Follow the Rechtsstaat Folge 178

Follow the Rechtsstaat Folge 178

vor 20 Stunden
In extremo
39 Minuten
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Beschreibung

vor 20 Stunden
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es
insbesondere um Extremistisches: Zunächst sprechen wir (01:32) über
die Beleidigung des Bundeskanzlers als Lackaffe. Einen Besuch des
Kanzlers in Heilbronn im Oktober 2025 kommentierten Hunderte Nutzer
bei Facebook (FB-Account des Polizeipräsidiums Heilbronn!?), einer
titulierte unseren Kanzler als Lackaffe. Auf Antrag der
Staatsanwaltschaft erließ das AG Heilbronn einen Strafbefehl wegen
Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB), da
„in diesem Fall kein sachlicher Zusammenhang mit dem politischen
Wirken bestand, sondern die Ehrverletzung im Vordergrund stand".
Der Strafbefehl wurde nicht rechtskräftig, nach Einspruch wurde das
Verfahren gegen Geldauflage von 100 € eingestellt. Die Bezeichnung
des Bundeskanzlers als „Pinocchio“ blieb als „Machtkritik“
unbeanstandet. Sodann sprechen Niko und Stefan (09:20) über
Alterskontrolle bei Meta. Meta Platforms führt seit Mai 2026 in
Europa eine KI-gestützte Alterskontrolle auf Instagram, Facebook
und Threads ein. Ziel sei es, zuverlässiger zu erkennen, ob Nutzer
beim Alter falsche Angaben gemacht haben, insb. Kinder und
Jugendliche. Die KI wertet u.a. Bilder (z.B. von
Geburtstagsfeiern), Texte, Kommentare, Reels, Sprachgebrauch und
Nutzungsverhalten aus. Erkennt das System, dass ein Nutzer unter 13
Jahre alt ist, wird das Konto gesperrt und dann gelöscht. Bei
Jugendlichen zwischen 13 und 17 Jahren werden sog. „Teen Accounts“
automatisch aktiviert, die strengere Schutzmechanismen enthalten.
Statistiken Metas zeigen allerdings, dass 97 Prozent der 13- bis
15-jährigen Nutzer ihre Standardeinschränkungen beibehalten haben.
Gleichzeitig läuft ein Verfahren der EU-Kommission gegen Instagram
und Facebook, die davon ausgeht, dass weiterhin viele Kinder unter
13 Jahren Zugang zu den Plattformen haben. Die Kommission beziffert
den Anteil unter 13-Jähriger auf den Plattformen auf rund 12
Prozent und argumentiert, dass die bisherigen Schutzmaßnahmen nicht
greifen. Meta selbst sieht allerdings die Verantwortung auch bei
Betriebssystem- und App-Store-Anbietern wie Apple und Google Im
Kampf gegen Social-Media-Sucht zahlten Techkonzerne inzwischen
Millionen an US-Schulbezirke, welche die Unternehmen beschuldigen,
süchtig machende Technologien entwickelt zu haben, die erhebliche
Kosten für psychologische Beratung und andere Hilfsangebote
verursachen, für die bislang die Schulen aufkommen müssen. Die
EU-Kommission hat hierzu eine Empfehlung vom 29. April 2026
veröffentlicht, die den EU-weiten Zugang zu
Altersverifikationstools auf Basis anonymer
Altersnachweistechnologien und damit die höchstmöglichen Standards
für Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten soll. Extrem viel
los bei diesem Thema. Schließlich geht es (24:01) um die
stattgebende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom
27.4.2026. Es gibt dem Eilantrag der „Jüdischen Stimme für
gerechten Frieden in Nahost e.V.” statt, der sich dagegen wehrt, im
Verfassungsschutzbericht 2024 des BMI als extremistisch eingestuft
zu werden. Anders als das VG Köln (vom 20.5.2026) setzt das VG
Berlin der „staatlichen Öffentlichkeitsarbeit“ Grenzen:
Meinungsäußerungen alleine könnten kein ausreichender
Anknüpfungspunkt für eine verfassungsfeindliche „Bestrebung“ (§ 4
Abs. 1 BVerfSchG) sein. Über die bloße Meinungsäußerung hinaus sei
ein aktives Vorgehen zur Realisierung eines bestimmten Ziels
erforderlich. Extrem wichtig, den Eindruck zu vermeiden, der Staat
schütze nicht die Verfassung, sondern sich selbst oder seine
politische Ziele.
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