Wie kann ein selbstbestimmtes Lebensende aussehen? Ein juristischer Blick | Hendrik Hörnlein

Wie kann ein selbstbestimmtes Lebensende aussehen? Ein juristischer Blick | Hendrik Hörnlein

vor 1 Woche
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Das Gesundheitssystem verfehlt das Klassenziel

Beschreibung

vor 1 Woche

Triggerwarnung: Suizid


Seitdem das Bundesverfassungsgericht das Verbot der
geschäftsmäßigen Sterbehilfe aufgehoben hat, besteht in
Deutschland ein juristisches Vakuum. Genau darüber spricht Dr.
Laura Dalhaus mit dem Fachanwalt für Medizinrecht Hendrik
Hörnlein.


Ausgangspunkt war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das
aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ein neues Grundrecht
abgeleitet hat: das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Jeder
Mensch soll selbst entscheiden können, wie und wann er sterben
möchte – unabhängig von äußeren Vorgaben oder Lebenssituationen.
Gleichzeitig hat das Gericht dem Gesetzgeber Hinweise gegeben,
wie sich dieses Recht mit dem Schutz des Lebens vereinbaren
ließe. Deshalb wird heute häufiger von assistiertem Suizid
gesprochen als von Sterbehilfe.


Das Urteil stammt aus dem Jahr 2020. Kurz danach dominierte
jedoch die Covid-Pandemie die politische Agenda, sodass eine neue
gesetzliche Regelung bislang ausblieb.





In den vergangenen Jahren sorgten mehrere Fälle für
Aufmerksamkeit, bei denen Ärzt:innen Menschen beim Suizid
unterstützt haben. Besonders kontrovers diskutiert wurde der Fall
einer 40-jährigen Frau mit Depressionen. Hier stellt sich die
Frage der Freiverantwortlichkeit besonders deutlich.
Grundsätzlich gilt: Suizid ist in Deutschland nicht strafbar –
und damit auch die Beihilfe nicht. Juristisch entscheidend ist
die Unterscheidung zwischen Selbsttötung und Fremdtötung.





Laura berichtet aus ihrer Erfahrung in der Palliativmedizin. Dort
gehe es darum, Menschen am Lebensende zu begleiten und Leiden zu
lindern. Für sie gibt es Situationen, in denen ein
selbstbestimmtes Sterben nachvollziehbar erscheint – etwa bei
schweren, unheilbaren Erkrankungen mit absehbarem tödlichem
Verlauf. Eine Depression zählt für sie jedoch nicht dazu.





In der gesellschaftlichen Debatte taucht häufig das sogenannte
Dammbruch-Argument auf: Die Sorge, ältere Menschen könnten sich
unter gesellschaftlichem Druck eher für einen assistierten Suizid
entscheiden. Gleichzeitig erleben Ärzt:innen immer wieder, dass
Entscheidungen am Lebensende später juristisch hinterfragt
werden. Das führt zu großer Unsicherheit im Umgang mit
Patient:innen. Hendrik erläutert deshalb die Unterschiede
zwischen direkter und indirekter Sterbehilfe anhand konkreter
Beispiele.





Laura beschreibt außerdem die Realität der Notfallmedizin. Dort
werde oft eine Maximaltherapie fortgeführt, weil die Behandlung
bereits begonnen wurde und anschließend jede Komplikation weiter
therapiert wird. Angehörige seien mit solchen Situationen häufig
überfordert. In diesem Zusammenhang sprechen die beiden über
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Hendrik erklärt die
Möglichkeiten, aber auch die Grenzen dieser Instrumente. Neben
professionellen Betreuern können auch Angehörige bevollmächtigt
werden. Für Laura ist entscheidend, dass es eine Person gibt, die
den eigenen Willen zuverlässig vertreten kann. Konflikte
innerhalb von Familien entstehen dabei nicht selten –
insbesondere, wenn finanzielle oder erbrechtliche Fragen eine
Rolle spielen.





Außerdem diskutieren die beiden die Strafnorm zur Tötung auf
Verlangen. Problematisch wird es vor allem dann, wenn Menschen
körperlich nicht mehr in der Lage sind, die letzte Handlung
selbst vorzunehmen und dadurch auf Unterstützung angewiesen
wären. Laura erzählt in diesem Zusammenhang von einer
103-jährigen Patientin, der sie aus moralischen und juristischen
Gründen kein weiteres Leiden ersparen konnte.





Abschließend geht es auch um Sterbehilfeorganisationen. Diese
schaffen bestimmte prozedurale Voraussetzungen, organisieren
psychiatrische Begutachtungen und können Menschen beim
assistierten Suizid begleiten.











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