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  4. OR - Art. 652e - Zum Kapitalerhöhungsbericht im Aktienrecht.
In dieser Folge wird
der Kapitalerhöhungsbericht nach
Artikel 652e des Schweizer Obligationenrechts umfassend
erläutert. Das Verwaltungsorgan einer
Aktiengesellschaft ist dazu verpflichtet, in diesem Dokument
detailliert über die Art von Sacheinlagen,
die Verrechnung von Schulden sowie die Einhaltung
von Generalversammlungsbeschlüssen Rechenschaft
abzulegen. Ziel dieser Transparenzpflicht ist primär der Schutz
von Gläubigern und Aktionären, da der
Verwaltungsrat bei Kapitalerhöhungen heute eine eigenständigere
Rolle einnimmt als früher. Der Bericht muss materielle
Begründungen für die Angemessenheit von
Bewertungen enthalten und wird als öffentliches
Belegstück im Handelsregister hinterlegt. In bestimmten Fällen
muss zudem ein zugelassener
Revisor die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser
Angaben schriftlich bestätigen. Damit fungiert das Dokument als
wesentliches Kontrollinstrument zur Sicherung
der Kapitalintegrität während des
Erhöhungsprozesses.

Hier den Gesetzesartikel zum Nachlesen:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
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„OR - Art. 652e - Zum Kapitalerhöhungsbericht im Aktienrecht.“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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