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vor 1 Woche
Gehaltserhöhung als Druckmittel? Warum viele Arbeitgeber
das BAG-Urteil falsch verstehen (5 AZR 239/24)
Darf ein Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung davon abhängig machen,
dass Mitarbeitende einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben?
Viele sagen nach dem aktuellen Urteil des
Bundesarbeitsgerichts:
„Das ist nicht mehr zulässig.“
Aber genau das ist zu kurz gedacht.
In dieser Folge von „Einfach Recht“ zeige ich dir, was
das Bundesarbeitsgericht im Urteil
vom 26.11.2025 – 5 AZR
239/24 tatsächlich entschieden hat – und warum
viele Unternehmen die Entscheidung aktuell falsch einordnen.
Wann der arbeitsrechtliche
Gleichbehandlungsgrundsatz greift
Warum die Unterscheidung „Altvertrag vs.
Neuvertrag“ kein ausreichender sachlicher
Grund ist
Weshalb das BAG auf den Zweck der Gewährung der
Leistung abstellt
Warum die zweite Gehaltserhöhung im konkreten
Fall rechtswidrig war
Und vor allem:
Wie Arbeitgeber weiterhin rechtssicher gestalten
können
Das BAG verbietet nicht die Verknüpfung von Gehalt und
Vertragsänderung.
Entscheidend ist vielmehr:
Gibt es einen tragfähigen sachlichen Grund für die
Ungleichbehandlung?
Und genau daran scheitern viele Modelle in der Praxis.
Dieses Urteil betrifft unmittelbar:
Vertragsmodernisierung im Unternehmen
Einführung einheitlicher Arbeitsverträge
Gehaltssysteme und Anpassungen
Change-Prozesse in HR
Wer hier falsch gestaltet, riskiert:
Nachzahlungsansprüche
gerichtliche Auseinandersetzungen
Vertrauensverlust im Team
Wer es richtig macht, kann weiterhin:
Mitarbeitende motivieren
Verträge modernisieren
und Prozesse effizient gestalten
Nicht die Idee ist das Problem – sondern die fehlende saubere
Begründung.
Arbeitgeber dürfen gestalten.
Aber sie müssen es juristisch sauber tun.
Wenn du Fragen hast oder Unterstützung bei der Gestaltung von
Arbeitsverträgen brauchst:
Website: https://www.kanzlei-wulf.de
E-Mail: info@kanzlei-wulf.de
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