OR - Art. 652f- Schweizer Kapitalerhöhung_ Der Revisor als Torwächter
vor 3 Monaten
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Beschreibung
vor 3 Monaten
In dieser Folge wird die Prüfungspflicht bei
Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften gemäss
dem Schweizer Obligationenrecht detailliert erläutert.
Ein zugelassener Revisor muss den
Erhöhungsbericht des Verwaltungsrats schriftlich auf
seine Vollständigkeit und
Richtigkeit hin untersuchen, um die Interessen von
Gläubigern und Aktionären zu schützen. Diese Bestätigung ist
zwingend erforderlich bei qualifizierten
Kapitalerhöhungen, während sie bei einfachen
Barkapitalerhöhungen ohne Einschränkung der Bezugsrechte
entfallen kann. Die Folge beleuchtet zudem
die Revisionshaftung, die notwendigen
Inhalte der Bestätigung sowie die formellen Anforderungen für die
Eintragung im Handelsregister.
Abschliessend erfolgt
ein Rechtsvergleich mit ähnlichen
Vorschriften im deutschen und europäischen Gesellschaftsrecht.
Hier den Gesetzesartikel nachlesen:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
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