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vor 1 Woche
Ein Kommentar von Paul Clemente.
Politische Gegner in die Psychiatrie abschieben, das heißt: Wer
unsere großartige Politik ablehnt, ja, der kann doch nur verrückt
sein. Und Verrückte muss man einsperren. Zu ihrem eigenen Besten.
– Wobei „verrückte“ Gegner nicht nur eingekerkert, sondern
netterweise auch behandelt werden. Man muss doch helfen, so wie
in Orwells „1984“. Vor allem unter Stalin litten auffallend viele
Oppositionelle an „schleichender Schizophrenie“.
Deren Psychiatrisierung war eine Erbschaft der Zaren-Regime.
Allerdings trieb die KPDSU diese „Hilfeleistung“ zur Perfektion.
Bis in die Sechzigerjahre erhielten Millionen Regimegegner eine
erlesene Therapie: hochdosierte Psychopharmaka. Die stellten
ruhig, die brachen den Willen. Freilich wurden die geschlossenen
Psychiatrien vom KGB überwacht. Qualitätskontrolle. Muss sein.
Diese Strategie hat auch im 21. Jahrhundert ihre Fans.
Tatsächlich stand sie im April 2020 vor einer Reanimierung.
Gleich zu Beginn der Pandemie. Schließlich galt: Wer
alternativlose Maßnahmen von Merkel, Drosten und Lauterbach
verwarf, musste der nicht vor sich selbst geschützt werden? Im
August 2020 servierte Hirnforscher und Neurobiologe Gerhard Roth
eine „wissenschaftliche“ Rechtfertigung für die Einweisung
unbelehrbarer Querdenker.
Im epd-Interview unterteilte Roth die Bürger in drei Typen. Zum
einen die folgsame Mehrheit:
„Die meisten Menschen sind leicht bei der Stange zu halten, 80
Prozent brauchen da gelegentlich nur eine kurze Auffrischung.“
Dem gegenüber stehen 20 Prozent Skeptiker: Einmal „die
Überängstlichen, das sind vielleicht zehn Prozent“, aber „die
schaden der Sache ja nicht.“ Nein, wirklich gefährlich sind laut
Roth die übrigen 10 Prozent, die Sensations-Junkies, die
„Erlebnishungrigen“. Die hätten die Corona-Krise als Event
(miss)verstanden und seien jetzt gelangweilt.
Besonders die „Abgestumpften“ suchten im Verweigern den totalen
Kick. Da hilft kein kritisches Argumentieren mehr. Diese
Ego-Monster ignorierten jede Gefahr, interessierten sich
ausschließlich für den eigenen Thrill. O-Ton Roth:
„Ganz einfach gesagt: Reine Appelle an Verstand und Einsicht
haben überhaupt keine Wirkung. Das ist eine hirnphysiologische
Tatsache.“ Und die „muss man eventuell einsperren, bei aller
humanistischen Gesinnung.“
Kurzfassung: Der Querdenker als Kamikaze-Junkie, der wegen einer
„hirnphysiologischen Tatsache“ alle Lockdown-Propaganda verwirft
– so einer muss hinter Gitter. Aber schon vier Monate vor Roths
Einlassung gab es psychiatrische Vorstöße gegen Lockdown-Hater.
So berichtete die Tagesschau im April 2020 über die Heidelberger
Anwältin Beate Bahner, die wegen Einschnitten in den
Bürgerrechten aktiven Widerstand wagte: So stellte sie einen
Eilantrag zur Aufhebung aller Corona-Maßnahmen in sämtlichen
Bundesländern. Außerdem rief Bahner auf ihrer Homepage das Ende
des Shutdowns aus. Eigenmächtig natürlich. Bald darauf wurde sie
von Polizeibeamten in eine psychiatrische Klinik gebracht.
Begründung: Sie habe Passanten angesprochen, sich als Verfolgte
ausgegeben und Polizisten physisch attackiert. Das war am 12.
April 2020.
Vier Tage zuvor erhielt das Sächsische Krankenhaus, eine
Psychiatrie in Arnsdorf, einen Auftrag vom sächsischen
Sozialministerium. Die Reporterin Claudia Jaworski hat das
interne Dokument kürzlich ausgegraben. Seine Authentizität wurde
vom Adressaten, der Arnsdorfer Psychiatrie, bestätigt. Der Erlass
vom 08.04.2020 nachmittags erhält Anweisungen vom
Sozialministerium Sachsens, dem auch das Gesundheitsministerium
angehört. Die Psychiatrische Station solle sechs Plätze für
nicht-medizinische Quarantäne-Verweigerer bereitstellen.
...https://apolut.net/stalin-2-0-querdenker-in-die-klapse-von-paul-clemente/
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