OR - Art. 629 bis 636 - Schweizer AG gründen, Kapital, Notar, Agio-Falle
vor 3 Monaten
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Beschreibung
vor 3 Monaten
In dieser Folge geht es um die rechtlichen
Anforderungen an die Gründung
einer Aktiengesellschaft nach
Schweizer Recht. Im Zentrum steht
der Errichtungsakt, in dem die Gründer
ihren Willen zur Gesellschaftsbildung sowie
die Statuten formell festhalten
müssen. Ein wesentlicher Teil der Dokumentation umfasst
die Zeichnung der Aktien und den
Nachweis, dass die Einlagen entweder
als Bargeld oder
durch Sacheinlagen ordnungsgemäss
geleistet wurden. Besondere Aufmerksamkeit widmen die Texte
der Liberierung, wobei für Sachwerte oder
Verrechnungen ein
detaillierter Gründungsbericht sowie
eine
externe Prüfungsbestätigung zwingend
erforderlich sind. Zudem werden die Pflichten
der Urkundsperson und die notwendigen
Belege für die Eintragung in
das Handelsregister präzisiert.
Insgesamt definieren die Auszüge die
strengen Transparenz- und
Kapitalschutzregeln, die bei der Entstehung einer neuen
juristischen Person gewahrt werden müssen.
Jetzt schnell die Artikel im Gesetz nachlesen:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
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