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Episoden
18 Minuten
Eine Ordnungsbusse von CHF 600.– nebst Kosten wegen Fernbleibens von einer Einvernahme – und das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde gar nicht erst ein. Ist der finanzielle Nachteil einer strafprozessualen Disziplinarmassnahme wirklich nur ein rein »wirtschaftlicher Nachteil«, der bis zum Endentscheid warten muss?
In dieser Folge von Bundesgerichts-Bites auf Studier Jura nehmen wir das Urteil 7B_336/2026 unter die Lupe. Wir diskutieren das Spannungsverhältnis zwischen der strengen BGG-Praxis zu Zwischenentscheiden (Art. 93 BGG) und dem Wortlaut von Art. 64 Abs. 2 StPO.
Jetzt reinhören und mitdiskutieren!
In dieser Folge von Bundesgerichts-Bites auf Studier Jura nehmen wir das Urteil 7B_336/2026 unter die Lupe. Wir diskutieren das Spannungsverhältnis zwischen der strengen BGG-Praxis zu Zwischenentscheiden (Art. 93 BGG) und dem Wortlaut von Art. 64 Abs. 2 StPO.
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27 Minuten
Gewinnabschöpfung bei der egoistischen Geschäftsanmassung (GoA)
Willkommen zum grossen Staffelfinale und der sechzehnten Lektion unseres Kurses zum Schweizerischen Obligationenrecht bei "Studier Jura!"
Die Geschäftsführung ohne Auftrag. In dieser Repetition klären wir die Abgrenzung von echter (altruistischer) und unechter (egoistischer) GoA. Ausserdem besprechen wir die strenge Gewinnabschöpfung nach Art. 423 OR bei einer bösgläubigen Geschäftsanmassung.Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Geschäftsführung ohne Auftrag und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!
Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 56 A bis 56 E. Viel Spass beim Zuhören!
Willkommen zum grossen Staffelfinale und der sechzehnten Lektion unseres Kurses zum Schweizerischen Obligationenrecht bei "Studier Jura!"
Die Geschäftsführung ohne Auftrag. In dieser Repetition klären wir die Abgrenzung von echter (altruistischer) und unechter (egoistischer) GoA. Ausserdem besprechen wir die strenge Gewinnabschöpfung nach Art. 423 OR bei einer bösgläubigen Geschäftsanmassung.Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Geschäftsführung ohne Auftrag und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!
Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 56 A bis 56 E. Viel Spass beim Zuhören!
22 Minuten
Was nützt dir das beste gesetzliche Widerrufsrecht, wenn du am Ende trotzdem auf deinem Schaden sitzenbleibst? Ein Konsument unterschreibt auf einer Kaffeefahrt einen Vertrag über stolze Fr. 5'970.– und leistet sofort eine Anzahlung von Fr. 4'000.–. Am nächsten Tag bereut er den Impulskauf und erklärt absolut frist- und formgerecht den schriftlichen Widerruf. Der Vertrag ist damit vom Tisch. Doch als der Verkäufer sich weigert, die Anzahlung zurückzuzahlen, wartet der Käufer etwas zu lange mit der Klage. Vor Gericht folgt das böse Erwachen: Obwohl der Widerruf vollkommen gültig war, verliert er jeden Rappen!
Wie kann man Geld verlieren, wenn der Vertrag doch nachweislich aufgelöst wurde?
Welche unsichtbare Verjährungsfalle schnappt im Schweizer Recht zu, sobald ein Haustürgeschäft widerrufen wird?
Warum unterscheidet das Bundesgericht hier extrem streng zwischen vertraglichen und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen?
In dieser Folge knacken wir einen der tückischsten und am häufigsten unterschätzten Dogmatik-Fälle des OR AT.
Jetzt reinhören, die Fristenfalle verstehen und dich perfekt für deine nächste Prüfung wappnen!
Wie kann man Geld verlieren, wenn der Vertrag doch nachweislich aufgelöst wurde?
Welche unsichtbare Verjährungsfalle schnappt im Schweizer Recht zu, sobald ein Haustürgeschäft widerrufen wird?
Warum unterscheidet das Bundesgericht hier extrem streng zwischen vertraglichen und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen?
In dieser Folge knacken wir einen der tückischsten und am häufigsten unterschätzten Dogmatik-Fälle des OR AT.
Jetzt reinhören, die Fristenfalle verstehen und dich perfekt für deine nächste Prüfung wappnen!
22 Minuten
Wem gehört die Kaffeemaschine nach unerlaubtem Verkauf - Diebesgut und das Labyrinth der Anspruchskonkurrenzen Willkommen zur fünfzehnten Lektion unseres Kurses zum Schweizerischen Obligationenrecht bei Juristische Standardwerke – Studier Jura!
In diesem Härtetest verlassen wir das isolierte OR und verknüpfen es mit dem Sachenrecht. Wir klären, wann man an einer anvertrauten Sache gutgläubig Eigentum erwerben kann und wann einem bei gestohlenen Sachen das Rückforderungsrecht bleibt. Danach entwirren wir das Netz der Anspruchskonkurrenzen zwischen Vertrag, Delikt, Bereicherung und dinglichem Recht.Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Anspruchskonkurrenzen und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!
Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 30 A/B und 57 bis 60 D. Viel Spass beim Zuhören!
In diesem Härtetest verlassen wir das isolierte OR und verknüpfen es mit dem Sachenrecht. Wir klären, wann man an einer anvertrauten Sache gutgläubig Eigentum erwerben kann und wann einem bei gestohlenen Sachen das Rückforderungsrecht bleibt. Danach entwirren wir das Netz der Anspruchskonkurrenzen zwischen Vertrag, Delikt, Bereicherung und dinglichem Recht.Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Anspruchskonkurrenzen und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!
Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 30 A/B und 57 bis 60 D. Viel Spass beim Zuhören!
17 Minuten
Vertrag ist Vertrag – oder doch nicht? Was passiert, wenn eine schriftlich vereinbarte Kündigungsfrist plötzlich absolut wertlos ist? Ein Unternehmensberater schliesst einen lukrativen Beratungsvertrag ab. Um sich abzusichern, vereinbaren beide Parteien schriftlich eine feste Kündigungsfrist von drei Monaten. Doch schon nach kurzer Zeit folgt der Schock: Die Auftraggeberin setzt den Berater von heute auf morgen fristlos vor die Tür. Der Berater zieht vor Gericht und fordert sein Honorar für die vertraglich zugesicherte Kündigungsfrist. Doch die Gegenseite weigert sich eiskalt zu zahlen. Ihr Argument: Ein Beratungsvertrag ist rechtlich ein einfacher Auftrag – und dieser darf laut Schweizer Gesetz jederzeit fristlos widerrufen werden. Kündigungsfristen seien in diesem Bereich schlicht ungültig.
Kann das Gesetz eine mühsam verhandelte, schriftliche Kündigungsfrist einfach so aushebeln?
Ist das jederzeitige Widerrufsrecht im Auftragsrecht wirklich so mächtig, dass es jede vertragliche Vereinbarung eiskalt bricht?
Welche tückische Ausnahme gibt es dennoch, wenn der Rausschmiss zur Unzeit erfolgt?
In dieser Folge knacken wir das wohl umstrittenste und zugleich wichtigste Prinzip des Schweizer Auftragsrechts (Art. 404 OR), das in Prüfungen und in der Praxis regelmässig für gewaltigen Zündstoff sorgt.
Jetzt reinhören, das Kündigungs-Rätsel lösen und die wichtigste Dogmatik für deine Klausur mitnehmen!
Kann das Gesetz eine mühsam verhandelte, schriftliche Kündigungsfrist einfach so aushebeln?
Ist das jederzeitige Widerrufsrecht im Auftragsrecht wirklich so mächtig, dass es jede vertragliche Vereinbarung eiskalt bricht?
Welche tückische Ausnahme gibt es dennoch, wenn der Rausschmiss zur Unzeit erfolgt?
In dieser Folge knacken wir das wohl umstrittenste und zugleich wichtigste Prinzip des Schweizer Auftragsrechts (Art. 404 OR), das in Prüfungen und in der Praxis regelmässig für gewaltigen Zündstoff sorgt.
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Juristische Lehrbücher, Gesetze und Kommentare - liebevoll zum
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