rechtsvergleich mit ähnlichen Vorschriften im deutschen und europäischen Gesellschaftsrecht.
Hier den Gesetzesartikel nachlesen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
Hier den Gesetzesartikel nachlesen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
15 Minuten
In dieser Folge wird der Kapitalerhöhungsbericht nach Artikel 652e des Schweizer Obligationenrechts umfassend erläutert. Das Verwaltungsorgan einer Aktiengesellschaft ist dazu verpflichtet, in diesem Dokument detailliert über die Art von Sacheinlagen, die Verrechnung von Schulden sowie die Einhaltung von Generalversammlungsbeschlüssen Rechenschaft abzulegen. Ziel dieser Transparenzpflicht ist primär der Schutz von Gläubigern und Aktionären, da der Verwaltungsrat bei Kapitalerhöhungen heute eine eigenständigere Rolle einnimmt als früher. Der Bericht muss materielle Begründungen für die Angemessenheit von Bewertungen enthalten und wird als öffentliches Belegstück im Handelsregister hinterlegt. In bestimmten Fällen muss zudem ein zugelassener Revisor die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben schriftlich bestätigen. Damit fungiert das Dokument als wesentliches Kontrollinstrument zur Sicherung der Kapitalintegrität während des Erhöhungsprozesses.
Hier den Gesetzesartikel zum Nachlesen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
Hier den Gesetzesartikel zum Nachlesen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
17 Minuten
In dieser Folge geht es um Art. 652d OR, der die Erhöhung des Aktienkapitals aus frei verwendbarem Eigenkapital regelt. Unternehmen können ihre Mittel durch die Umwandlung von Reserven oder Gewinnvorträgen aufstocken, sofern ein geprüfter Revisionsbericht die Deckung bestätigt. Liegt der letzte Bilanzstichtag mehr als sechs Monate zurück, ist zwingend ein aktueller Zwischenabschluss erforderlich. Die Dokumentation betont zudem, dass solche Kapitalanpassungen seit der Aktienrechtsrevision 2020 explizit in den Statuten ausgewiesen werden müssen. Abschliessend werden verfahrenstechnische Details wie der Verzicht auf Zeichnungsscheine sowie die Bedeutung des Bezugsqrechts der Aktionäre bei dieser Form der Kapitalerhöhung thematisiert.
Hier geht's zu den Gesetzesartikel: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
Hier geht's zu den Gesetzesartikel: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
13 Minuten
In der heutigen Folge wird klargestellt, dass für die Deckung dieser Einlagen grundsätzlich dieselben strengen Vorschriften wie bei der Firmengründung gelten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verrechnungsliberierung, bei der Forderungen gegenüber der Gesellschaft zur Tilgung der Einlagepflicht genutzt werden können. Dabei betont das Gesetz, dass eine solche Verrechnung auch dann zulässig ist, wenn die Forderung nicht mehr durch aktive Vermögenswerte gedeckt ist. Zudem werden formale Anforderungen wie die Publikationspflichten im Handelsregister und die notwendige Zustimmung der Gesellschaftsorgane detailliert dargelegt. Abschliessend thematisiert die Quelle alternative Methoden wie die Sacheinlage oder die Erhöhung des Nennwerts durch Anpassung der Liberierungsquote.Hier lang geht's zum Gesetz: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
14 Minuten
Heute geht es um die Grundlagen der Aktienzeichnung sowie des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen im schweizerischen Gesellschaftsrecht. Art. 652 regelt dabei die formalen Anforderungen an den Zeichnungsschein, der als Nachweis für die Verpflichtung zur Einlage dient und spezifische Angaben wie Anzahl und Nennwert der Aktien enthalten muss. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf dem Bezugsrecht (Art. 652b), welches bestehende Aktionäre vor einer Verwässerung ihrer finanziellen und mitwirkungsrechtlichen Anteile schützt. Das Dokument führt aus, dass dieses Recht nur aus wichtigen Gründen, wie etwa bei Firmenübernahmen, durch einen Beschluss der Generalversammlung eingeschränkt oder aufgehoben werden darf. Zudem wird die Kompetenzverteilung zwischen Verwaltungsrat und Generalversammlung sowie die notwendige Interessenabwägung bei der Festsetzung des Ausgabepreises detailliert analysiert. Schliesslich thematisieren die Texte die Prospektpflicht nach dem FIDLEG und die Rechtsfolgen bei Mängeln im Zeichnungsvorgang.
14 Minuten
Dieser Quellentext erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen der ordentlichen Kapitalerhöhung gemäss Artikel 650 des Schweizer Obligationenrechts. Die Bestimmungen verlangen, dass die Generalversammlung einen öffentlich beurkundeten Beschluss fasst, der essenzielle Angaben wie den Erhöhungsbetrag, die Aktienart und den Ausgabepreis enthalten muss. Ein zentraler Aspekt ist die Frist von sechs Monaten, innerhalb derer die Kapitalerhöhung beim Handelsregister angemeldet werden muss, um nicht zu verfallen. Zudem werden moderne Instrumente wie das Kapitalband sowie die spezifischen Anforderungen bei Sacheinlagen oder Verrechnungen detailliert beschrieben. Die Kommentierung beleuchtet darüber hinaus die Kompetenzverteilung zwischen der Generalversammlung und dem Verwaltungsrat bei der praktischen Durchführung. Abschliessend bietet das Dokument ein umfangreiches Literaturverzeichnis zur weiteren wissenschaftlichen Einordnung des schweizerischen Aktienrechts.Hier geht's zum Gesetz: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
15 Minuten
Diese Folge erläutert die Neuerungen im Schweizer Aktienrecht durch die Revision 2020, insbesondere im Hinblick auf Kapitalveränderungen. Ein zentrales Element ist die Einführung des Kapitalbands, welches dem Verwaltungsrat innerhalb einer festgelegten Bandbreite flexible Anpassungen des Aktienkapitals erlaubt. Zudem werden die Bestimmungen zur ordentlichen, genehmigten und bedingten Kapitalerhöhung sowie zur Kapitalherabsetzung systematisch neu geordnet und modernisiert. Die Quellen beschreiben detailliert, wie der Aktionärsschutz durch Bezugs- und Vorwegzeichnungsrechte gewahrt bleibt, während gleichzeitig administrative Erleichterungen geschaffen werden. Schliesslich klären die Abschnitte wichtige Übergangsbestimmungen für bestehende Kapitalstrukturen und die formellen Anforderungen an Statutenänderungen.
15 Minuten
In dieser Folge dreht sich alles um die rechtlichen Grundlagen für die Gründung und Organisation einer Aktiengesellschaft im Kontext des Schweizer Obligationenrechts. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Eintragung in das Handelsregister, durch welche die Gesellschaft erst ihre Rechtspersönlichkeit erlangt und die Haftung der handelnden Personen begrenzt wird. Die Texte behandeln zudem die Nichtigkeit von Aktien, die vor der offiziellen Registrierung ausgegeben wurden, sowie die solidarische Haftung für Verpflichtungen aus der Gründungsphase. Des Weiteren werden die formalen Anforderungen für Statutenänderungen detailliert beschrieben, die eine öffentliche Beurkundung sowie eine erneute Registereintragung erfordern. Schliesslich wird die konstitutive Wirkung dieser formalen Akte sowie die gerichtliche Auflösung der Gesellschaft bei schwerwiegenden Rechtsmängeln thematisiert.
Hier lang zum Gesetz, jetzt gleich nachlesen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
Hier lang zum Gesetz, jetzt gleich nachlesen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
12 Minuten
In dieser Folge geht es um die rechtlichen Anforderungen an die Gründung einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht. Im Zentrum steht der Errichtungsakt, in dem die Gründer ihren Willen zur Gesellschaftsbildung sowie die Statuten formell festhalten müssen. Ein wesentlicher Teil der Dokumentation umfasst die Zeichnung der Aktien und den Nachweis, dass die Einlagen entweder als Bargeld oder durch Sacheinlagen ordnungsgemäss geleistet wurden. Besondere Aufmerksamkeit widmen die Texte der Liberierung, wobei für Sachwerte oder Verrechnungen ein detaillierter Gründungsbericht sowie eine externe Prüfungsbestätigung zwingend erforderlich sind. Zudem werden die Pflichten der Urkundsperson und die notwendigen Belege für die Eintragung in das Handelsregister präzisiert. Insgesamt definieren die Auszüge die strengen Transparenz- und Kapitalschutzregeln, die bei der Entstehung einer neuen juristischen Person gewahrt werden müssen.
Jetzt schnell die Artikel im Gesetz nachlesen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
Jetzt schnell die Artikel im Gesetz nachlesen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
14 Minuten
Diese Folge erläutert die gesetzlichen Anforderungen an die Statuten einer Schweizer Aktiengesellschaft gemäss Art. 626 des Obligationenrechts. Diese Statuten fungieren als Grundgesetz der Gesellschaft und müssen zwingend Basisinformationen wie den Firmennamen, den Sitz, den Unternehmenszweck sowie Details zum Aktienkapital enthalten. Bei börsenkotierten Unternehmen erweitert sich dieser Pflichtinhalt massiv auf Regelungen zur Vergütung und zu Mandaten der Führungsorgane, was auf die sogenannte „Abzocker-Initiative“ zurückzuführen ist. Die Quellen betonen, dass diese Vorschriften die Aktionärsrechte stärken und die Transparenz gegenüber Investoren sowie Gläubigern erhöhen sollen. Zudem wird zwischen dem absolut notwendigen Mindestinhalt und bedingt notwendigen Bestimmungen unterschieden, die nur bei Abweichungen vom Gesetz erforderlich sind. Abschliessend grenzt der Text den juristischen Sitz der Gesellschaft deutlich vom tatsächlichen Domizil und den Geschäftsniederlassungen ab.
Hier geht's zum Gesetzestext: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
Hier geht's zum Gesetzestext: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
17 Minuten
Dieser rechtliche Kommentar erläutert die Artikel 622 bis 624 des Schweizer Obligationenrechts, welche die grundlegenden Strukturen von Aktien innerhalb einer Aktiengesellschaft definieren. Die Texte beschreiben detailliert die verschiedenen Erscheinungsformen von Anteilen, wie etwa Namenaktien, Inhaberaktien sowie moderne digitale Formate wie Registerwertrechte. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf den Voraussetzungen für die Übertragbarkeit dieser Papiere und den strengen Regeln zur Umwandlung verschiedener Aktienkategorien. Darüber hinaus werden technische Vorgänge wie der Aktiensplit, die Zusammenlegung von Anteilen sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Nennwert und zum Verbot der Unterpariemission behandelt. Die Quellen dienen somit als umfassende Orientierungshilfe für die rechtliche Ausgestaltung des Aktienkapitals und die damit verbundenen Pflichten der Gesellschaftsorgane. Insgesamt verdeutlicht die Darstellung den Wandel von physischen Urkunden hin zu entmaterialisierten Bucheffekten im modernen Wirtschaftsrecht.
Hier lang geht's zum Gesetz zum Nachlesen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
Hier lang geht's zum Gesetz zum Nachlesen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de