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  4. Allgemeines Verwaltungsrecht - Folge 9: Wann der Staat für Behördenfehler zahlt – Das System der Staatshaftung
Willkommen zur neunten Lektion unseres Kurses zum allgemeinen
Verwaltungsrecht bei Juristische Standardwerke - Studier Jura!

In den vergangenen Lektionen haben wir gesehen, mit welch enormer
Macht der Staat in unser Leben eingreift – sei es durch
polizeiliche Massnahmen, Verfügungen oder Konzessionen. Doch wo
gearbeitet wird, passieren Fehler. Was aber, wenn ein solcher
Behördenfehler dir einen handfesten finanziellen Schaden
einbringt? Kannst du den Staat einfach auf Schadensersatz
verklagen?

In dieser Lektion beleuchten wir das öffentliche
Entschädigungsrecht und erarbeiten uns die Systematik der
Staatshaftung:

Originäre Staatshaftung vs.
Beamtenhaftung: Warum du in der Regel direkt den
Staat (Kanton oder Bund) einklagst und nicht den einzelnen
Beamten, der den Fehler gemacht hat. Wir klären auch, wann
der Staat den Schadensbetrag später vom fehlbaren Beamten
zurückfordern kann (Stichwort: Rückgriff bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit).

Die vier Hürden der Kausalhaftung: Wir
sezieren die strenge Beweislast, die bei dir als
Geschädigtem liegt. Du musst lückenlos beweisen: 1. den
Schaden, 2. die Zurechnung zur amtlichen Tätigkeit, 3. den
Kausalzusammenhang und 4. die Widerrechtlichkeit der
schädigenden Handlung.

Verschuldenshaftung: Wir schauen uns an,
wann die oben genannten Punkte nicht ausreichen und
zusätzlich noch ein echtes "Verschulden" des Beamten
bewiesen werden muss.

Ausschluss der Haftung: Warum eine formell
rechtskräftige Verfügung (die du vielleicht aus
Bequemlichkeit nicht angefochten hast) später nicht einfach
über den Umweg der Verantwortlichkeitsklage als
"widerrechtlicher Fehler" geltend gemacht werden kann
(Prinzip der Einmaligkeit des Instanzenzuges).

Haftung für rechtmässig zugefügten
Schaden: Eine juristische Besonderheit! Wann muss
der Staat aus Billigkeitsgründen zahlen, obwohl er sich
völlig gesetzmässig verhalten hat (beispielsweise bei
Schäden durch behördlich empfohlene Impfungen oder bei der
Abwehr eines Polizeinotstandes)?

Egal ob für die anstehende Prüfung im Haftpflichtrecht oder für
die juristische Praxis – nach dieser Lektion weisst du genau,
nach welchen Regeln der Staat sein Portemonnaie öffnen muss!

Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser
Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum
allgemeinen Verwaltungsrecht“ von Dr. iur. Hans Rudolf
Schwarzenbach-Hanhart (Ausgabe 2005). Auch wenn das Werk schon
einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte
bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates.
Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell
verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten
Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Übersichtstafeln 77
bis 81 (aus Teil 2).Viel Spass beim Zuhören!
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„Allgemeines Verwaltungsrecht - Folge 9: Wann der Staat für Behördenfehler zahlt – Das System der Staatshaftung“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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