Studier Jura! Archiv
169 Episoden
18 Minuten
Eine Ordnungsbusse von CHF 600.– nebst Kosten wegen Fernbleibens von einer Einvernahme – und das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde gar nicht erst ein. Ist der finanzielle Nachteil einer strafprozessualen Disziplinarmassnahme wirklich nur ein rein »wirtschaftlicher Nachteil«, der bis zum Endentscheid warten muss?
In dieser Folge von Bundesgerichts-Bites auf Studier Jura nehmen wir das Urteil 7B_336/2026 unter die Lupe. Wir diskutieren das Spannungsverhältnis zwischen der strengen BGG-Praxis zu Zwischenentscheiden (Art. 93 BGG) und dem Wortlaut von Art. 64 Abs. 2 StPO.
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In dieser Folge von Bundesgerichts-Bites auf Studier Jura nehmen wir das Urteil 7B_336/2026 unter die Lupe. Wir diskutieren das Spannungsverhältnis zwischen der strengen BGG-Praxis zu Zwischenentscheiden (Art. 93 BGG) und dem Wortlaut von Art. 64 Abs. 2 StPO.
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27 Minuten
Gewinnabschöpfung bei der egoistischen Geschäftsanmassung (GoA)
Willkommen zum grossen Staffelfinale und der sechzehnten Lektion unseres Kurses zum Schweizerischen Obligationenrecht bei "Studier Jura!"
Die Geschäftsführung ohne Auftrag. In dieser Repetition klären wir die Abgrenzung von echter (altruistischer) und unechter (egoistischer) GoA. Ausserdem besprechen wir die strenge Gewinnabschöpfung nach Art. 423 OR bei einer bösgläubigen Geschäftsanmassung.Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Geschäftsführung ohne Auftrag und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!
Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 56 A bis 56 E. Viel Spass beim Zuhören!
Willkommen zum grossen Staffelfinale und der sechzehnten Lektion unseres Kurses zum Schweizerischen Obligationenrecht bei "Studier Jura!"
Die Geschäftsführung ohne Auftrag. In dieser Repetition klären wir die Abgrenzung von echter (altruistischer) und unechter (egoistischer) GoA. Ausserdem besprechen wir die strenge Gewinnabschöpfung nach Art. 423 OR bei einer bösgläubigen Geschäftsanmassung.Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Geschäftsführung ohne Auftrag und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!
Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 56 A bis 56 E. Viel Spass beim Zuhören!
22 Minuten
Was nützt dir das beste gesetzliche Widerrufsrecht, wenn du am Ende trotzdem auf deinem Schaden sitzenbleibst? Ein Konsument unterschreibt auf einer Kaffeefahrt einen Vertrag über stolze Fr. 5'970.– und leistet sofort eine Anzahlung von Fr. 4'000.–. Am nächsten Tag bereut er den Impulskauf und erklärt absolut frist- und formgerecht den schriftlichen Widerruf. Der Vertrag ist damit vom Tisch. Doch als der Verkäufer sich weigert, die Anzahlung zurückzuzahlen, wartet der Käufer etwas zu lange mit der Klage. Vor Gericht folgt das böse Erwachen: Obwohl der Widerruf vollkommen gültig war, verliert er jeden Rappen!
Wie kann man Geld verlieren, wenn der Vertrag doch nachweislich aufgelöst wurde?
Welche unsichtbare Verjährungsfalle schnappt im Schweizer Recht zu, sobald ein Haustürgeschäft widerrufen wird?
Warum unterscheidet das Bundesgericht hier extrem streng zwischen vertraglichen und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen?
In dieser Folge knacken wir einen der tückischsten und am häufigsten unterschätzten Dogmatik-Fälle des OR AT.
Jetzt reinhören, die Fristenfalle verstehen und dich perfekt für deine nächste Prüfung wappnen!
Wie kann man Geld verlieren, wenn der Vertrag doch nachweislich aufgelöst wurde?
Welche unsichtbare Verjährungsfalle schnappt im Schweizer Recht zu, sobald ein Haustürgeschäft widerrufen wird?
Warum unterscheidet das Bundesgericht hier extrem streng zwischen vertraglichen und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen?
In dieser Folge knacken wir einen der tückischsten und am häufigsten unterschätzten Dogmatik-Fälle des OR AT.
Jetzt reinhören, die Fristenfalle verstehen und dich perfekt für deine nächste Prüfung wappnen!
22 Minuten
Wem gehört die Kaffeemaschine nach unerlaubtem Verkauf - Diebesgut und das Labyrinth der Anspruchskonkurrenzen Willkommen zur fünfzehnten Lektion unseres Kurses zum Schweizerischen Obligationenrecht bei Juristische Standardwerke – Studier Jura!
In diesem Härtetest verlassen wir das isolierte OR und verknüpfen es mit dem Sachenrecht. Wir klären, wann man an einer anvertrauten Sache gutgläubig Eigentum erwerben kann und wann einem bei gestohlenen Sachen das Rückforderungsrecht bleibt. Danach entwirren wir das Netz der Anspruchskonkurrenzen zwischen Vertrag, Delikt, Bereicherung und dinglichem Recht.Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Anspruchskonkurrenzen und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!
Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 30 A/B und 57 bis 60 D. Viel Spass beim Zuhören!
In diesem Härtetest verlassen wir das isolierte OR und verknüpfen es mit dem Sachenrecht. Wir klären, wann man an einer anvertrauten Sache gutgläubig Eigentum erwerben kann und wann einem bei gestohlenen Sachen das Rückforderungsrecht bleibt. Danach entwirren wir das Netz der Anspruchskonkurrenzen zwischen Vertrag, Delikt, Bereicherung und dinglichem Recht.Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Anspruchskonkurrenzen und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!
Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 30 A/B und 57 bis 60 D. Viel Spass beim Zuhören!
17 Minuten
Vertrag ist Vertrag – oder doch nicht? Was passiert, wenn eine schriftlich vereinbarte Kündigungsfrist plötzlich absolut wertlos ist? Ein Unternehmensberater schliesst einen lukrativen Beratungsvertrag ab. Um sich abzusichern, vereinbaren beide Parteien schriftlich eine feste Kündigungsfrist von drei Monaten. Doch schon nach kurzer Zeit folgt der Schock: Die Auftraggeberin setzt den Berater von heute auf morgen fristlos vor die Tür. Der Berater zieht vor Gericht und fordert sein Honorar für die vertraglich zugesicherte Kündigungsfrist. Doch die Gegenseite weigert sich eiskalt zu zahlen. Ihr Argument: Ein Beratungsvertrag ist rechtlich ein einfacher Auftrag – und dieser darf laut Schweizer Gesetz jederzeit fristlos widerrufen werden. Kündigungsfristen seien in diesem Bereich schlicht ungültig.
Kann das Gesetz eine mühsam verhandelte, schriftliche Kündigungsfrist einfach so aushebeln?
Ist das jederzeitige Widerrufsrecht im Auftragsrecht wirklich so mächtig, dass es jede vertragliche Vereinbarung eiskalt bricht?
Welche tückische Ausnahme gibt es dennoch, wenn der Rausschmiss zur Unzeit erfolgt?
In dieser Folge knacken wir das wohl umstrittenste und zugleich wichtigste Prinzip des Schweizer Auftragsrechts (Art. 404 OR), das in Prüfungen und in der Praxis regelmässig für gewaltigen Zündstoff sorgt.
Jetzt reinhören, das Kündigungs-Rätsel lösen und die wichtigste Dogmatik für deine Klausur mitnehmen!
Kann das Gesetz eine mühsam verhandelte, schriftliche Kündigungsfrist einfach so aushebeln?
Ist das jederzeitige Widerrufsrecht im Auftragsrecht wirklich so mächtig, dass es jede vertragliche Vereinbarung eiskalt bricht?
Welche tückische Ausnahme gibt es dennoch, wenn der Rausschmiss zur Unzeit erfolgt?
In dieser Folge knacken wir das wohl umstrittenste und zugleich wichtigste Prinzip des Schweizer Auftragsrechts (Art. 404 OR), das in Prüfungen und in der Praxis regelmässig für gewaltigen Zündstoff sorgt.
Jetzt reinhören, das Kündigungs-Rätsel lösen und die wichtigste Dogmatik für deine Klausur mitnehmen!
16 Minuten
Du kaufst ein teures Patent – und kurz darauf wird es für absolut ungültig erklärt. Musst du den Kaufpreis trotzdem bis auf den letzten Rappen bezahlen? Ein Käufer erwirbt eine laufende Patentanmeldung für eine Erfindung, die er selbst in- und auswendig kennt, da er an der Entwicklung des Prototyps mitgearbeitet hat. Doch dann folgt der Super-GAU: Das Patent erweist sich im Nachhinein wegen mangelnder Neuheit als komplett nichtig. Der Käufer stellt sofort alle weiteren Zahlungen ein. Sein Argument: Ein nichtiges Patent existiert rechtlich gar nicht – man könne also auch keinen gültigen Vertrag darüber schliessen. Der Deal sei absolut nichtig! Doch der Verkäufer klagt das Geld ein. Und das Bundesgericht entscheidet eiskalt gegen den Käufer: Er muss für ein absolut wertloses Recht bezahlen.
Wie kann ein Vertrag über etwas Ungültiges dennoch voll wirksam sein?
Wer trägt das Risiko, wenn sich ein gekauftes Schutzrecht im Nachhinein als Luftnummer entpuppt?
Welche tückische Regel zur Rechtsgewährleistung (Art. 192 OR) hat der Käufer hier komplett übersehen?
In dieser Folge knacken wir einen echten Klassiker des Kauf- und Immaterialgüterrechts und zeigen dir, warum blindes Vertrauen beim Rechtekauf vor Bundesgericht gnadenlos bestraft wird.
Jetzt reinhören, das Patent-Rätsel lösen und die wichtigste Verzugs- und Gewährleistungsdogmatik für deine Klausur mitnehmen!
Wie kann ein Vertrag über etwas Ungültiges dennoch voll wirksam sein?
Wer trägt das Risiko, wenn sich ein gekauftes Schutzrecht im Nachhinein als Luftnummer entpuppt?
Welche tückische Regel zur Rechtsgewährleistung (Art. 192 OR) hat der Käufer hier komplett übersehen?
In dieser Folge knacken wir einen echten Klassiker des Kauf- und Immaterialgüterrechts und zeigen dir, warum blindes Vertrauen beim Rechtekauf vor Bundesgericht gnadenlos bestraft wird.
Jetzt reinhören, das Patent-Rätsel lösen und die wichtigste Verzugs- und Gewährleistungsdogmatik für deine Klausur mitnehmen!
26 Minuten
Warum Banken für Ziegelsteine Millionen zahlen (Akkreditiv & Co.)Willkommen zur vierzehnten Lektion unseres Kurses zum Schweizerischen Obligationenrecht bei Juristische Standardwerke – Studier Jura!
In dieser Lektion runden wir die Grundlagen ab. Wir repetieren die Systematik der einseitigen und zweiseitigen Verträge und erklären, wie man Zahlungen sicher über Dritte abwickelt (Inkassovollmacht, Anweisung, Zahlstelle). Schliesslich werfen wir noch einen Blick auf die sichere Abwicklung im internationalen Handel über das Dokumentenakkreditiv.Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du das rechtliche Fundament der sicheren Zahlungsabwicklung und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!
Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 13, 14, 49 und 50. Viel Spass beim Zuhören!
In dieser Lektion runden wir die Grundlagen ab. Wir repetieren die Systematik der einseitigen und zweiseitigen Verträge und erklären, wie man Zahlungen sicher über Dritte abwickelt (Inkassovollmacht, Anweisung, Zahlstelle). Schliesslich werfen wir noch einen Blick auf die sichere Abwicklung im internationalen Handel über das Dokumentenakkreditiv.Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du das rechtliche Fundament der sicheren Zahlungsabwicklung und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!
Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 13, 14, 49 und 50. Viel Spass beim Zuhören!
15 Minuten
Ein Millionendeal um Land für ein Atomkraftwerk, ein schwerer Formfehler beim Notar – und ein plötzlicher Sinneswandel. Wann schützt das Gesetz den Wortbruch? ️Rund um das geplante Atomkraftwerk Kaiseraugst geht es um gewaltige Summen und strategisch wichtige Grundstücke. Ein millionenschwerer Landkauf wird vereinbart und von beiden Seiten jahrelang anstandslos vollzogen: Gelder fliessen, das Land wird übergeben. Doch dann platzt das Projekt politisch – und plötzlich erinnert sich eine Partei an ein brisantes Detail: Der Vertrag war damals formell gar nicht korrekt öffentlich beurkundet worden! Der Verkäufer zieht vor Gericht und fordert das gesamte Geschäft für absolut nichtig zu erklären. Sein Argument: Beim Grundstückskauf gilt nach Art. 216 OR der strikte Formzwang der öffentlichen Beurkundung – ohne Notar kein Vertrag!
Darf man einen jahrelang gelebten Vertrag einfach platzen lassen, nur weil der Notar damals übergangen wurde?
Wann schlägt das Verbot des Rechtsmissbrauchs (Art. 2 Abs. 2 ZGB) selbst das zwingende Formerfordernis des Gesetzes?
Welche entscheidende Rolle spielt es, ob beide Parteien den Formmangel kannten und den Vertrag trotzdem freiwillig erfüllt haben?
In dieser Folge rollen wir einen der berühmtesten Meilenstein-Entscheide des Schweizer Zivilrechts auf und erklären das Prinzip von venire contra factum proprium so glasklar, dass du in Prüfungen nie wieder in die Formmangel-Falle tappst.
Jetzt reinhören, das Kaiseraugst-Rätsel lösen und die wichtigste ZGB-2-Dogmatik für deine nächste Klausur mitnehmen!
Darf man einen jahrelang gelebten Vertrag einfach platzen lassen, nur weil der Notar damals übergangen wurde?
Wann schlägt das Verbot des Rechtsmissbrauchs (Art. 2 Abs. 2 ZGB) selbst das zwingende Formerfordernis des Gesetzes?
Welche entscheidende Rolle spielt es, ob beide Parteien den Formmangel kannten und den Vertrag trotzdem freiwillig erfüllt haben?
In dieser Folge rollen wir einen der berühmtesten Meilenstein-Entscheide des Schweizer Zivilrechts auf und erklären das Prinzip von venire contra factum proprium so glasklar, dass du in Prüfungen nie wieder in die Formmangel-Falle tappst.
Jetzt reinhören, das Kaiseraugst-Rätsel lösen und die wichtigste ZGB-2-Dogmatik für deine nächste Klausur mitnehmen!
23 Minuten
Wenn der Assistent patzt (Haftung für Hilfspersonen) Willkommen zur dreizehnten Lektion unseres Kurses zum Schweizerischen Obligationenrecht bei "Studier Jura!"
Wer zahlt, wenn der Mitarbeiter oder Assistent einen Schaden anrichtet? In dieser Folge behandeln wir die absolut prüfungsrelevante Abgrenzung der Hilfspersonenhaftung: Einmal aus Vertrag nach Art. 101 OR (Fokus: hypothetische Vorwerfbarkeit) und einmal aus unerlaubter Handlung nach Art. 55 OR (Fokus: Subordinationsverhältnis und Befreiungsbeweis).Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Hilfspersonenhaftung und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!
Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 39 A und 39 B. Viel Spass beim Zuhören!
Wer zahlt, wenn der Mitarbeiter oder Assistent einen Schaden anrichtet? In dieser Folge behandeln wir die absolut prüfungsrelevante Abgrenzung der Hilfspersonenhaftung: Einmal aus Vertrag nach Art. 101 OR (Fokus: hypothetische Vorwerfbarkeit) und einmal aus unerlaubter Handlung nach Art. 55 OR (Fokus: Subordinationsverhältnis und Befreiungsbeweis).Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Hilfspersonenhaftung und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!
Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 39 A und 39 B. Viel Spass beim Zuhören!
24 Minuten
Ein Vermögensverwalter betreut 100 Millionen Franken, kassiert sein Honorar – und streicht jahrelang heimlich Kickbacks der Depotbanken ein. Als der Kunde über 2,7 Millionen Franken zurückfordert, bebt der Schweizer Finanzplatz! ️Mit BGE 132 III 460 fällte das Bundesgericht ein Urteil, das die Schweizer Vermögensverwaltung revolutionierte:
Strikte Ablieferungspflicht (Art. 400 Abs. 1 OR): Warum der Auftrag uneigennützig ist und verdeckte Provisionen von Dritten dem Kunden gehören.
Schluss mit der Ausrede „Branchenusanz“: Weshalb gelebte Gewohnheiten zwingendes Bundesrecht niemals aushebeln.
Gefährliche Fehlanreize: Wie Retrozessionen zu unnötigen Umschichtungen (Churning) zur blossen Gebührenmaximierung verleiten.
Die Latte für den Verzicht: Warum ein Kunde nur wirksam auf Kickbacks verzichten kann, wenn er vorab transparent über Grössenordnung und Berechnungsart informiert wurde.
Der absolute Meilenstein zum Auftragsrecht und dem Verbot verdeckter Vorteile – unverzichtbares Wissen für Praxis und Examen!
Jetzt reinhören und die Kickback-Dogmatik zu Art. 400 OR auf den Punkt mitnehmen!
Strikte Ablieferungspflicht (Art. 400 Abs. 1 OR): Warum der Auftrag uneigennützig ist und verdeckte Provisionen von Dritten dem Kunden gehören.
Schluss mit der Ausrede „Branchenusanz“: Weshalb gelebte Gewohnheiten zwingendes Bundesrecht niemals aushebeln.
Gefährliche Fehlanreize: Wie Retrozessionen zu unnötigen Umschichtungen (Churning) zur blossen Gebührenmaximierung verleiten.
Die Latte für den Verzicht: Warum ein Kunde nur wirksam auf Kickbacks verzichten kann, wenn er vorab transparent über Grössenordnung und Berechnungsart informiert wurde.
Der absolute Meilenstein zum Auftragsrecht und dem Verbot verdeckter Vorteile – unverzichtbares Wissen für Praxis und Examen!
Jetzt reinhören und die Kickback-Dogmatik zu Art. 400 OR auf den Punkt mitnehmen!
26 Minuten
Darf sich ein Künstler bei massiven Verspätungen einfach auf seine „künstlerische Freiheit“ und das Auftragsrecht berufen – oder schuldet er ein fertiges Werk? Eine Schweizer Gemeinde beauftragt einen bekannten Kunstmaler, die Fassade des neuen Schulhauses mit einem prächtigen Mosaik aus lokalem Naturstein zu schmücken (Honorar: Fr. 27'000.–). Die Gemeinde bezahlt brav die ersten beiden Vorschuss-Raten von insgesamt Fr. 18'000.–. Doch die Jahre verstreichen – und an der Schulhauswand tut sich rein gar nichts. Als die Gemeinde dem Künstler schliesslich eine letzte dreimonatige Frist setzt und danach entnervt den Rücktritt vom Vertrag erklärt, folgt der Streit ums Geld: Die Gemeinde fordert ihre Vorschüsse zurück. Der Künstler weigert sich jedoch vehement: Die Erschaffung eines Kunstwerks sei eine höchstpersönliche Vertrauenssache und damit ein Auftrag (Art. 394 OR) – er dürfe das Geld für seine Vorarbeiten und Skizzen behalten!
Ist Kunst rechtlich ein Werkvertrag oder ein Auftrag?
Schützt die kreative Freiheit vor den harten Konsequenzen des Schuldnerverzugs?
Muss der Künstler bereits bezahlte Anzahlungen bis auf den letzten Rappen zurückerstatten, wenn er die Nachfrist verstreichen lässt?
Das Bundesgericht musste in diesem Meilenstein-Urteil entscheiden, wo die Grenze zwischen Dienstleistung und Werkvertrag verläuft – und wie streng das Verzugsrecht (Art. 107 / 109 OR) selbst im Atelier eines Künstlers greift.
Jetzt reinhören, das Mosaik-Rätsel lösen und die wichtigste Vertragsqualifikations-Dogmatik für deine nächste Klausur meistern!
Ist Kunst rechtlich ein Werkvertrag oder ein Auftrag?
Schützt die kreative Freiheit vor den harten Konsequenzen des Schuldnerverzugs?
Muss der Künstler bereits bezahlte Anzahlungen bis auf den letzten Rappen zurückerstatten, wenn er die Nachfrist verstreichen lässt?
Das Bundesgericht musste in diesem Meilenstein-Urteil entscheiden, wo die Grenze zwischen Dienstleistung und Werkvertrag verläuft – und wie streng das Verzugsrecht (Art. 107 / 109 OR) selbst im Atelier eines Künstlers greift.
Jetzt reinhören, das Mosaik-Rätsel lösen und die wichtigste Vertragsqualifikations-Dogmatik für deine nächste Klausur meistern!
24 Minuten
Der Undo-Button für ungerechtfertigte Bereicherung Willkommen zur zwölften Lektion unseres Kurses zum Schweizerischen Obligationenrecht bei Juristische Standardwerke – Studier Jura! Geld zurück!
Diese Folge behandelt das gesetzliche Schuldverhältnis der ungerechtfertigten Bereicherung. Der Fokus liegt auf der Abgrenzung von Zufalls- und Leistungskondiktion (condictio indebiti, ob causam finitam, ob turpem vel iniustam causam) sowie den Tücken der Weiterveräusserung.Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der ungerechtfertigten Bereicherung und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!
Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 55 A bis 55 D. Viel Spass beim Zuhören!
Diese Folge behandelt das gesetzliche Schuldverhältnis der ungerechtfertigten Bereicherung. Der Fokus liegt auf der Abgrenzung von Zufalls- und Leistungskondiktion (condictio indebiti, ob causam finitam, ob turpem vel iniustam causam) sowie den Tücken der Weiterveräusserung.Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der ungerechtfertigten Bereicherung und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!
Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 55 A bis 55 D. Viel Spass beim Zuhören!
24 Minuten
Wie ein einziger Wetterbericht dem Kläger seine dramatische Wasserschaden-Story zerlegte und ihn über 106'000 Franken kostete. Ein kurioses und unbarmherziges Lehrstück über Rügefristen (Art. 370 OR) und die unerbittliche Beweislast (Art. 8 ZGB) im Schweizer Werkvertragsrecht.
Jetzt reinhören und lernen, wie man sich vor Gericht nicht um Kopf und Kragen redet! ️️
Jetzt reinhören und lernen, wie man sich vor Gericht nicht um Kopf und Kragen redet! ️️
17 Minuten
Vom Verkäufer eine fette Provision kassiert – und beim Käufer gleich nochmals die Hand aufgehalten: Darf ein Immobilienmakler für dasselbe Geschäft von beiden Seiten bezahlt werden, oder verliert er damit jeden Anspruch auf seinen Lohn? ️Ein Immobilienmakler fädelt einen lukrativen Liegenschaftsdeal ein. Das Geschäft läuft wie am Schnürchen – vor allem für den Vermittler: Er schliesst sowohl mit der Verkäuferschaft als auch mit der Käuferseite einen Mäklervertrag ab und vereinbart auf beiden Seiten eine stolze Provision. Doch als die Karten auf den Tisch kommen, weigert sich eine Partei zu zahlen: Wer zwei Herren gleichzeitig diene, handle treuwidrig und verwirke nach Art. 415 OR jeden Rappen! Vor Bundesgericht wird der Fall zum wegweisenden Grundsatzentscheid für das gesamte schweizerische Mäklerrecht:
Doppelt hält besser – oder gar nicht? Wann eine Doppelmäkelei nach Art. 415 OR unzulässig ist und wann eine Ausnahme bei blosser Nachweismäkelei (courtage d'indication) greifen kann.
Der unüberbrückbare Interessenkonflikt: Warum die Vermittlungsmäkelei für Käufer und Verkäufer gleichzeitig zwingend zum Treuebruch führt (hoher Verkaufspreis vs. günstiger Einkaufspreis).
Die richterliche Notbremse gegen Wucher (Art. 417 OR): Wie die richterliche Herabsetzung eines übermässigen Mäklerlohns bei Liegenschaftsgeschäften funktioniert.
Die Gesamtbetrachtung: Warum das Bundesgericht klarstellt, dass Gerichte bei Art. 417 OR zwingend die Provisionen beider Seiten zusammenrechnen müssen, um zu beurteilen, ob der Maklerlohn die Grenze zur Sittenwidrigkeit und Unverhältnismässigkeit sprengt.
Eine unverzichtbare Folge für die Anwaltspraxis, die Immobilienbranche und alle, die das Mäklerrecht (Art. 412 ff. OR) und die Tücken bei Doppelprovisionen meisterhaft verstehen wollen!
Jetzt reinhören, den Doppelmakler-Entscheid knacken und prüfungsrelevante OR-BT-Dogmatik mitnehmen!
Doppelt hält besser – oder gar nicht? Wann eine Doppelmäkelei nach Art. 415 OR unzulässig ist und wann eine Ausnahme bei blosser Nachweismäkelei (courtage d'indication) greifen kann.
Der unüberbrückbare Interessenkonflikt: Warum die Vermittlungsmäkelei für Käufer und Verkäufer gleichzeitig zwingend zum Treuebruch führt (hoher Verkaufspreis vs. günstiger Einkaufspreis).
Die richterliche Notbremse gegen Wucher (Art. 417 OR): Wie die richterliche Herabsetzung eines übermässigen Mäklerlohns bei Liegenschaftsgeschäften funktioniert.
Die Gesamtbetrachtung: Warum das Bundesgericht klarstellt, dass Gerichte bei Art. 417 OR zwingend die Provisionen beider Seiten zusammenrechnen müssen, um zu beurteilen, ob der Maklerlohn die Grenze zur Sittenwidrigkeit und Unverhältnismässigkeit sprengt.
Eine unverzichtbare Folge für die Anwaltspraxis, die Immobilienbranche und alle, die das Mäklerrecht (Art. 412 ff. OR) und die Tücken bei Doppelprovisionen meisterhaft verstehen wollen!
Jetzt reinhören, den Doppelmakler-Entscheid knacken und prüfungsrelevante OR-BT-Dogmatik mitnehmen!
28 Minuten
Schuldübernahme und die Risiken der Solidarhaftung Willkommen zur elften Lektion unseres Kurses zum Schweizerischen Obligationenrecht bei Juristische Standardwerke – Studier Jura!
Weiter geht es mit der Schuldübernahme (intern und extern), dem Schuldbeitritt und der Vermögensübernahme. Anschliessend werfen wir einen detaillierten Blick auf das Konzept der Solidarität und die damit verbundenen Haftungsrisiken für die Beteiligten.Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Solidarität und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!
Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 53, 54 und 61. Viel Spass beim Zuhören!
Weiter geht es mit der Schuldübernahme (intern und extern), dem Schuldbeitritt und der Vermögensübernahme. Anschliessend werfen wir einen detaillierten Blick auf das Konzept der Solidarität und die damit verbundenen Haftungsrisiken für die Beteiligten.Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Solidarität und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!
Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 53, 54 und 61. Viel Spass beim Zuhören!