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Beschreibung
vor 3 Monaten
Dieser Quellentext erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen
der ordentlichen
Kapitalerhöhung gemäss Artikel 650 des
Schweizer Obligationenrechts. Die Bestimmungen
verlangen, dass
die Generalversammlung einen
öffentlich beurkundeten Beschluss fasst, der essenzielle Angaben
wie den Erhöhungsbetrag, die Aktienart und
den Ausgabepreis enthalten muss. Ein
zentraler Aspekt ist die Frist von sechs
Monaten, innerhalb derer die Kapitalerhöhung
beim Handelsregister angemeldet werden
muss, um nicht zu verfallen. Zudem werden moderne Instrumente wie
das Kapitalband sowie die spezifischen
Anforderungen bei Sacheinlagen oder
Verrechnungen detailliert beschrieben. Die Kommentierung
beleuchtet darüber hinaus
die Kompetenzverteilung zwischen der
Generalversammlung und dem Verwaltungsrat bei der praktischen
Durchführung. Abschliessend bietet das Dokument ein
umfangreiches Literaturverzeichnis zur
weiteren wissenschaftlichen Einordnung des schweizerischen
Aktienrechts.Hier geht's zum Gesetz:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
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