Podcaster
Episoden
04.12.2025
41 Minuten
Die Themen dieser Folge: 1. TU München mit Vorschlägen zu
DS-GVO-Reform (01:17) ine Arbeitsgruppe bei der Technischen
Universität München (TUM), der Stefan Brink und Niko Härting
angehören, hat vier konkrete
Maßnahmenempfehlungen zu zentralen Herausforderungen der DSGVO
und ihrer Weiterentwicklung erarbeitet. -
(Weiter-)Entwicklung eines risikobasierten Ansatzes für die DSGVO -
Vereinfachung der B2B Compliance - Mehr Rechtssicherheit durch
Erlaubnis- und Verbotslisten (Ampelsystem) - Reformmöglichkeiten im
Bereich der Einwilligung und „Do Not Track“. 2. Immer mit der Ruhe:
Übertriebener Beitrag zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von
Anwaltsmails in der FAZ (12:24) Wie ein streitlustiger Anwalt und
eine leicht überforderte Datenschutzbehörde einen überflüssigen
Prozess provozieren. 3. BGH versteht Kanzleipflicht streng (21:34)
Nach Ansicht des BGH brauchen Anwälte auch Ende 2025 noch
dauerhaft einen eigenen Kanzleiraum. Dabei ging es am
Montag nicht mal um eine virtuelle Kanzlei, sondern
um ein Bürocenter, das Post und Anrufe entgegennimmt
und stets Besprechungsräume vorhält. 4. Der Fall Netanyahu und die
weltweite Macht der US-Konzerne (27:18)
US-Regierung setzt Tech-Firmen als Waffe ein: Richter
des internationalen Strafgerichtshofs Den Haag,
die Haftbefehl für israelischen Regierungschef Netanyahu
ausgestellt haben wegen des Verdachts von Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen des israelischen
Militäreinsatzes im Gazastreifen, werden von US-Dienstleistern
ausgeschlossen. 5. 150.000 EUR Bußgeld für italienische RAI (34:01)
Mit Entscheidung v. 23.10.2025 verhängte die italienische
Datenschutzbehörde (Garante per
la protezione dei dati personali – GPDP)
ein Bußgeld iHv 150.000 EUR gegen den italienischen
öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanbieter Rai (Radiotelevisione Italiana
S. p. A.). Anlass war die Veröffentlichung einer
WhatsApp-Sprachnachricht zwischen einem Politiker und
seiner Ehefrau ohne deren Einwilligungen, was laut Behörde
nicht den Grundsätzen der Erforderlichkeit und Rechtmäßigkeit der
Datenverarbeitung nach der DSGVO entsprach.
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27.11.2025
44 Minuten
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht die
Sonne auf: Endlich legt die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine
Anpassung der DS-GVO und der KI-Verordnung (Omnibus) vor. Zunächst
geht es aber (00:54) um ein Interview mit der Informatikerin
Katharina Zweig von der Uni Kaiserslautern in der FAZ zu ChatGPT
und Co. Die Preisträgerin des GDD-Datenschutz-Preises 2024 erklärt,
dass KI Menschen imitiert, die leider keinen Sensor dafür haben,
dass ihnen „Menschlichkeit“ nur vorgespielt wird und bekräftigt den
Satz, dass neue Technologien kurzfristig überschätzt und
langfristig unterschätzt werden. Sodann geht es (11:56) um die am
19.11.2025 von der EU-KOM vorgestellte „Simplification“ der
Digital-Rechtsakte. Im Schnellverfahren sollen Änderungen an der
DS-GVO vorgenommen werden, die etwa die Pseudonymisierung oder die
Definition „wissenschaftlicher Forschung“ betreffen. Der
Auskunftsanspruch des Art. 15 DS-GVO soll an die Verfolgung von
Datenschutzzwecken gekettet werden, auch eine Totalreform von Art.
22 soll den effizienten Einsatz von KI erheblich erleichtern.
Änderung bei der Datenpanne Art. 33 DS-GVO (Meldepflicht nur bei
hohem Risiko binnen nun 96 h) sind ebenfalls vorgesehen, auch die
Einrichtung eines einheitlichen Meldeportals. Diese vorgeschlagenen
Änderungen an der DS-GVO sind mit Blick auf den gerade von
Verarbeitern geäußerten Änderungsbedarf zwar bei weitem nicht
ausreichend, sind allerdings weitgehender als erwartet.
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21.11.2025
48 Minuten
Folge 150 ist eine weitere Sonderfolge der Reihe zur Zukunft des
Zivilprozesses. Zu Gast ist Prof. Dr. Thomas Riehm, Inhaber eines
Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Privatrecht,
Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie an der Universität Passau.
Härting und Riehm sprechen zunächst ab Minute (01:20) über das
,,Überlastungsparadox der Ziviljustiz“, welches die Reduktion der
Anzahl der anhängigen Verfahren bei gleichzeitigem Anstieg der
Verfahrensdauer beschreibt. Werden die Zivilprozesse komplexer?
Härting und Riehm diskutieren einige Hypothesen und widmen sich ab
Minute (09:42) der Verfahrensstrukturierung. Anschließend (19:26)
ist Riehms Forderung nach einer radikalen Reform der 150 Jahre
alten ZPO Thema, unter anderem über eine Streichung des
Beibringungsgrundsatzes. Zum Schluss sprechen Riehm und Härting ab
Minute (28:55) über Massenverfahren von Verbrauchern, zum Beispiel
im Rahmen von Fluggastrechten oder Schadensersatzklagen im
Datenschutz. Prof. Riehm kritisiert, dass der Gesetzgeber keine
Kollektivverfahren mit Opt-out-Lösung ermöglicht. Riehms
abschließender Wunsch: ein Baukasten von verschiedenen Instrumenten
für die Gerichte.
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18.11.2025
43 Minuten
In der Kategorie Querbeet besprechen Dr. Stefan Brink und Prof.
Niko Härting zunächst ab Minute (00:52) eine Entscheidung des OLG
Dresden v. 9.9.2025 - 4 U 464/25, ein aufmerksamer Bürger hatte
einen Falschparker fotografiert – mit dem Beifahrer und leitete das
Foto an eine App zwecks Meldung von Parkverstößen weiter. Hat sich
dieser nun nach Art. 82 DSGVO schadensersatzpflichtig gemacht?
Anschließend widmen sich Härting und Brink den Schlagzeilen:
Zunächst ab Minute (05:36) der Entscheidung des LG München zur GEMA
gegen Open AI. Der Output von ChatGPT gab vollständige Liedtexte,
beispielsweise ,,Atemlos“ von Helene Fischer, wieder. Härting
ordnet den Sachverhalt und die Entscheidung in den Kontext
amerikanischer Urheberrechtsprozesse zu den Sprachmodellen u.a.
gegen Anthropic (Claude) und Meta (Llama) ein und sieht Parallelen
zu den über 20 Jahre alten Prozessen um Google Books und Napster.
Wer hat wohl den Digitalen Omnibus ,,geleaked“? Ab Minute (27:11)
sind die beiden geplanten Änderungspakete der europäischen
Kommission zum AI Act und zum Data Act/DSGVO Thema. Brink und
Härting ordnen das Gesetzgebungsvorhaben ein, dass am 19.11.2025
veröffentlicht werden wird. Das Daten-Paket wird voraussichtlich
mehr Änderungen, als nur eine Überarbeitung des
Verarbeitungsverzeichnisses vorsehen, eine DSGVO-Reform stellt es
allerdings nicht dar.
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14.11.2025
37 Minuten
In dieser Folge ist Tobias Voßberg zu Gast – Rechtsanwalt und
Unternehmensjurist. Im Interview mit Prof. Niko Härting spricht er
über den Einsatz von KI-Tools in Anwaltskanzleien. Ab Minute
(01:30) geht es zunächst um die Verwendung von KI in der
Prozessführung. Anschließend werden ab Minute (07:20) die ,,Partner
Ende 50“ sowie die ,,Juniors“ und Studierenden beleuchtet. Warum
der Einsatz von KI-Tools nicht immer zu mehr Effizienz und
Zeitersparnissen führt, wird ab Minute (11:43) thematisiert. Im
weiteren Verlauf sprechen Voßberg und Härting über die Probleme bei
der Nutzung von Sprachmodellen. So beschreibt Voßberg in Minute
(20:00) ChatGPT als „opportunistischen Mitarbeiter“. Zum Abschluss
wagen Voßberg und Härting ab Minute (32:32) einen Blick in die
Zukunft.
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Über diesen Podcast
„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy
in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um
aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung
und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz
und Informationsfreiheit.
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