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  4. #26.4 EU-Omnibus Steuerrecht – Ein Lichtblick!
In dieser Episode sprechen wir mit unserem geschätzen Kollegen
Thomas Sendke, profunder Kenner des EU-Rechts, über den seit
letzter Woche kursierenden ersten Entwurf der EU-Kommission für
einen EU-Omnibus zur Änderung verschiedener Richtlinien (Zins-
und Lizenzgebührenrichtlinie, Fusionsrichtlinie,
Mutter-Tochter-Richtlinie, ATAD, Streitbeilegungsrichtlinie,
FASTER-Richtlinie). Das Papier wird nächste Woche veröffentlicht.

Nach über zehn Jahren, in denen die EU-Rechtsakte im Zeichen der
Missbrauchsvermeidung die Komplexität des Steuerrechts immer
weiter erhöht haben, kommt nun erstmals ein Vorschlag zum
„Decluttering“, also zur Vereinfachung und Stärkung des
Binnenmarkts. Die Wettbewerbsfähigkeit der EU als
Wirtschaftsstandort gerät endlich wieder stärker in den Blick.
Bemerkenswert ist, wie deutlich die Kommission den Handlungsdruck
adressiert und umsetzt, insbesondere nach der umgekehrten
Stoßrichtung der vergangenen Jahre. Unter drei denkbaren Optionen
hat die Kommission das ambitionierteste Programm gewählt. Alles
hat seine Zeit, so ist der ehrliche Zwischenton. Abzuwarten
bleibt, ob auch die Mitgliedstaaten zur Umsetzung bereit sind.

Die vorgeschlagenen Änderungen sind weitreichend: Verzicht auf
jegliche Mindestbeteiligungsverhältnissen in der Zins- und
Lizenzgebührenrichtlinie sowie in der Mutter-Tochter-Richtlinie.
Das hat auch innerstaatliche Konsequenzen, ist doch der § 8b Abs.
4 KStG nicht mehr haltbar. Auch die immer wieder sachte
auflodernde Diskussion um die Einführung einer Mindestbeteiligung
für § 8b Abs. 2 KStG wird unwahrscheinlicher. Die aus manchen
Mitgliedstaaten bekannte ex ante Kontrolle der Voraussetzungen
einer Ermäßigung wird abgeschafft; möglicherweise können
Quellensteuereinbehalte häufiger entfallen.

Auch in der ATAD wird einiges geändert: Die Zinsschranke erlebt
einen Paradigmenwechsel, es wird erstmals ein europaweit
verbindlicher Rahmen für die Förderung von F&E Aufwendungen
gesetzt und in der Hinzurechnungsbesteuerung sind Erleichterungen
vorgesehen, die sich aus der Einführung der Mindestbesteuerung
ergeben. Die kaum verständliche Missbrauchsvermeidungsregel um
importierte Besteuerungsinkongruenzen wird abgeschafft. In der
Fusionsrichtlinie werden weitere Umwandlungsformen erfasst und
u.a. auch der identitätswahrende Formwechsel mit
Satzungssitzverlegung.

Und auch in der Streitbeilegungsrichtlinie werden verschiedene
Maßnahmen vorgeschlagen, um entsprechende Verfahren zu
beschleunigen und zu vereinfachen.

Wermutstropfen ist allein die lange Umsetzungsfrist, insbesondere
für die Quellensteuerermäßigungen. Wir wünschen den
Mitgliedstaaten die Kraft, den vorliegenden Entwurf umzusetzen
und nicht auf eine weniger ambitionierte Version zurückzufallen.

Viel Spaß beim Hören!

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„#26.4 EU-Omnibus Steuerrecht – Ein Lichtblick!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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