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PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"
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Beschreibung
vor 2 Wochen
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting treffen
lichtvolle Ausführungen auf schattenhafte Positionen: Zunächst
sprechen wir (00:46) über den FAZ-Beitrag eines Philosophie-Profs
aus Jena: Er verweist darauf, dass zeitgleiche Gegen-Demos viel
Geld kosten und den Straßenverkehr stören – und findet die Lösung
in zeitversetzten Demonstrationen. „Entweder haben die
Demonstranten etwas Wichtiges im öffentlichen Raum zu sagen, oder
sie sind primär an der physischen Konfrontation mit einem
politischen Gegner interessiert“ – ganz so schlicht gehen wir mit
unseren Grundrechten aber dann doch nicht um. Sodann sprechen Niko
und Stefan (08:17) über einen FAZ-Artikel von Corinna Budras. Sie
fand heraus, dass die CSU die von der Koalition eigentlich schon
beschlossene Reform der Datenschutz-Aufsicht ausbremst. Söder muss
liefern. Dann geht es (13:33) um das Urteil des EuGH vom 09.07.2026
– C-199/24: Ein schwedisches Unternehmen betreibt eine Datenbank,
in der man gegen Entgelt nach Personen suchen kann, gegen die
Strafverfahren geführt wurden. Auch kann man die betreffenden
Urteile einsehen. Eine Person, die im Jahr 2011 verurteilt worden
war, beantragte die Löschung ihrer personenbezogenen Daten aus
dieser Datenbank. Der EuGH lehnt hier zu Recht die Anwendung des
Medienprivilegs (Art. 85 Abs. 1 DSGVO) ab und verweist auf Art. 10
DSGVO (Verarbeitung im Strafregister nur unter behördlicher
Aufsicht). Schließlich geht es (21:59) wieder um den EuGH, am
14.7.2026 befasste er sich mit der Veröffentlichung von
Doping-Sündern. Befremdlich erscheint es den Hosts, dass weder ein
Gesundheitsdatum i.S.d. Art. 9 DSGVO betroffen sein soll noch der
Erforderlichkeitsgrundsatz klar angewandt wird. Eher schattig als
lichtvoll.
lichtvolle Ausführungen auf schattenhafte Positionen: Zunächst
sprechen wir (00:46) über den FAZ-Beitrag eines Philosophie-Profs
aus Jena: Er verweist darauf, dass zeitgleiche Gegen-Demos viel
Geld kosten und den Straßenverkehr stören – und findet die Lösung
in zeitversetzten Demonstrationen. „Entweder haben die
Demonstranten etwas Wichtiges im öffentlichen Raum zu sagen, oder
sie sind primär an der physischen Konfrontation mit einem
politischen Gegner interessiert“ – ganz so schlicht gehen wir mit
unseren Grundrechten aber dann doch nicht um. Sodann sprechen Niko
und Stefan (08:17) über einen FAZ-Artikel von Corinna Budras. Sie
fand heraus, dass die CSU die von der Koalition eigentlich schon
beschlossene Reform der Datenschutz-Aufsicht ausbremst. Söder muss
liefern. Dann geht es (13:33) um das Urteil des EuGH vom 09.07.2026
– C-199/24: Ein schwedisches Unternehmen betreibt eine Datenbank,
in der man gegen Entgelt nach Personen suchen kann, gegen die
Strafverfahren geführt wurden. Auch kann man die betreffenden
Urteile einsehen. Eine Person, die im Jahr 2011 verurteilt worden
war, beantragte die Löschung ihrer personenbezogenen Daten aus
dieser Datenbank. Der EuGH lehnt hier zu Recht die Anwendung des
Medienprivilegs (Art. 85 Abs. 1 DSGVO) ab und verweist auf Art. 10
DSGVO (Verarbeitung im Strafregister nur unter behördlicher
Aufsicht). Schließlich geht es (21:59) wieder um den EuGH, am
14.7.2026 befasste er sich mit der Veröffentlichung von
Doping-Sündern. Befremdlich erscheint es den Hosts, dass weder ein
Gesundheitsdatum i.S.d. Art. 9 DSGVO betroffen sein soll noch der
Erforderlichkeitsgrundsatz klar angewandt wird. Eher schattig als
lichtvoll.
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