Allgemeines Verwaltungsrecht - Folge 6: Der juristische Bauplan unserer Verwaltung – Von Zentralisation bis New Public Management

Allgemeines Verwaltungsrecht - Folge 6: Der juristische Bauplan unserer Verwaltung – Von Zentralisation bis New Public Management

vor 1 Woche
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Beschreibung

vor 1 Woche

Willkommen zur sechsten Lektion unseres Kurses zum allgemeinen
Verwaltungsrecht bei Juristische Standardwerke - Studier Jura!


Nachdem wir in den ersten fünf Lektionen intensiv beleuchtet
haben, wie die Verwaltung handelt, entscheidet und von Gerichten
kontrolliert wird, widmen wir uns heute dem inneren Aufbau des
Staates. Wir werfen einen Blick hinter die Kulissen und schauen
uns an, wer eigentlich genau hinter dem abstrakten Begriff "die
Behörde" steckt und nach welchen rechtlichen Grundsätzen unsere
Verwaltungsorganisation überhaupt aufgebaut ist.In dieser Lektion
erarbeiten wir uns das Fundament der staatlichen Strukturen:





Zentralisation vs. Dezentralisation: Wir
klären, wie der Staat seine Aufgaben verteilt und warum
bestimmte staatliche Sachaufgaben aus der allgemeinen
Hierarchie der Zentralverwaltung in dezentralisierte Organe
(wie beispielsweise die SBB, die Swissmedic oder die
Universitäten) ausgelagert werden.




Ämter und Organe: Du lernst den
juristischen Unterschied zwischen Kollegialorganen (in
denen die Willensbildung durch mehrere Personen in einer
Behörde erfolgt) und Einzelorganen (dem sogenannten
monokratischen System) kennen.




Die Gemeindeautonomie: Die Gemeinden
bilden ein wesentliches Element der föderalistischen
Machtteilung, bei dem der Kontakt zwischen Privaten und
Behörden am intensivsten ist. Wir arbeiten den essenziellen
juristischen Unterschied zwischen dem eigenen und dem
übertragenen Wirkungskreis heraus und beleuchten die
Autonomiebeschwerde vor dem Bundesgericht.




Öffentliche Anstalten: Was macht eine
Anstalt (wie etwa Spitäler, die SUVA oder kantonale
Elektrizitätswerke) aus, wie wird ihr Grad der
Selbständigkeit bestimmt und unter welchen Voraussetzungen
gibt es für Private sogar einen gesetzlichen
Benutzungszwang?




New Public Management (NPM): Darf man den
Staat wie ein privates Unternehmen führen und den Bürger
als reinen "Kunden" betrachten? Wir diskutieren die
wirkungsorientierte Verwaltungsführung durch Instrumente
wie Globalbudgets oder Outsourcing. Gleichzeitig zeigen wir
die kritischen Bedenken auf, die entstehen, wenn
fundamentale rechtsstaatliche Garantien wie die
Gewaltentrennung oder das Legalitätsprinzip einem rein
betriebswirtschaftlichen Effizienzdenken weichen müssen.





Egal ob fürs Studium oder um die komplexen Ausgliederungen des
Staates im Alltag besser zu verstehen – nach dieser Lektion
durchschaust du den organisatorischen Bauplan der Schweizer
Verwaltung!


Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser
Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum
allgemeinen Verwaltungsrecht“ von Dr. iur. Hans Rudolf
Schwarzenbach-Hanhart (Ausgabe 2005). Auch wenn das Werk schon
einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte
bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates und
der Behördenorganisation. Wer die juristischen Strukturen für
seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem
Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die
Übersichtstafeln 82 bis 89.


Viel Spass beim Zuhören!
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