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  4. OR - Art. 653a bis 653b - Noch mehr bedingtes Kapital, mit Fokus auf den Betragsschranken und den notwendigen statutarischen Inhalten
In dieser Folge geht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen
des bedingten Kapitals im
schweizerischen Aktienrecht, insbesondere
gemäss Art. 653a und 653b OR. Ein zentraler
Aspekt ist die Betragsschranke, wonach die
Kapitalerhöhung die Hälfte des bisherigen im Handelsregister
eingetragenen Kapitals nicht überschreiten darf. Der Text
beschreibt detailliert die
notwendigen statutarischen Grundlagen, die
von der Generalversammlung beschlossen werden müssen, um Wandel-
oder Optionsrechte zu ermöglichen. Zudem wird die Pflicht
zur vollen Liberierung der Aktien
betont, wobei auch die Verrechnung mit Forderungen als zulässiges
Mittel erklärt wird. Besondere Aufmerksamkeit gilt
dem Schutz der Aktionäre durch die
Regelung von Vorwegzeichnungsrechten und die transparente
Festlegung des begünstigten Personenkreises. Schliesslich werden
administrative Anforderungen wie die öffentliche
Beurkundung und die Anmeldung
beim Handelsregister umfassend
dargelegt.

Hier geht's zum Gesetz:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
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„OR - Art. 653a bis 653b - Noch mehr bedingtes Kapital, mit Fokus auf den Betragsschranken und den notwendigen statutarischen Inhalten“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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