EU: Putsch ohne Widerstand | Von Tilo Gräser

EU: Putsch ohne Widerstand | Von Tilo Gräser

vor 2 Wochen
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Beschreibung

vor 2 Wochen

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes entmachtet die
EU-Mitgliedsstaaten


Ein Kommentar von Tilo Gräser.


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. April dieses Jahres
ein Urteil gefällt, das sich gegen die Souveränität der
EU-Mitgliedsstaaten richtet. Es entmachtet sie hinsichtlich ihrer
nationalen Gesetzgebung, wie Kritiker warnen. Einige sprechen von
einer „klaren Ansage“ an die Mitgliedsstaaten,
andere sogar von einem „heimlichen Putsch“. In
Fachkommentaren wurde seitdem mehrfach auf die Konsequenzen
hingewiesen. Doch in der allgemeinen Öffentlichkeit wird darüber
kaum diskutiert – obwohl es alle angeht.


Am 21. April hatte der EuGH in Luxemburg einer Klage der
EU-Kommission, des EU-Parlaments sowie von 16 Mitgliedsstaaten
gegen das Mitgliedsland Ungarn stattgegeben. Anlass
war das ungarische Gesetz „über ein strengeres Vorgehen gegen
pädophile Straftäter und zum Schutz von Kindern“ von 2021. Das
verbietet für Minderjährige den Zugang zu medialen
LGBTQ+-Inhalten, insbesondere im audiovisuellen Bereich oder in
der Werbung. Die Europäische Kommission hatte dagegen beim
Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn
eingereicht. Der EuGH hat nun laut Pressemitteilung
geurteilt, Ungarn habe „in mehrfacher Hinsicht gegen das
Unionsrecht verstoßen“: „gegen das Primärrecht und das
abgeleitete Recht im Bereich der Dienstleistungen im Binnenmarkt,
die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 EUV
sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“.


Demnach verstößt das ungarische Gesetz „gegen die Freiheit,
Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen“, also
Werbung zu machen und zu konsumieren. Es soll zudem einen
„besonders schwerwiegenden Eingriff“ in mehrere durch die
Europäische Menschenrechts-Charta geschützte Grundrechte
darstellen. Dazu wird das Verbot der Diskriminierung wegen des
Geschlechts und der sexuellen Orientierung, die Achtung des
Privat- und Familienlebens sowie die Meinungs- und
Informationsfreiheit gezählt. Ungarn habe mit dem Gesetz „eine
Gruppe von Personen, die fester Bestandteil einer durch
Pluralismus gekennzeichneten Gesellschaft sind, allein wegen
ihrer sexuellen Identität oder ihrer sexuellen Ausrichtung als
eine Gefahr für die Gesellschaft behandelt“, so der Gerichtshof.
Dem folgt, was in kritischen Kommentaren als besonders
schwerwiegend angesehen wird:
„Drittens stellt der Gerichtshof erstmals einen eigenständigen
Verstoß gegen Art. 2 EUV fest, in dem die Werte niedergelegt sind,
auf die sich die Union gründet und die allen Mitgliedstaaten
gemeinsam sind. Die Aspekte des [ungarischen] Änderungsgesetzes,
die sich gegen Inhalte richten, die Abweichungen von der dem
Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität,
Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität vermitteln oder
darstellen, stellen nämlich ein koordiniertes Bündel
diskriminierender Maßnahmen dar, die in offenkundiger und besonders
schwerwiegender Weise die Rechte nicht-cisgeschlechtlicher
Personen, einschließlich transgeschlechtlicher Personen, und
nicht-heterosexueller Personen sowie die Werte der Achtung der
Menschenwürde, der Gleichheit und der Wahrung der Menschenrechte,
einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören,
verletzen.“

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