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KI-Richtlinien im Unternehmen 2026 – Was Arbeitgeber
jetzt wissen müssen

Ab dem 2. August 2026 gilt die EU-KI-Verordnung (AI Act)
vollständig. Viele Unternehmen haben noch keine
KI-Nutzungsrichtlinie, keine Betriebsvereinbarung und keine
Schulungsnachweise – obwohl Teile der Verordnung bereits seit
Februar 2025 gelten. In dieser Folge von Einfach Recht ordne ich
ein, was das für Arbeitgeber, HR-Verantwortliche und Betriebsräte
konkret bedeutet.

Darum geht es in dieser Folge:

Was die KI-Verordnung seit Februar 2025 und seit August 2026
verbindlich vorschreibt – und welche Fristen noch ausstehen.

Warum private KI-Nutzung durch Mitarbeiter (eigener
ChatGPT-Account, kein Firmenaccount) und betrieblich eingeführte
KI-Systeme rechtlich zwei völlig verschiedene Welten sind.

Wann der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zwingend
beteiligt werden muss – und was passiert, wenn das unterbleibt.

Welche KI-Systeme seit dem 2. Februar 2025 absolut verboten sind
(Emotionserkennung, Social Scoring, biometrische Echtzeit-ID) und
welche Bußgelder drohen.

7 konkrete Compliance-Schritte, die Sie als Arbeitgeber sofort
angehen können.

Am Ende der Folge wissen Sie:

Welche KI-Tools in Ihrem Unternehmen sofort geprüft werden
müssen.

Was eine rechtssichere Betriebsvereinbarung zu KI mindestens
enthalten muss.

Wie Sie Schulungspflichten nach Art. 4 KI-VO nachweissicher
erfüllen.

Wo die härtesten Bußgeldrisiken liegen – und wie Sie sie
vermeiden.

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Kontakt:info@kanzlei-wulf.de

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Rechtliche Fundstellen dieser Folge:

VO (EU) 2024/1689 – KI-Verordnung (AI Act), Art. 4, 5, 26, 50,
Anhang III Nr. 4

§ 87 Abs. 1 Nr. 6, § 95, § 80 Abs. 2 BetrVG

§ 106 GewO | § 613 BGB | Art. 22, 28, 35 DSGVO

BAG, 8.3.2022, Az. 1 ABR 20/21 (Microsoft 365 –
Mitbestimmungspflicht)

ArbG Hamburg, Januar 2024, Az. 24 BVGa 1/24 (private KI-Nutzung)
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„KI - Richtlinie 2026!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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