Podcaster
Episoden
04.04.2026
25 Minuten
Was passiert, wenn ein mutmasslicher Kleindealer vor einer simplen Polizeikontrolle flüchtet, in einen Fluss springt und hastig versucht, Kokain im Wasser zu versenken?
In unserer neuesten Episode tauchen wir tief in einen fast schon filmreifen Kriminalfall aus der Schweiz und ein brandaktuelles Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts ein.
Die Geschichte beginnt am Ufer des Aabachs und gipfelt einige Monate später in Zürich, als der Mann einem verdeckten Polizisten rund 1.2 Gramm reines Kokain verkauft.
Doch anstatt nur die Tat zu beleuchten, widmen wir uns in dieser Folge einem echten juristischen Krimi: War der Einsatz des verdeckten Fahnders durch die Polizei überhaupt rechtmässig?
Wir beleuchten die strengen Regeln und feinen Grenzen polizeilicher Ermittlungen. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass eine verdeckte Fahndung nur dann zulässig ist, wenn andere Untersuchungshandlungen erfolglos blieben oder die Ermittlungen andernfalls unverhältnismässig erschwert würden (das sogenannte Subsidiaritätsprinzip).
Besonders brisant an diesem Fall: Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vier Tage vor der Anordnung der verdeckten Fahndung einen ganz normalen Hausdurchsuchungsbefehl ausgestellt. Legt das nicht den Schluss nahe, dass man auch ohne Undercover-Cop ans Ziel gekommen wäre? Erfahrt in dieser Episode, warum das Bundesgericht das Urteil des Zürcher Obergerichts wegen ungenügender Begründung aufgehoben hat und warum man den Einsatz von verdeckten Ermittlern gegen Drogen konsumierende "Kleindealer" immer konkret und fallbezogen rechtfertigen muss.
Eine spannende Mischung aus True-Crime-Story und juristischem Deep-Dive – nicht nur für Jura-Nerds, sondern für alle, die wissen wollen, wo die Grenzen staatlicher Überwachung liegen!
Jetzt reinhören, abonnieren und mitdiskutieren!
In unserer neuesten Episode tauchen wir tief in einen fast schon filmreifen Kriminalfall aus der Schweiz und ein brandaktuelles Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts ein.
Die Geschichte beginnt am Ufer des Aabachs und gipfelt einige Monate später in Zürich, als der Mann einem verdeckten Polizisten rund 1.2 Gramm reines Kokain verkauft.
Doch anstatt nur die Tat zu beleuchten, widmen wir uns in dieser Folge einem echten juristischen Krimi: War der Einsatz des verdeckten Fahnders durch die Polizei überhaupt rechtmässig?
Wir beleuchten die strengen Regeln und feinen Grenzen polizeilicher Ermittlungen. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass eine verdeckte Fahndung nur dann zulässig ist, wenn andere Untersuchungshandlungen erfolglos blieben oder die Ermittlungen andernfalls unverhältnismässig erschwert würden (das sogenannte Subsidiaritätsprinzip).
Besonders brisant an diesem Fall: Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vier Tage vor der Anordnung der verdeckten Fahndung einen ganz normalen Hausdurchsuchungsbefehl ausgestellt. Legt das nicht den Schluss nahe, dass man auch ohne Undercover-Cop ans Ziel gekommen wäre? Erfahrt in dieser Episode, warum das Bundesgericht das Urteil des Zürcher Obergerichts wegen ungenügender Begründung aufgehoben hat und warum man den Einsatz von verdeckten Ermittlern gegen Drogen konsumierende "Kleindealer" immer konkret und fallbezogen rechtfertigen muss.
Eine spannende Mischung aus True-Crime-Story und juristischem Deep-Dive – nicht nur für Jura-Nerds, sondern für alle, die wissen wollen, wo die Grenzen staatlicher Überwachung liegen!
Jetzt reinhören, abonnieren und mitdiskutieren!
Mehr
03.04.2026
17 Minuten
Willkommen zur vierten Folge unserer Deep-Dive-Serie zum Schweizerischen Auftragsrecht!
Heute widmen wir uns einem der praxisrelevantesten Themen im Mandatsverhältnis: Der Rechenschafts- und Herausgabepflicht nach Art. 400 OR.
Wir beleuchten dogmatisch fundiert, welche Vermögenswerte der Beauftragte behalten darf und was er zwingend an den Auftraggeber abliefern muss.
Ein besonderer Fokus liegt auf der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Handelsgerichts Zürich zu finanzmarktrechtlichen Mandaten. ️
In dieser Folge schauen wir uns an:
Die Rechenschaftsablegung: Warum der Beauftragte auf Verlangen jederzeit über seine Geschäftsführung Rechenschaft ablegen muss und dass diese Information vollständig, wahrheitsgetreu und durch Urkunden belegt sein muss. Die Ablieferungspflicht und der "innere Zusammenhang": Der Beauftragte soll durch den Auftrag weder gewinnen noch verlieren. Er muss daher alle direkten und indirekten Vorteile (wie Rabatte, Provisionen oder Schmiergelder) herausgeben, die ihm infolge der Auftragsausführung von Dritten zukommen und in einem inneren Zusammenhang zum Mandat stehen. Retrozessionen und Finder's Fees: Was versteht das Bundesgericht genau unter einer Retrozession? Wir klären, warum die Weitergabe von Kommissionsanteilen an Vermögensverwalter – und unter Umständen auch Finder's Fees – zwingend der Herausgabepflicht nach Art. 400 Abs. 1 OR unterliegen. Auskunftsanspruch und Stufenklage: Wie der Auftraggeber prozessual vorgehen kann, um Auskunft über sämtliche Vergütungen und geldwerte Leistungen zu verlangen, die der Beauftragte (z.B. eine Bank) im Rahmen des Mandats erhalten hat.
Kompakt, praxisnah und auf den Punkt – die ideale Vorbereitung für Prüfungen und den juristischen Alltag!
Wie immer gilt, die Schlauen schauen ins Gesetz und lesen die Gesetzesartikel nach: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
Viel Spass beim Reinhören!
Heute widmen wir uns einem der praxisrelevantesten Themen im Mandatsverhältnis: Der Rechenschafts- und Herausgabepflicht nach Art. 400 OR.
Wir beleuchten dogmatisch fundiert, welche Vermögenswerte der Beauftragte behalten darf und was er zwingend an den Auftraggeber abliefern muss.
Ein besonderer Fokus liegt auf der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Handelsgerichts Zürich zu finanzmarktrechtlichen Mandaten. ️
In dieser Folge schauen wir uns an:
Die Rechenschaftsablegung: Warum der Beauftragte auf Verlangen jederzeit über seine Geschäftsführung Rechenschaft ablegen muss und dass diese Information vollständig, wahrheitsgetreu und durch Urkunden belegt sein muss. Die Ablieferungspflicht und der "innere Zusammenhang": Der Beauftragte soll durch den Auftrag weder gewinnen noch verlieren. Er muss daher alle direkten und indirekten Vorteile (wie Rabatte, Provisionen oder Schmiergelder) herausgeben, die ihm infolge der Auftragsausführung von Dritten zukommen und in einem inneren Zusammenhang zum Mandat stehen. Retrozessionen und Finder's Fees: Was versteht das Bundesgericht genau unter einer Retrozession? Wir klären, warum die Weitergabe von Kommissionsanteilen an Vermögensverwalter – und unter Umständen auch Finder's Fees – zwingend der Herausgabepflicht nach Art. 400 Abs. 1 OR unterliegen. Auskunftsanspruch und Stufenklage: Wie der Auftraggeber prozessual vorgehen kann, um Auskunft über sämtliche Vergütungen und geldwerte Leistungen zu verlangen, die der Beauftragte (z.B. eine Bank) im Rahmen des Mandats erhalten hat.
Kompakt, praxisnah und auf den Punkt – die ideale Vorbereitung für Prüfungen und den juristischen Alltag!
Wie immer gilt, die Schlauen schauen ins Gesetz und lesen die Gesetzesartikel nach: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
Viel Spass beim Reinhören!
Mehr
01.04.2026
12 Minuten
Ein Rolex-Schmuggler am Flughafen und ein bewaffneter 16-Jähriger am Zürcher Hauptbahnhof zwingen das Bundesgericht zu einem radikalen Richtungswechsel!
Noch 2022 galt eisern: Werden Handydaten vor der amtlichen Siegelung kopiert, sind sämtliche Beweise unverwertbar. Doch weil sich moderne Smartphones heute oft rasend schnell von selbst löschen (wie etwa im "Before First Unlock-Modus"), erlaubt ein brandneuer Leitentscheid (BGE 7B_550/2024) nun die sofortige Not-Spiegelung zur Beweissicherung. Der gewaltige Haken dabei: Die IT-Fachperson, die die Daten rettet, darf danach strikt nicht mehr in die weiteren Ermittlungen desselben Falls involviert sein. Erfahre in dieser Folge, warum das neue Siegelungsrecht die Strafverfolger an ihre Grenzen bringt und weshalb erfahrene Praktiker nun fordern, die Siegelung gleich komplett abzuschaffen. Jetzt reinhören!
Hier lang geht's zum Entscheid: https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://23-01-2026-7B_550-2024&lang=de&zoom=&type=show_document#maincontent
Noch 2022 galt eisern: Werden Handydaten vor der amtlichen Siegelung kopiert, sind sämtliche Beweise unverwertbar. Doch weil sich moderne Smartphones heute oft rasend schnell von selbst löschen (wie etwa im "Before First Unlock-Modus"), erlaubt ein brandneuer Leitentscheid (BGE 7B_550/2024) nun die sofortige Not-Spiegelung zur Beweissicherung. Der gewaltige Haken dabei: Die IT-Fachperson, die die Daten rettet, darf danach strikt nicht mehr in die weiteren Ermittlungen desselben Falls involviert sein. Erfahre in dieser Folge, warum das neue Siegelungsrecht die Strafverfolger an ihre Grenzen bringt und weshalb erfahrene Praktiker nun fordern, die Siegelung gleich komplett abzuschaffen. Jetzt reinhören!
Hier lang geht's zum Entscheid: https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://23-01-2026-7B_550-2024&lang=de&zoom=&type=show_document#maincontent
Mehr
30.03.2026
24 Minuten
Willkommen zur dritten Folge unserer Deep-Dive-Serie zum Schweizerischen Auftragsrecht!
Heute knöpfen wir uns einen absoluten Klassiker für jede juristische Prüfung und die Praxis vor: Das hochspannende Abgrenzungsproblem beim Beizug von Dritten.
Wir klären die dogmatischen und haftungsrechtlichen Welten, die zwischen einer Hilfsperson (Art. 101 OR) und einem Substituten (Art. 399 OR) liegen. Ein falsches Kreuzchen hier, und die Haftungsfolgen für den Beauftragten explodieren!
In dieser Folge repetieren wir:
Die persönliche Leistungspflicht: Warum der Beauftragte sein Geschäft grundsätzlich persönlich auszuführen hat und wann eine Ausnahme (Ermächtigung, zwingende Umstände oder Übung) nach Art. 398 Abs. 3 OR greift. Die zentrale Abgrenzung: Wie unterscheidet man glasklar zwischen Substitut und Hilfsperson? Wir analysieren die entscheidenden Kriterien: In wessen Interesse erfolgt der Beizug, wer zieht den Nutzen daraus und wie stark ist der Dritte in die Arbeitsorganisation (Erfüllungsorganisation) des Beauftragten integriert? ️ Das Haftungsprivileg vs. Kausalhaftung: Während der Beauftragte für seine Hilfspersonen kausal nach Art. 101 OR haftet, greift beim befugten Substituten ein massives Haftungsprivileg: Er haftet nur für die gehörige Sorgfalt bei der Auswahl und Instruktion (Art. 399 Abs. 2 OR). ️ Die unbefugte Substitution & Direkter Anspruch: Was passiert, wenn der Dritte unerlaubt beigezogen wird? (Milde Kausalhaftung nach Art. 399 Abs. 1 OR). Zudem beleuchten wir das prozessuale scharfe Schwert des Auftraggebers: Den direkten Anspruch gegen den Substituten gemäss Art. 399 Abs. 3 OR.
Kompakt, dogmatisch fundiert und auf den Punkt – hol dir die volle Punktzahl in deiner OR-Prüfung! ️
Die Gesetzesartikel nachlesen könnt ihr hier: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
Kapitel / Zeitstempel: ️ 00:00 - Intro & Der Grundsatz der persönlichen Ausführung (Art. 398 Abs. 3 OR) ️ 05:15 - Das Nadelöhr: Abgrenzungskriterien zwischen Substitut und Hilfsperson 11:30 - Der Erfüllungsgehilfe und die strenge Haftung nach Art. 101 OR ️ 16:45 - Die erlaubte Substitution: Haftungsprivileg bei Auswahl & Instruktion (Art. 399 Abs. 2 OR) 22:00 - Unbefugter Beizug und der direkte Durchgriff auf den Dritten (Art. 399 Abs. 1 & 3 OR)Viel Spass beim Reinhören!
Heute knöpfen wir uns einen absoluten Klassiker für jede juristische Prüfung und die Praxis vor: Das hochspannende Abgrenzungsproblem beim Beizug von Dritten.
Wir klären die dogmatischen und haftungsrechtlichen Welten, die zwischen einer Hilfsperson (Art. 101 OR) und einem Substituten (Art. 399 OR) liegen. Ein falsches Kreuzchen hier, und die Haftungsfolgen für den Beauftragten explodieren!
In dieser Folge repetieren wir:
Die persönliche Leistungspflicht: Warum der Beauftragte sein Geschäft grundsätzlich persönlich auszuführen hat und wann eine Ausnahme (Ermächtigung, zwingende Umstände oder Übung) nach Art. 398 Abs. 3 OR greift. Die zentrale Abgrenzung: Wie unterscheidet man glasklar zwischen Substitut und Hilfsperson? Wir analysieren die entscheidenden Kriterien: In wessen Interesse erfolgt der Beizug, wer zieht den Nutzen daraus und wie stark ist der Dritte in die Arbeitsorganisation (Erfüllungsorganisation) des Beauftragten integriert? ️ Das Haftungsprivileg vs. Kausalhaftung: Während der Beauftragte für seine Hilfspersonen kausal nach Art. 101 OR haftet, greift beim befugten Substituten ein massives Haftungsprivileg: Er haftet nur für die gehörige Sorgfalt bei der Auswahl und Instruktion (Art. 399 Abs. 2 OR). ️ Die unbefugte Substitution & Direkter Anspruch: Was passiert, wenn der Dritte unerlaubt beigezogen wird? (Milde Kausalhaftung nach Art. 399 Abs. 1 OR). Zudem beleuchten wir das prozessuale scharfe Schwert des Auftraggebers: Den direkten Anspruch gegen den Substituten gemäss Art. 399 Abs. 3 OR.
Kompakt, dogmatisch fundiert und auf den Punkt – hol dir die volle Punktzahl in deiner OR-Prüfung! ️
Die Gesetzesartikel nachlesen könnt ihr hier: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
Kapitel / Zeitstempel: ️ 00:00 - Intro & Der Grundsatz der persönlichen Ausführung (Art. 398 Abs. 3 OR) ️ 05:15 - Das Nadelöhr: Abgrenzungskriterien zwischen Substitut und Hilfsperson 11:30 - Der Erfüllungsgehilfe und die strenge Haftung nach Art. 101 OR ️ 16:45 - Die erlaubte Substitution: Haftungsprivileg bei Auswahl & Instruktion (Art. 399 Abs. 2 OR) 22:00 - Unbefugter Beizug und der direkte Durchgriff auf den Dritten (Art. 399 Abs. 1 & 3 OR)Viel Spass beim Reinhören!
Mehr
27.03.2026
27 Minuten
In dieser „Bonus-Episode“ knüpfen wir nahtlos an unsere Vermögensdelikte-Serie an und nehmen uns einen absoluten Prüfungsliebling vor: die Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) und die mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften (Art. 305ter StGB).
Wir klären, warum man zur Geldwäscherei keine echte Waschmaschine braucht, sondern eher Finanzintermediäre, Offshore-Konten und Briefkastenfirmen.
Zusätzlich tauchen wir tief in die knifflige Dogmatik ein:
Warum ist die Geldwäscherei systematisch gar kein Vermögensdelikt, sondern ein Rechtspflegedelikt, das den staatlichen Einziehungsanspruch schützt? ️️ Was ist das Nadelöhr beim Tatobjekt, und warum fällt auch Surrogat-Geld (Ersatzwerte) problemlos darunter, ganz anders als beim Erfordernis der Sachidentität in der Hehlerei? Wie kann sich ein Banker als Finanzintermediär durch blosses Unterlassen der Geldwäscherei strafbar machen? Wir beleuchten die Garantenstellung aus dem Geldwäschereigesetz (GwG) und die feine Abgrenzung zum Eventualvorsatz anhand neuester Bundesgerichtspraxis. Was greift, wenn dem Banker der Vorsatz zur Geldwäscherei fehlt, er aber schlichtweg seinen Job nicht gemacht hat (Art. 305ter StGB)?
️ Wichtiger Hinweis (Disclaimer): Dieser Podcast wurde von einer KI auf Basis des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) erstellt. Für dogmatische Erklärungen greift die KI auf ihr angelerntes juristisches Wissen zurück. Denkt also bitte kritisch mit und prüft Unklarheiten in euren Unterlagen! KIs sind tolle Lernhilfen, aber nicht fehlerfrei. Wundert euch zudem nicht über gelegentliche kreative Versprecher bei der juristischen Fachsprache.
Viel Spass beim Zuhören, kritischen Mitdenken und viel Erfolg bei der Prüfungsvorbereitung!
Wir klären, warum man zur Geldwäscherei keine echte Waschmaschine braucht, sondern eher Finanzintermediäre, Offshore-Konten und Briefkastenfirmen.
Zusätzlich tauchen wir tief in die knifflige Dogmatik ein:
Warum ist die Geldwäscherei systematisch gar kein Vermögensdelikt, sondern ein Rechtspflegedelikt, das den staatlichen Einziehungsanspruch schützt? ️️ Was ist das Nadelöhr beim Tatobjekt, und warum fällt auch Surrogat-Geld (Ersatzwerte) problemlos darunter, ganz anders als beim Erfordernis der Sachidentität in der Hehlerei? Wie kann sich ein Banker als Finanzintermediär durch blosses Unterlassen der Geldwäscherei strafbar machen? Wir beleuchten die Garantenstellung aus dem Geldwäschereigesetz (GwG) und die feine Abgrenzung zum Eventualvorsatz anhand neuester Bundesgerichtspraxis. Was greift, wenn dem Banker der Vorsatz zur Geldwäscherei fehlt, er aber schlichtweg seinen Job nicht gemacht hat (Art. 305ter StGB)?
️ Wichtiger Hinweis (Disclaimer): Dieser Podcast wurde von einer KI auf Basis des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) erstellt. Für dogmatische Erklärungen greift die KI auf ihr angelerntes juristisches Wissen zurück. Denkt also bitte kritisch mit und prüft Unklarheiten in euren Unterlagen! KIs sind tolle Lernhilfen, aber nicht fehlerfrei. Wundert euch zudem nicht über gelegentliche kreative Versprecher bei der juristischen Fachsprache.
Viel Spass beim Zuhören, kritischen Mitdenken und viel Erfolg bei der Prüfungsvorbereitung!
Mehr
Über diesen Podcast
Juristische Lehrbücher, Gesetze und Kommentare - liebevoll zum
Podcast aufbereitet.
Kommentare (0)
Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.