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Episoden
03.03.2026
1 Stunde 2 Minuten
Wir widmen uns erneut den aus unserer Sicht relevanten
BFH-Rechtsprechung der Monate Januar & Februar und beginnen
in II R 19/24 mit der Frage, ob § 7 Abs. 8 ErbStG einen
subjektiven Bereicherungswillen voraussetzt.
Weiter geht’s mit VIII R 14/23 und der Frage, ob der Zins aus
einem Genussrecht, das einem AN gewährt wird, Lohn oder
Kapitaleinkünfte darstellt. Ein vergleichbares Urteil, bei der
ein GF diesmal als stiller Gesellschafter seines AG beteiligt
wurde, findet sich in VIII R 13/23. Erneut um Arbeitslohn geht es
in VI R 18/24 und die zu klärende Frage, ob eine Feier eines AG
anlässlich der Verabschiedung eines AN Arbeitslohn darstellt.
Im Block PersG streifen wir IV R15/22 und die Frage, ob eine
Realteilung auch dann buchwertneutral erfolgen kann, wenn ein
Realteiler eigene Anteile erhält. IV R 12/23 legt fest, wann
Anteile eines Mitunternehmers an einer KapG dem
Sonderbetriebsvermögen II bei der Mitunternehmerschaft
zuzurechnen sind. IV R 20/23 regelt, wie ein Wirtschaftsgut, das
"quoad sortem" in eine PersG eingebracht wurde, zu bilanzieren
ist. Ebenfalls praxisrelevant ist IV R 14/23 zu § 15b EStG:
Führen Verluste einer Gründungskommanditistin aus der
Inanspruchnahme eines IAB zur Annahme eines
Steuerstundungsmodells?
In X R 20/22 schwenken kurz zu Stiftungen und insb. zu den
Anforderungen, denen Spenden/Zuwendungen an eine Schweizer
Stiftung genügen müssen.
GrESt: In II R 32/22 hatte der BFH zu entscheiden, wann die
Übernahme eines persönlichen Wohnungsrechts die Gegenleistung
erhöht. In II R 20/23 hat der BFH noch einmal die strengen
Anforderungen an die Anzeigepflichten des Steuerpflichtigen
bestätigt.
Umwandlungsrecht: Wir diskutieren in I R 9/23, ob sich die
umwandlungssteuerliche Norm § 4 Abs. 2 Satz 3
UmwStG (Besitzzeitanrechnung) auf das zeitpunktbezogene
Beteiligungserfordernis des gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg
nach § 9 Nr. 2a Satz 1 auswirkt.
Zuletzt besprechen wir in IV R 17/23 noch, wie teilentgeltliche
Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Rahmen des
§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG zu behandeln
sind.
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17.12.2025
1 Minute
Das Jahr neigt sich dem Ende zu – Zeit für unseren traditionellen
Rückblick im internationalen Steuerrecht! Auch dieses Mal nehmen
wir unsere Hörer wieder mit auf eine Tour durch die spannendsten
Fälle aus den vergangenen 12 Monaten. Von
Mindeststeuer-Ambitionen bis zu Fragen rund um die spanische
Ferienimmobilie, Wegzugsbesteuerung und Stiftungsmobilität – 2025
hatte es in sich:
Mindestbesteuerung ohne USA und China – Wie
realistisch ist das Projekt (noch) ohne die beiden
Schwergewichte?
Spanischen Ferienimmobilie und vGA – Reicht
die bloße Nutzungsmöglichkeit oder kommt es auf die
tatsächliche Nutzung an?
Formeller Fremdvergleich – Genügt allein der
Umstand einer fehlenden schriftlichen Vereinbarung, um die
Bedingungen eines gelebten Auftragsfertigungsverhältnis als
nicht fremdüblich anzusehen?
Polnische Wegzugsbesteuerung vor dem EuGH –
Welche Konsequenzen sind für den deutschen § 6 AStG möglich?
Substanz bei der geschäftsleitenden
Holdingbetriebsstätte – Wieviel ist wirklich nötig,
um für abkommensrechtliche Zwecke eine geschäftsleitende
Holding zu begründen, die unter funktionalen Gesichtspunkten
entsprechende Anteile an Tochtergesellschaften festhält?
Geschäftsleitungsbetriebsstätte bei nur einem
Geschäftsführer – Wo liegt der Ort der
Geschäftsleitung bei einer GmbH, deren einziger
Geschäftsführer im Ausland lebt?
Stiftungen im Fokus – § 15 VI AStG auch im
Verhältnis zu Drittstaaten, neue Maßstäbe zur
Zurechnungsbesteuerung? Was sagt der Entwurf zu einem neuen §
15 AStG? Und was gibt es Neues im Bereich der
Stiftungsmobilität?
Verzinsung bei überlanger Verfahrensdauer –
Gibt es Zinsen bei EU-rechtswidrig einbehaltener
Quellensteuer?
Hinzurechnungsbesteuerung: – Wohin steuert §
13 AStG? Und welche Rolle spielt § 20 II AStG dabei?
§ 2 AStG und präferentielle Besteuerung – Wo
genau beginnt die "Vorzugsbesteuerung"
Die wesentlichen Entwicklungen kompakt zusammengefasst und mehr
gibt’s in der letzten Episode in 2025. Viel Spaß beim Hören!
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27.11.2025
46 Minuten
In unserer bereits bekannten und besonders „stiftungsversierten
Runde“ besprechen wir mit Tim Maciejewski und Ruben Rehr die
neuesten Entwicklungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zu
ausländischen Familienstiftungen. Dabei starten wir mit Aspekten
der grenzüberschreitenden Mobilität von Stiftungen und den daraus
resultierenden Folgen.
So ging es im BFH-Urteil II R 30/22 zunächst um die Frage, ob
eine Schweizer Stiftung, die ihren Ort der Geschäftsleitung (und
damit Verwaltungssitz) in Deutschland hat, der Erbersatzsteuer
nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt – was wesentlich damit
zusammenhängt, ob die Stiftung beim „Zuzug“ ihre Rechtsfähigkeit
einbüßt oder nicht.
Einen vergleichbaren Fall, Urteil vom 13.8.2025 – 4 K
2055/23 (Revision anhängig unter II R 41/25), hatte das
FG München zu entscheiden. Allerdings nun mit EWR-Bezug. Dabei
galt es zu klären, ob eine Zuwendung an eine Liechtensteiner
Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland letztlich als
Zuwendung an ihren Stifter zu bewerten ist – was erneut an ihrer
Rechtsfähigkeit hängt.
Vor dem Hintergrund dieser „Zuzugsfälle“ diskutieren wir auch den
umgekehrten Fall: Den Wegzug und auch die körperschaftsteuerliche
Relevanz der hier erbschaftsteuerlich diskutierten Rechtsfragen.
Sodann beschäftigen wir uns mit der Zurechnungsbesteuerung. Hier
ist nach dem von uns bereits besprochene BFH-Urteil IX R 32/22
vom 3.12.2024 ein neuer Gesetzesentwurf in die Verbändeanhörung
gebracht worden, mit dem die Zurechnungsbesteuerung des § 15 AStG
grundlegend verändert werden soll. Insbesondere soll der Escape
des § 15 Abs. 6 AStG entfallen und stattdessen in § 15 Abs. 3
(Entwurfsfassung) ein Entlastungsbeweis möglich sein, wenn keine
künstliche Gestaltung vorliegt. Wir diskutieren, was dies
praktisch bedeuten kann. Viel Spaß beim Hören!
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11.11.2025
34 Minuten
In dieser Episode widmen wir uns in gewohnter Runde wieder der
aus unserer Sicht relevanten BFH-Rechtsprechung. Dieses Mal aus
dem Monat Oktober, in dem es wieder einige sehr interessante
Entscheidungen gegeben hat. Insbesondere im Zusammenhang mit der
Behandlung des Nießbrauchers an Personengesellschaften sowie in
Bezug auf die erbschaftsteuerliche Behandlung ausländischer
Stiftungen.
Wir starten mit II R 30/22 und der Frage, ob eine Schweizer
Stiftung mit klarem Verwaltungssitz und Ort der Geschäftsleitung
in Deutschland der deutschen Erbersatzsteuer gem. § 1 Abs. 1 Nr.
4 ErbStG unterliegt. Mit II R 31/22 und II R 56/22 führt der BFH
seine Linie im Bereich von § 6a GrEStG konsequent fort und
entscheidet en passant darüber, ob Gebietskörperschaften
herrschendes Unternehmen sein können. Das Urteil II R 12/21
klärt, ob eine Erbauseinandersetzung auch mehr als sechs Monate
nach dem Erbfall zum sog. Begünstigtentransfer berechtigen kann,
wenn ein innerer Zusammenhang zum Erbfall fortbesteht. In II R
22/21 entscheidet der BFH, wie die Bereicherung bei disquotalen
Einlagen in eine Körperschaft bemessen wird.
In II R 18/23 beschäftigt sich der BFH damit, ob das Halten eines
Familienheims über eine GbR der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1
Nr. 4a EStG unterliegen kann. IV R 36/22 konturiert die
Fragestellung, inwieweit ein Nießbraucher Mitunternehmer sein
kann – eine zentrale Frage insbesondere für die Anwendung des § 6
Abs. 3 EStG. Das Urteil III R 45/22 konkretisiert die
Voraussetzungen einer Gewinnerzielungsabsicht und inwieweit
Veräußerungsgewinne auch bei Vermietungs-Cases in die
Prognosegrundlage aufgenommen werden. Zum Abschluss dann noch
einmal Grunderwerbsteuer: In II B 23/25 (AdV) bestätigt der BFH
erneut, dass die Festsetzung von Signing & Closing GrESt
nicht zutreffend ist. Allerdings ist die Grunderwerbsteuer des §
1 Abs. 2b GrEStG im Ergebnis „von Dauer“.
Die Entscheidungsvorschau zu den mündlichen Verhandlungen am BFH
aus dem vergangenen Monat ist dagegen ausnahmsweise eher
überschaubar. Viel Spaß beim Hören!
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08.10.2025
36 Minuten
Auch im Ferienmonat August gab es einige spannende Urteile,
sodass wir erneut leicht über unserer vorgegebene Zeitmarke von
30 Minuten landen. Dazu kommt, dass wir zu Beginn mit 2 BvL 19/14
– also einem Ausreißer in Form eines Beschlusses des BVerfG zur
Mindestgewinnbesteuerung starten. Auf Vorlage des BFH hatte
dieses zu entscheiden, ob § 10d EStG bei Definitiveffekten
verfassungswidrig ist.
Sodann schwenken wir zum BFH und widmen uns zunächst IV R 6/23.
Das Urteil klärt, wie viele Gebühren für einen Antrag auf
verbindliche Auskunft für einen einzigen Sachverhalt angesetzt
werden können. Aus dem Bereich „Privat Clients“ sprechen wir
anschließend über IX R 4/23 und dazu, wie über eine Störung der
Geschäftsgrundlage auch ertragsteuerliche Folgen (!) im
Zusammenhang mit § 17 EStG wieder rückgängig gemacht werden
können. II R 48/21 behandelt hingegen die Frage, warum man den
Verzicht auf einen vollen Zugewinn (u.a.) nicht entgeltlich
vereinbaren sollte. Es folgen drei Immobilienfälle, nämlich III R
12/22 zu En-bloc Veräußerungen und erweiterter
Gewerbesteuerkürzung sowie II R 16/23 und II R 26/23, in denen
sich der BFH jeweils mit der Rückgängigmachung von
Grunderwerbsteuer auseinandersetzt. In VIII R 3/23 geht es
anschließend um die Frage, ob die Einräumung einer
unentgeltlichen Bürgschaft ertragssteuerrelevant ist.
Weiter geht’s mit einem Exoten aus dem Investmentsteuerrecht: Mit
seinem Beschluss VIII R 18/22 klärt der BFH, ob die Einmischung
eines Gesellschafters an einer Fondsgesellschaft ihren Charakter
als Investmentanteil im Sinne des Investmentsteuergesetztes
beeinflusst. Das darauf folgende Urteil XI R 2/23 zu
gewerbesteuerlichen Verlusten und Anwachsungen dürfte vermutlich
eine der letzten Entscheidungen des XI. Senats gewesen sein, der
im Zuge einer größeren Umstrukturierung zum 1. August 2025
aufgelöst worden ist. Bevor Christian Süß abschließend noch von
zwei mündlichen Verhandlungen zu jeweils erweiterten Kürzung bei
der Gewerbesteuer berichtet (IV R 31/23 und IV R 9/24),
besprechen wir zuvor noch die EuGH-Vorlage VIII R 21/22 zu der
Frage, ob definitiv werdende Quellensteuern für Ausschüttungen
aus Deutschland nach Japan eine Verletzung der
Kapitalverkehrsfreiheit darstellen. Viel Spaß beim Hören!
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Über diesen Podcast
TAXpod ist zurück! Und mit ihm auch Jens und Goetz als bewährtes
Moderatoren-Duo. Teils zu zweit, teils gemeinsam mit spannenden und
hochkarätigen Gästen diskutieren die beiden regelmäßig wieder die
volle Bandreite hochaktueller Themen rund um das Internationale
Steuerrecht. Welche Entscheidungen sind kürzlich veröffentlich
worden? Wie schaut‘s unter anderem aus mit Gesetzesreformen oder
Verwaltungsäußerungen? Welche Entwicklungen auch außerhalb des
Steuerrechts lassen sich beobachten? Und vor allem: Was gilt es
dabei sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu
beachten? Von Wegzugsbesteuerung bis Grunderwerbsteuer, vom
Corporate zum Privatier, von der Technikalie bis zu Grundsatzfrage
– emotional und immer schonungslos offen gibt es bei TAXpod
Steuerrecht in allen Facetten auf die Ohren. Und jetzt viel Spaß
beim Hören!
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