#26.5 EuGH schränkt Grunderwerbsteuer auf Umstrukturierungsvorgänge ein

#26.5 EuGH schränkt Grunderwerbsteuer auf Umstrukturierungsvorgänge ein

vor 21 Stunden
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News im Steuerrecht

Beschreibung

vor 21 Stunden

Mit Urteil vom 4.6.2026 C-827/24 Nova Iberomoldes hat der EuGH
entschieden, dass portugiesische Grunderwerbsteuer auf
einen Anteilstausch gegen die
Kapitalansammlungsrichtlinie verstößt und damit rechtswidrig ist
(Richtlinie 2008/7/EG DES RATES vom 12. Februar 2008 betreffend
die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital). Die
deutsche Regierung hat sich intensiv an dem Verfahren beteiligt
und zu Wort gemeldet. Die Beteiligung der Bundesregierung
verwundert nicht, ist doch der Schluss darauf, dass auch die
deutsche Grunderwerbsteuer sich an der
Kapitalansammlungsrichtlinie messen lassen muss, zwingend. Der
EuGH hat die Argumente der Bundesregierung jedoch ausdrücklich
abgelehnt. Noch mit Urteil vom 25.9.2024 II R 36/21 hatte der BFH
es als acte clair angesehen, dass die
Kapitalansammlungsrichtlinie sich nicht auf die deutsche
Grunderwerbsteuer auswirkt und die Vorlage zum EuGH abgelehnt.
Dies hatten wir schon in unserem damaligen TAXpod nicht
nachvollziehen können. Nun hat der EuGH klargestellt, dass die
Auffassung des BFH heute nicht mehr vertretbar ist. Als acte
clair angesehen werden könnte allenfalls der umgekehrte Fall,
dass die von der Richtlinie erfassten Fälle nicht besteuert
werden dürfen.


In dieser Episode beleuchten wir mit Michael Joisten als
„Grunderwerbsteuerexperte“ und Thomas Sendke als „EU-Experte“ die
Auswirkungen der Entscheidung auf die Grunderwerbsteuer und
darauf, welche Fälle konkret betroffen sind. Damit ist es erneut
ein Impuls aus der EU, der die Wettbewerbslandschaft in Europa
verbessert. So kann es weitergehen… Viel Spaß beim Hören!
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