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OR - Art. 652 bis 652b - Grundlagen der Aktienzeichnung sowie des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen im schweizerischen Gesellschaftsrecht

OR - Art. 652 bis 652b - Grundlagen der Aktienzeichnung sowie des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen im schweizerischen Gesellschaftsrecht

Studier Jura! vor 9 Monaten
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Heute geht es um die Grundlagen
der Aktienzeichnung sowie
des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen
im schweizerischen Gesellschaftsrecht. Art.
652 regelt dabei die formalen Anforderungen an
den Zeichnungsschein, der als Nachweis für
die Verpflichtung zur Einlage dient und spezifische Angaben wie
Anzahl und Nennwert der Aktien enthalten muss. Ein wesentlicher
Schwerpunkt liegt auf dem Bezugsrecht (Art.
652b), welches bestehende Aktionäre vor
einer Verwässerung ihrer finanziellen
und mitwirkungsrechtlichen Anteile schützt. Das Dokument führt
aus, dass dieses Recht nur aus wichtigen
Gründen, wie etwa bei Firmenübernahmen, durch einen
Beschluss der Generalversammlung eingeschränkt oder aufgehoben
werden darf. Zudem wird
die Kompetenzverteilung zwischen
Verwaltungsrat und Generalversammlung sowie die
notwendige Interessenabwägung bei der
Festsetzung des Ausgabepreises detailliert analysiert.
Schliesslich thematisieren die Texte
die Prospektpflicht nach dem FIDLEG
und die Rechtsfolgen bei Mängeln im Zeichnungsvorgang.
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„OR - Art. 652 bis 652b - Grundlagen der Aktienzeichnung sowie des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen im schweizerischen Gesellschaftsrecht“

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