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  4. #26.2 Versprochen, geliefert? – Zwischenbilanz zur Steuergesetzgebung seit der Bundestagswahl 2025
Diese Episode widmen wir den gesetzgeberischen steuerlichen
Aktivitäten seit der letzten Bundestagswahl. Wir erinnern uns:
Damals war die Union mit dem Versprechen angetreten, der
deutschen Wirtschaft einen Schub zu verpassen. Auch
Steuererhöhungen sollte es – zumindest bis vor Kurzem – nicht
geben. Erschreckenderweise hat es bis heute recht wenig Bewegung
gegeben, sodass Jens im Verlauf der Aufzeichnung meint, dass das
beste Gesetz wohl gewesen wäre, am Anfang der Legislaturperiode
zu versprechen, mal fünf Jahre gar nichts zu machen. Vom
angekündigten „Herbst der Reformen“ scheint wenig übrig geblieben
zu sein…

Das Standortförderungsgesetzt, das am 10. Februar 2026 in Kraft
getreten ist, enthält aus steuerrechtlicher Sicht nicht viel.
Erwähnenswert ist die Anpassung im InvStG, wodurch
Investmentfonds nach dem InvStG nun auch gewerblich tätig sein
dürfen. Der Blick geht hierbei insbesondere in Richtung Förderung
erneuerbarer Energien. Hilfreich ist zudem die Änderung bei § 6b
Abs. 10 EstG, der so genannten Reinvestitionsklausel, mit der
stille Reserven nun bis zu einer Höhe von 2 Mio. Euro auf neu
angeschaffte Assets übertragen werden können.

Im Januar 2026 beschloss das Kabinett dann größtenteils
berufsrechtliche Änderungen im Steuerberatungsgesetz. Materielle
Regeln sind vereinzelt auch enthalten: Die Erhöhung des
Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer ab dem Erhebungszeitraum
2027 ist dort zu finden. Positiv hervorzuheben sind die Reform
des GreStG mit der die Signing-Closing-Thematik nun
nachvollziehbar geregelt worden ist. Zusätzlich sind noch die
Anzeigefristen von 2 auf 4 Wochen verlängert worden.

Wenig Gestaltungsanspruch hatte hingegen das JStG 2025. Die
Meilensteine sind die Anhebung und Vereinheitlichung der
Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer und die
USt-Reduzierung auf 7% für Speisen in der Gastronomie.

Mit einem gewissen Blick zurück auf den Investitionsbooster vom
1. Juli 2025 sieht man, dass dort nicht viel mehr als die
degressive AfA (bis 30% p.a.) für bewegliche Wirtschaftsgüter
enthalten ist sowie die Senkung der Körperschaftssteuer um
jährlich 1% ab 2028 und anschließend in den folgenden fünf Jahren
auf 10%.

In Bezug auf die Diskussionsgrundlage zum § 15 AStG hatten wir
bereits in einem separatem TAXpod berichtet.

Mit Blick in die Zukunft hatte sich Jens bereits auf das neue
Aktivrentengesetz gefreut, durch das Personen älter als 67 Jahre
seit dem 1. Januar 2026 monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei
hinzuverdienen können. Leider gilt das jedoch nur für
Angestellte, nicht aber für selbstständige Unternehmer oder auch
Freiberufler.

Und dann gab es Ende letzten Jahrs noch das Anpassungsgesetz zur
Mindeststeuerreform mit dem ein paar Themen des
Mindeststeuergesetzes angepasst worden sind. Unter anderem wurde
der § 4j EstG (Lizenzschranke) gestrichen. Auch die Entwicklungen
rund um den § 13 AStG sind hier sicherlich positiv hervorzuheben.
Viel Spaß beim Hören!

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„#26.2 Versprochen, geliefert? – Zwischenbilanz zur Steuergesetzgebung seit der Bundestagswahl 2025“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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