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Beschreibung
vor 3 Wochen
Kündigungsschutz vor dem Umbruch? Was die CDU-Pläne wirklich
bedeuten – und was Stand 2026 gilt
Schlagzeile vs. Realität: Lockerung des Kündigungsschutzes bis 50
Mitarbeiter? Optionsmodell für Spitzenverdiener? Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf ordnet ein – sachlich,
verständlich, mit klarem Praxisbezug.
„Kündigungsschutzgesetz gilt in Zukunft erst ab 50 Mitarbeitern.“
– Solche Schlagzeilen verunsichern aktuell Arbeitgeber und
Arbeitnehmer gleichermaßen. Doch was steckt wirklich hinter den
Reformplänen der Union? Welche konkreten Vorschläge liegen auf
dem Tisch? Und – die entscheidende Frage – wie realistisch ist
eine schnelle Änderung des Kündigungsschutzgesetzes überhaupt?
In dieser Folge von „Einfach Recht“ nimmt Sie Sandro Wulf,
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter
Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen in Magdeburg
und Stendal, mit auf eine sachliche Spurensuche durch die
aktuelle Reformdebatte.
Sie erfahren:
welche konkreten Reformideen die Union beim Kündigungsschutz
verfolgt (Lockerung bis 50 Mitarbeiter, Optionsmodell für
Besserverdiener ab ca. 100.000 € Jahresgehalt),
wie viele Menschen in Deutschland von einer 50er-Schwelle
tatsächlich betroffen wären (rund 14 Mio. Beschäftigte –
knapp 38% aller tätigen Personen),
was Stand Mai 2026 wirklich im Kündigungsschutzgesetz steht,
welche Veränderungen 2026 rund um das Kündigungsrecht
(Dokumentation, Entgelttransparenz, Sozialauswahl)
tatsächlich relevant sind,
und was Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer jetzt konkret tun
sollten – anhand zweier Praxisfälle aus der Beratungspraxis
bei Wulf & Collegen.
Klar, verständlich und ohne juristisches Fachchinesisch – genau
so, wie Sie es von „Einfach Recht“ kennen.
Kanzlei Rechtsanwälte Wulf & Collegen – Magdeburg und
Stendal
Homepage:
Termin online buchen:
https://kanzlei-wulf.de/kontakt/
Sie haben ein Thema, das Sie gerne in einer der nächsten Folgen
besprochen sehen wollen? Schicken Sie mir Ihre Frage oder Ihren
Fallvorschlag (anonymisiert) per E-Mail an:
sandro.wulf@kanzlei-wulf.de
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Diese Folge dient der allgemeinen Information und ersetzt keine
individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragestellungen wenden
Sie sich bitte direkt an die Kanzlei Wulf & Collegen.
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