PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

Episoden

Follow the Rechtsstaat Folge 152
04.12.2025
41 Minuten
Die Themen dieser Folge: 1. TU München mit Vorschlägen zu DS-GVO-Reform (01:17) ine Arbeitsgruppe bei der Technischen Universität München (TUM), der Stefan Brink und Niko Härting angehören, hat vier konkrete Maßnahmenempfehlungen zu zentralen Herausforderungen der DSGVO und ihrer Weiterentwicklung erarbeitet.  - (Weiter-)Entwicklung eines risikobasierten Ansatzes für die DSGVO - Vereinfachung der B2B Compliance - Mehr Rechtssicherheit durch Erlaubnis- und Verbotslisten (Ampelsystem) - Reformmöglichkeiten im Bereich der Einwilligung und „Do Not Track“. 2. Immer mit der Ruhe: Übertriebener Beitrag zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Anwaltsmails in der FAZ (12:24) Wie ein streitlustiger Anwalt und eine leicht überforderte Datenschutzbehörde einen überflüssigen Prozess provozieren. 3. BGH versteht Kanzleipflicht streng (21:34) Nach Ansicht des BGH brauchen Anwälte auch Ende 2025 noch dauerhaft einen eigenen Kanzleiraum. Dabei ging es am Montag nicht mal um eine virtuelle Kanzlei, sondern um ein Bürocenter, das Post und Anrufe entgegennimmt und stets Besprechungsräume vorhält. 4. Der Fall Netanyahu und die weltweite Macht der US-Konzerne (27:18) US-Regierung setzt Tech-Firmen als Waffe ein: Richter des internationalen Strafgerichtshofs Den Haag, die Haftbefehl für israelischen Regierungschef Netanyahu ausgestellt haben wegen des Verdachts von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen des israelischen Militäreinsatzes im Gazastreifen, werden von US-Dienstleistern ausgeschlossen. 5. 150.000 EUR Bußgeld für italienische RAI (34:01) Mit Entscheidung v. 23.10.2025 verhängte die italienische Datenschutzbehörde (Garante per la protezione dei dati personali – GPDP) ein Bußgeld iHv 150.000 EUR gegen den italienischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter Rai (Radiotelevisione Italiana S. p. A.). Anlass war die Veröffentlichung einer WhatsApp-Sprachnachricht zwischen einem Politiker und seiner Ehefrau ohne deren Einwilligungen, was laut Behörde nicht den Grundsätzen der Erforderlichkeit und Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach der DSGVO entsprach.
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Follow the Rechtsstaat Folge 151
27.11.2025
44 Minuten
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht die Sonne auf: Endlich legt die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Anpassung der DS-GVO und der KI-Verordnung (Omnibus) vor. Zunächst geht es aber (00:54) um ein Interview mit der Informatikerin Katharina Zweig von der Uni Kaiserslautern in der FAZ zu ChatGPT und Co. Die Preisträgerin des GDD-Datenschutz-Preises 2024 erklärt, dass KI Menschen imitiert, die leider keinen Sensor dafür haben, dass ihnen „Menschlichkeit“ nur vorgespielt wird und bekräftigt den Satz, dass neue Technologien kurzfristig überschätzt und langfristig unterschätzt werden. Sodann geht es (11:56) um die am 19.11.2025 von der EU-KOM vorgestellte „Simplification“ der Digital-Rechtsakte. Im Schnellverfahren sollen Änderungen an der DS-GVO vorgenommen werden, die etwa die Pseudonymisierung oder die Definition „wissenschaftlicher Forschung“ betreffen. Der Auskunftsanspruch des Art. 15 DS-GVO soll an die Verfolgung von Datenschutzzwecken gekettet werden, auch eine Totalreform von Art. 22 soll den effizienten Einsatz von KI erheblich erleichtern. Änderung bei der Datenpanne Art. 33 DS-GVO (Meldepflicht nur bei hohem Risiko binnen nun 96 h) sind ebenfalls vorgesehen, auch die Einrichtung eines einheitlichen Meldeportals. Diese vorgeschlagenen Änderungen an der DS-GVO sind mit Blick auf den gerade von Verarbeitern geäußerten Änderungsbedarf zwar bei weitem nicht ausreichend, sind allerdings weitgehender als erwartet.
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Follow the Rechtsstaat Folge 150
21.11.2025
48 Minuten
Folge 150 ist eine weitere Sonderfolge der Reihe zur Zukunft des Zivilprozesses. Zu Gast ist Prof. Dr. Thomas Riehm, Inhaber eines Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie an der Universität Passau. Härting und Riehm sprechen zunächst ab Minute (01:20) über das ,,Überlastungsparadox der Ziviljustiz“, welches die Reduktion der Anzahl der anhängigen Verfahren bei gleichzeitigem Anstieg der Verfahrensdauer beschreibt. Werden die Zivilprozesse komplexer? Härting und Riehm diskutieren einige Hypothesen und widmen sich ab Minute (09:42) der Verfahrensstrukturierung. Anschließend (19:26) ist Riehms Forderung nach einer radikalen Reform der 150 Jahre alten ZPO Thema, unter anderem über eine Streichung des Beibringungsgrundsatzes. Zum Schluss sprechen Riehm und Härting ab Minute (28:55) über Massenverfahren von Verbrauchern, zum Beispiel im Rahmen von Fluggastrechten oder Schadensersatzklagen im Datenschutz. Prof. Riehm kritisiert, dass der Gesetzgeber keine Kollektivverfahren mit Opt-out-Lösung ermöglicht. Riehms abschließender Wunsch: ein Baukasten von verschiedenen Instrumenten für die Gerichte.
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Follow the Rechtsstaat Folge 149
18.11.2025
43 Minuten
In der Kategorie Querbeet besprechen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting zunächst ab Minute (00:52) eine Entscheidung des OLG Dresden v. 9.9.2025 - 4 U 464/25, ein aufmerksamer Bürger hatte einen Falschparker fotografiert – mit dem Beifahrer und leitete das Foto an eine App zwecks Meldung von Parkverstößen weiter. Hat sich dieser nun nach Art. 82 DSGVO schadensersatzpflichtig gemacht? Anschließend widmen sich Härting und Brink den Schlagzeilen: Zunächst ab Minute (05:36) der Entscheidung des LG München zur GEMA gegen Open AI. Der Output von ChatGPT gab vollständige Liedtexte, beispielsweise ,,Atemlos“ von Helene Fischer, wieder. Härting ordnet den Sachverhalt und die Entscheidung in den Kontext amerikanischer Urheberrechtsprozesse zu den Sprachmodellen u.a. gegen Anthropic (Claude) und Meta (Llama) ein und sieht Parallelen zu den über 20 Jahre alten Prozessen um Google Books und Napster. Wer hat wohl den Digitalen Omnibus ,,geleaked“? Ab Minute (27:11) sind die beiden geplanten Änderungspakete der europäischen Kommission zum AI Act und zum Data Act/DSGVO Thema. Brink und Härting ordnen das Gesetzgebungsvorhaben ein, dass am 19.11.2025 veröffentlicht werden wird. Das Daten-Paket wird voraussichtlich mehr Änderungen, als nur eine Überarbeitung des Verarbeitungsverzeichnisses vorsehen, eine DSGVO-Reform stellt es allerdings nicht dar.
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Follow the Rechtsstaat Folge 148
14.11.2025
37 Minuten
In dieser Folge ist Tobias Voßberg zu Gast – Rechtsanwalt und Unternehmensjurist. Im Interview mit Prof. Niko Härting spricht er über den Einsatz von KI-Tools in Anwaltskanzleien. Ab Minute (01:30) geht es zunächst um die Verwendung von KI in der Prozessführung. Anschließend werden ab Minute (07:20) die ,,Partner Ende 50“ sowie die ,,Juniors“ und Studierenden beleuchtet. Warum der Einsatz von KI-Tools nicht immer zu mehr Effizienz und Zeitersparnissen führt, wird ab Minute (11:43) thematisiert. Im weiteren Verlauf sprechen Voßberg und Härting über die Probleme bei der Nutzung von Sprachmodellen. So beschreibt Voßberg in Minute (20:00) ChatGPT als „opportunistischen Mitarbeiter“. Zum Abschluss wagen Voßberg und Härting ab Minute (32:32) einen Blick in die Zukunft.
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Über diesen Podcast

„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.

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