OR - Art. 626 - Schweizer Aktienrecht, Satzung, Abzocker-Initiative, Machtkampf
vor 3 Monaten
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Beschreibung
vor 3 Monaten
Diese Folge erläutert die gesetzlichen Anforderungen an
die Statuten einer Schweizer
Aktiengesellschaft gemäss Art. 626 des
Obligationenrechts. Diese Statuten fungieren
als Grundgesetz der Gesellschaft und
müssen zwingend Basisinformationen wie
den Firmennamen, den Sitz, den
Unternehmenszweck sowie Details
zum Aktienkapital enthalten.
Bei börsenkotierten
Unternehmen erweitert sich dieser Pflichtinhalt
massiv auf Regelungen zur Vergütung und zu
Mandaten der Führungsorgane, was auf die sogenannte
„Abzocker-Initiative“ zurückzuführen ist. Die Quellen betonen,
dass diese Vorschriften die Aktionärsrechte
stärken und die Transparenz gegenüber Investoren
sowie Gläubigern erhöhen sollen. Zudem wird zwischen
dem absolut notwendigen
Mindestinhalt und bedingt notwendigen Bestimmungen
unterschieden, die nur bei Abweichungen vom Gesetz erforderlich
sind. Abschliessend grenzt der Text den
juristischen Sitz der
Gesellschaft deutlich vom
tatsächlichen Domizil und den
Geschäftsniederlassungen ab.
Hier geht's zum Gesetzestext:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
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