Podcaster
Episoden
30.12.2025
47 Minuten
Zum Jahresende präsentieren Niko Härting und Stefan Brink drei
lobenswerte Gerichtsentscheidungen: Jedenfalls Niko Härting begrüßt
eine konsequente Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg
zum Verhältnis zwischen Datenschutz und Anwaltsgeheimnis.
Informationen, die unter das Anwaltsgeheimnis fallen, sind bei
Auskunftsanträgen nach Art. 15 DSGVO laut dieser Entscheidung tabu.
(00:55) Keine Massenüberwachung durch die Hintertür: Vodafone hat
sich beim Bundesverfassungsgericht per einstweiligem
Anordnungsantrag erfolgreich gegen die Herausgabe von Millionen
Nutzerdaten gewehrt. Dabei ging es um DNS-Server-Anfragen, die per
einfachem Abhörbeschluss (§ 100a StPO) überwacht und ausgewertet
werden sollten. (17:58) Der BGH hat sich in einer
Deezer-Entscheidung noch einmal sehr grundsätzlich mit dem Begriff
des immateriellen Schadens gemäß Art. 82 DSGVO befasst. Karlsruhe
hält daran fest, dass es zwei Fallgruppen eines solchen Schadens
gibt – den „Kontrollverlust“ und die „begründete Befürchtung des
Missbrauchs“ sind die beiden Schlagworte. (31:01)
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23.12.2025
43 Minuten
Zu Beginn gehen Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink einleitend
auf das Urteil des LG München v. 11.11.2025 (Az. 42 O 14139/24) im
Fall GEMA/Chat-GPT ein und sprechen über die Beweisfragen, mit
denen sich die Richter befassen mussten. Ab Minute (06:17)
thematisieren Brink und Härting eine Entscheidung des OLG Frankfurt
v. 28.10.2025 Az. 3 VAs 9/25 , welche einen Antrag nach § 23 EGGVG
einer nonbinären Person zum Gegenstand hatte, die sich gegen eine
falsche Anrede des Gerichts wehren wollte. Das OLG Frankfurt
betrachtete die Anrede als einen Ausdruck der richterlichen
Unabhängigkeit. Brink und Härting können dieser Bewertung nicht
zustimmen. Anschließend widmen sich Härting und Brink dem
Datenschutz: Ein Bußgeld in Höhe von 492.000 Euro der Hamburger
Datenschutzbehörde gegen ein Finanzinstitut ist ab Minute (14:23)
Thema. Kreditanträge mehrerer Kund:innen wurden aufgrund einer
automatisierten Entscheidung abgelehnt. Über die Videoüberwachung
von Studierenden bei Online-Prüfungen während der Coronapandemie
mittels ,,Proctoring-Software“ sprechen Härting und Brink ab Minute
(20:18). Ist die Einwilligung der Studierenden zum Einsatz der
Gesichtserkennungssoftware wirksam gewesen? Kann eine betroffene
Lehramtsstudentin vor dem OLG Thüringen erfolgreich Schadensersatz
nach Art. 82 DSGVO von der Universität Erfurt verlangen? Zum
Abschluss (35:27) wird anlässlich eines Nichtannahmebeschlusses des
BGH v. 7.10.2025 VI ZR 297/24 (6. Zivilsenat) der Art. 29 DSGVO und
die Ausnahme des Mitarbeiterexzesses, insbesondere in Form von
Neugierabfragen von Polizisten, thematisiert.
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16.12.2025
46 Minuten
Niko Härting spricht mit Peter Bert über das
„Überlastungsparadoxon“ bei der Ziviljustiz. Peter Bert ist seit 30
Jahren Prozessanwalt und Partner der Kanzlei Rimon Falkenfort in
Frankfurt/Main. Er ist Mitglied des ZPO-Ausschusses des Deutschen
Anwaltvereins und Mitherausgeber des ZPO-Blogs. Unlängst hat er an
der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ mitgewirkt. Was hat
sich an den Zivilgerichten in den letzten 30 Jahren verändert? Niko
Härting und Peter Bert sprechen über notwendige Reformen des
Zivilprozesses, aber auch über das Auseinanderklaffen von
Prozessrecht und Wirklichkeit, das sich beispielsweise daran zeigt,
dass Beweisaufnahmen an vielen Gerichten zur seltenen Ausnahme
geworden sind. Häufige Dezernentenwechsel, Kammertermine nur noch
im Ausnahmefall, verschleppte Fristen, unzureichend vorbereitete
Verhandlungstermine – ein Gespräch über die alltägliche
Wirklichkeit bei den Zivilgerichten, notwendige Reformen und
wünschenswerten Mentalitätswandel
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11.12.2025
38 Minuten
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es um
Umwälzungen kleinerer und größerer Art. Zunächst geht es (01:08) um
eine Erklärung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit (HBDI), dass Microsoft 365 sowohl durch
Unternehmen als auch durch öffentliche Stellen datenschutzkonform
genutzt werden kann. Verantwortliche müssten jedoch bestimmte
Voraussetzungen erfüllen. Grundlage dieser Entscheidung ist ein
fast 140 Seiten starker Bericht aus dem November 2025, der die
früheren Kritikpunkte der Datenschutzkonferenz (DSK) neu bewertet
und konkrete Handlungsempfehlungen für Verantwortliche enthält.
Eher keine Revolution, aber eine Änderung der Aufsichtspositionen.
Sodann geht es (11:25) um die Haftung von Host Providern: In einem
rumänischen Fall entschied der Luxemburger EuGH, dass der Betreiber
einer Online-Plattform für die Verletzung von Datenschutzrechten
mitverantwortlich ist, die auf der Plattform begangen werden
(Urteil vom 02.12.2025 - C-492/23). Auf diese Entscheidung hatte
der BGH im Fall Künast gewartet und das Verfahren ausgesetzt.
Welche (revolutionären?) Auswirkungen die Kollision des
Haftungsprivilegs in Art. 6 DSA mit der Haftung nach Art. 82 DS-GVO
hat, erörtern Niko und Stefan ausführlich. Schließlich geht es
(26:00) um die Reformbemühungen der Ministerpräsidenten der Länder
und der Bundesregierung. Sie wollen den Staat (und den Datenschutz)
modernisieren, etwa indem sie - Stichwort „Übererfüllung bei der
Umsetzung von EU-Recht“ – die Bestellpflichten betrieblicher
Datenschutzbeauftragter in § 38 BDSG einschränken. Der Bund wird
zudem in Abstimmung mit den Ländern die Datenschutzaufsicht für den
nichtöffentlichen Bereich bis spätestens 31.12.2027 reformieren und
dabei auch die Aufgabenverteilung im Föderalstaat neu justieren.
Bund und Länder werden zudem auf europäischer Ebene die anstehenden
Verhandlungen der EU-Kommission bei der Weiterentwicklung des
EU-Datenrechts nutzen, um weitere Konsolidierungen zu erreichen,
die über die vorgeschlagenen Omnibus-Pakete hinausgehen. Das klingt
ebenfalls nach Umwälzung…
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04.12.2025
41 Minuten
Die Themen dieser Folge: 1. TU München mit Vorschlägen zu
DS-GVO-Reform (01:17) ine Arbeitsgruppe bei der Technischen
Universität München (TUM), der Stefan Brink und Niko Härting
angehören, hat vier konkrete
Maßnahmenempfehlungen zu zentralen Herausforderungen der DSGVO
und ihrer Weiterentwicklung erarbeitet. -
(Weiter-)Entwicklung eines risikobasierten Ansatzes für die DSGVO -
Vereinfachung der B2B Compliance - Mehr Rechtssicherheit durch
Erlaubnis- und Verbotslisten (Ampelsystem) - Reformmöglichkeiten im
Bereich der Einwilligung und „Do Not Track“. 2. Immer mit der Ruhe:
Übertriebener Beitrag zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von
Anwaltsmails in der FAZ (12:24) Wie ein streitlustiger Anwalt und
eine leicht überforderte Datenschutzbehörde einen überflüssigen
Prozess provozieren. 3. BGH versteht Kanzleipflicht streng (21:34)
Nach Ansicht des BGH brauchen Anwälte auch Ende 2025 noch
dauerhaft einen eigenen Kanzleiraum. Dabei ging es am
Montag nicht mal um eine virtuelle Kanzlei, sondern
um ein Bürocenter, das Post und Anrufe entgegennimmt
und stets Besprechungsräume vorhält. 4. Der Fall Netanyahu und die
weltweite Macht der US-Konzerne (27:18)
US-Regierung setzt Tech-Firmen als Waffe ein: Richter
des internationalen Strafgerichtshofs Den Haag,
die Haftbefehl für israelischen Regierungschef Netanyahu
ausgestellt haben wegen des Verdachts von Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen des israelischen
Militäreinsatzes im Gazastreifen, werden von US-Dienstleistern
ausgeschlossen. 5. 150.000 EUR Bußgeld für italienische RAI (34:01)
Mit Entscheidung v. 23.10.2025 verhängte die italienische
Datenschutzbehörde (Garante per
la protezione dei dati personali – GPDP)
ein Bußgeld iHv 150.000 EUR gegen den italienischen
öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanbieter Rai (Radiotelevisione Italiana
S. p. A.). Anlass war die Veröffentlichung einer
WhatsApp-Sprachnachricht zwischen einem Politiker und
seiner Ehefrau ohne deren Einwilligungen, was laut Behörde
nicht den Grundsätzen der Erforderlichkeit und Rechtmäßigkeit der
Datenverarbeitung nach der DSGVO entsprach.
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Über diesen Podcast
„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy
in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um
aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung
und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz
und Informationsfreiheit.
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