Juristische Standardwerke - Studier Jura!

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Episoden

BGE 5A_356_2025 Urteil vom 1. April 2026 - lebensprägende Eh
01.05.2026
19 Minuten
Willkommen zurück zu den neuesten Entscheiden aus dem Bundesgericht!


Adb wann prägt eine Ehe unser Leben wirtschaftlich so stark, dass ein lebenslanger Unterhalt gerechtfertigt ist? In unserem heutigen Deep-Dive analysieren wir das brandneue und zur amtlichen Publikation vorgesehene Schweizer Bundesgerichtsurteil 5A_356/2025 vom 1. April 2026.


Wir blicken auf einen spannenden Fall: Ein Paar heiratete im Alter von 57 und 62 Jahren, die Ehefrau bezog bereits zu diesem Zeitpunkt eine IV-Rente, und nach rund 15 Jahren des Zusammenlebens folgte die Trennung. Trotz des fortgeschrittenen Alters und fehlender gemeinsamer Kinder sprachen die Gerichte der Frau einen unbefristeten nachehelichen Unterhalt von monatlich Fr. 2'000.– zu. Das Fazit der Richter: Diese Altersehe war "lebensprägend". Doch wie funktioniert das, wenn die klassischen Kriterien für eine Lebensprägung – wie etwa die Aufgabe der beruflichen Karriere für die Kinderbetreuung – bei einer Ehe im Pensionsalter gar nicht zutreffen? Das Bundesgericht hat genau dafür neue Massstäbe definiert und stützt sich nun auf deutlich weichere Kriterien.


Hör jetzt rein und erfahre, wie dieses wegweisende Urteil das Schweizer Scheidungsrecht verändert!
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BGE 1C_592/2025 vom 27.02.2026 - Die A-Post Plus Falle am Wochenende – Wenn der Samstag die Frist auslöst
25.04.2026
18 Minuten
Willkommen zu einer neuen Folge!


In dieser Episode widmen wir uns einem prozessualen Albtraum, der jeden juristischen Praktiker ins Schwitzen bringt: Dem Fristenverlust durch eine behördliche Zustellung am Samstag.


Wir analysieren den aktuellen Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts (1C_592/2025 vom 27. Februar 2026). Darin geht es um einen Baustreit im Kanton Thurgau, der für die Beschwerdeführenden ein fatales Ende nahm, weil sie ihre Beschwerde zwei Tage zu spät einreichten. Der entscheidende Stolperstein war die Zustellung des behördlichen Entscheids per A-Post Plus an einem Samstag.


Dieser Entscheid ist eine eindrückliche Warnung an alle Anwältinnen und Anwälte: Bei Fristenberechnungen im Verwaltungsrecht genügen allgemeine ZPO-Kenntnisse nicht – wer die genauen Zustellfiktionen und kantonalen Verfahrensordnungen nicht prüft, riskiert den Fall.


Jetzt reinhören und vor teuren Formfehlern schützen!


Hier lang geht's zum Entscheid: https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://27-02-2026-1C_592-2025&lang=de&zoom=&type=show_document#maincontent


Vergesst nicht, den Kanal zu abonnieren, um keine wichtigen Gerichtsentscheide mehr zu verpassen. Teilt diese Folge gerne mit Kolleginnen und Kollegen, für die dieses Thema ebenfalls ein "Lifesaver" sein könnte!
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StGB - Cyberdelikte (Art. 143 ff. StGB) - Übungsfall - Warum Skimming am Bancomaten kein Diebstahl ist – Die 3-Phasen-Falle
14.04.2026
13 Minuten
Willkommen zurück bei "Juristische Standardwerke - Studier Jura!"


Nach unserer letzten Episode zum Phishing bleiben wir beim elektronischen Zahlungsverkehr und knöpfen uns dessen physischen Bruder vor: Das Skimming am Bancomaten!


Wir zerlegen diesen Sachverhalt im strikten Gutachtenstil und zeigen euch, warum ihr in der Prüfung gnadenlos scheitert, wenn ihr nicht messerscharf in drei separate Tathandlungen unterteilt:


Phase 1: Das Ausspähen der Daten. Der Täter installiert ein Lesegerät und eine Minikamera am Automaten. Wir erklären, weshalb dies mangels einer körperlichen Sache niemals ein Diebstahl (Art. 139 StGB) sein kann und ihr hier die Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143 StGB) prüfen müsst. Phase 2: Das Klonen der Karte (Die Prüfungsurfalle!). Die gestohlenen Daten werden auf einen leeren Magnetstreifen (eine "White Card") überspielt. Achtung: Das Erstellen dieses Duplikats erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung (Art. 251 StGB), da eine unechte Computerurkunde hergestellt wird. Ein Punkt, den fast alle Studierenden vergessen! Phase 3: Der Bargeldbezug. Der Täter hebt mit der geklonten Karte Geld ab. Wir klären ein für alle Mal, warum der klassische Betrug (Art. 146 StGB) hier ausscheidet (ein Automat lässt sich juristisch nicht täuschen!) und weshalb hier der betrügerische Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB) greift.


In unseren Take-Aways fassen wir euch diese drei Phasen und die wichtigsten Konkurrenzen nochmals kompakt als Checkliste für die Prüfung zusammen.


️ Wichtiger Hinweis: Dieser Podcast wurde mit Hilfe von einer KI auf Basis universitärer Masterarbeiten und der aktuellen Schweizer Rechtsprechung erstellt. Kritisches Mitdenken ist Pflicht! Bitte verifiziert die Abgrenzungen im Zweifelsfall immer mit euren eigenen Vorlesungsskripten.Viel Spass beim Zuhören und Mitdenken und Üben oder einfach nur Eintauchen und Verstehen!





Hier, wie immer, der Link zum Gesetz: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de
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StGB - Cyberdelikte (Ar. 143 ff StGB) - Ein Übungsfall: Phishing ist weder Hacking noch Betrug – Die Falllösung
13.04.2026
22 Minuten
Willkommen zurück bei "Juristische Standardwerke - Studier Jura!" Heute knöpfen wir uns, wie zuletzt versprochen, einen absoluten Klausur-Klassiker im Bereich Cybercrime vor: Den Phishing-Angriff aufs E-Banking!


Wir lösen den Fall Schritt für Schritt im Gutachtenstil und zeigen euch, warum ihr diese Deliktsform zwingend in zwei separate Tathandlungen aufteilen müsst:


Phase 1: Das Erschleichen der Zugangsdaten. Wir klären auf, warum die Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143 StGB) hierbei meistens ausscheidet, da das Opfer die Daten aufgrund der Täuschung freiwillig preisgibt und der Täter die Schutzmechanismen nicht selbst aktiv überwinden muss. Stattdessen zeigen wir euch, wie ihr die wertvollen Punkte bei der Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) abholt, wenn die Phisher eine gefälschte, täuschend echte E-Mail oder Internetseite verwenden. Auch ein Blick auf das Markenschutzgesetz (Art. 62 MSchG) darf hier nicht fehlen. Phase 2: Das Leerräumen des Kontos. Sobald der Täter die erbeuteten Daten nutzt, um Überweisungen auszulösen, scheitert der klassische Betrug (Art. 146 StGB) gnadenlos – denn ein Datenverarbeitungssystem (Computer) kann man juristisch gesehen nicht "täuschen" und es unterliegt keinem Irrtum. Hier ist der betrügerische Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB) das Mass aller Dinge.


In unseren Take-Aways fassen wir diese dogmatische Zweiteilung und die Konkurrenzen nochmals kompakt für euch zusammen.


️ Wichtiger Hinweis (Disclaimer): Dieser Podcast wurde mit Hilfe einer KI auf Basis universitärer Lehrmaterialien und der aktuellen Schweizer Rechtsprechung erstellt. Kritisches Mitdenken ist Pflicht! Bitte verifiziert die Abgrenzungen im Zweifelsfall immer mit euren eigenen Vorlesungsskripten.


Viel Erfolg beim Zuhören und Üben. Und an alle Hobby-Studenten: Schön, dass ihr auch mit dabei seid!


Morgen gibt's gleich die zweite Übung von insgesamt drei, bevor wir mit den Freiheitsdelikten weiter machen.


Hier lang geht's zum Gesetz, lest dort die Artikel nochmals nach: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de
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StGB - Cyberdelikte (Art. 143 ff. StGB) - Überlebenskit für Falllösungen
13.04.2026
26 Minuten
Willkommen zurück bei "Juristische Standardwerke - Studier Jura!"


Wir bleiben in unserer aktuellen Cybercrime-Serie und bevor wir uns dem ersten Übungsfall widmen, lasst uns ein super Methode anschauen, um IT-Sachverhalte in der Prüfung sauber zu knacken: Dem Zwiebeltrick!


In diesem Falllösungs-Deep-Dive schälen wir die verschiedenen Schichten eines Cyber-Angriffs im strengen Gutachtenstil ab und zeigen euch, an welchen Schichten die meisten Studierenden (oft unter Tränen) scheitern:


Die äusserste Schicht – Die Sachbegriffs-Falle (Art. 139 StGB): Wir wiederholen das eiserne Grundgesetz: Daten sind unkörperlich und somit keine "fremden beweglichen Sachen" (Art. 713 ZGB). Wer in der Klausur unbesehen den klassischen Diebstahl prüft, verliert sofort wertvolle Punkte! Schicht 2 – Hacking vs. Datendiebstahl (Art. 143bis vs. Art. 143 StGB): Wir grenzen messerscharf ab. Warum schützt das Hacking (Art. 143bis) quasi den "Hausfrieden" des fremden Systems (Eindringen), während es bei der unbefugten Datenbeschaffung (Art. 143) konkret um das Überwinden einer Zugriffssicherung geht, um an nicht für den Täter bestimmte Daten zu gelangen? Schicht 3 – Datenbeschädigung (Art. 144bis StGB): Was passiert dogmatisch, wenn der Täter die erbeuteten Daten nicht nur kopiert, sondern anschliessend löscht, verändert oder mit einem Virus unbrauchbar macht? Der Kern – Computerbetrug (Art. 147 StGB): Das Endziel vieler Cyber-Angriffe. Wir wiederholen kurz, warum der klassische Betrug (Art. 146 StGB) mangels menschlichem Irrtum an Maschinen scheitert und wie ihr die unbefugte Verwendung der "gehackten" Daten für eine automatisierte Vermögensverschiebung unter Art. 147 StGB subsumiert.


In unseren Take-Aways fassen wir euch diese "Zwiebelschichten" nochmals als praktische Checkliste für den Klausuraufbau zusammen.


️ Wichtiger Hinweis: Dieser Podcast wurde mit Hilfe einer KI auf Basis universitärer Lehrmaterialien und der aktuellen Schweizer Rechtsprechung erstellt. Kritisches Mitdenken ist Pflicht! Bitte verifiziert die dogmatischen Abgrenzungen im Zweifelsfall immer mit euren eigenen Vorlesungsskripten und Lehrbüchern.





Gleich im Anschluss gibt's den gestern angekündigten ersten Übungsfall.Viel Spass beim Zuhören und Üben oder einfach nur Eintauchen in diese spannende Materie.








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Über diesen Podcast

Juristische Lehrbücher, Gesetze und Kommentare - liebevoll zum Podcast aufbereitet.
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