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Juristische Standardwerke - Studier Jura!
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Beschreibung
vor 1 Woche
Willkommen zur siebten Lektion unseres Kurses zum allgemeinen
Verwaltungsrecht bei Juristische Standardwerke - Studier Jura!
Nachdem wir uns in der letzten Folge den Bauplan der Verwaltung
angesehen haben, wechseln wir heute wieder mitten in die Praxis –
und es wird mitunter sehr dramatisch. Wir widmen uns dem
Polizeirecht.
Wenn wir im allgemeinen Verwaltungsrecht von "Polizei" sprechen,
geht es nicht primär um den uniformierten Beamten auf der
Strasse, sondern um die grundsätzliche staatliche Aufgabe der
Gefahrenabwehr zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung.
In dieser Lektion erarbeiten wir uns, wann und gegen wen der
Staat eingreifen darf, um Gefahren abzuwehren:
Die polizeilichen Schutzgüter: Was genau
darf der Staat mit polizeilichen Mitteln schützen? Wir
klären, was juristisch unter der öffentlichen Ordnung und
Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit, der Sittlichkeit
und dem Prinzip von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr zu
verstehen ist.
Die polizeiliche Generalklausel: Das
Legalitätsprinzip kennst du bereits aus unserer ersten
Lektion. Aber was passiert, wenn schwere Gefahren für Leib
und Leben drohen, aber ein spezifisches Gesetz als
Grundlage fehlt? Du lernst, wann die Verwaltung
ausnahmsweise direkt gestützt auf die Verfassung handeln
darf, um die Rechtsordnung zu wahren.
Das Störerprinzip: Gegen wen genau richten
sich polizeiliche Massnahmen? Wir sezieren den juristischen
Kernbegriff des "Störers".
Verhalten vs. Zustand: Warum du rechtlich
zur Verantwortung gezogen werden kannst, auch wenn du
selbst gar nichts Falsches getan hast. Wir klären den
essenziellen Unterschied zwischen dem Verhaltensstörer (der
die Gefahr durch sein eigenes Tun verursacht) und dem
Zustandsstörer (der lediglich die rechtliche Herrschaft
über eine gefährliche Sache ausübt – wie etwa der Käufer
einer vorschriftswidrigen Baute oder der Eigentümer einer
absturzgefährdeten Kiesgrube).
Der Zweckveranlasser: Eine besonders
spannende Figur – wer beispielsweise einen Kiosk an einem
Ort aufstellt, der unweigerlich zu Verkehrsgefährdungen
führt, kann als Störer ins Visier der Behörden geraten,
auch wenn die eigentliche Gefahr von den Gästen ausgeht.
Egal ob für die anstehende Prüfung im Sicherheitsrecht oder für
das Verständnis, warum Eigentum auch verpflichtet – nach dieser
Lektion weisst du genau, nach welchen Spielregeln die staatliche
Gefahrenabwehr funktioniert!
Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser
Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum
allgemeinen Verwaltungsrecht“ von Dr. iur. Hans Rudolf
Schwarzenbach-Hanhart (Ausgabe 2005). Auch wenn das Werk schon
einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte
bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates.
Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell
verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten
Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Übersichtstafeln 70
bis 72.
Viel Spass beim Zuhören!
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