Beschreibung
vor 1 Woche
Welche strukturellen Kopplungen Recht, Politik und Wirtschaft
untereinander einrichten, hängt von der primären
Differenzierungsform der Gesellschaft ab. In segmentär
differenzierten (tribalen) Gesellschaften ist die primäre
Differenzierungsform die Gleichheit der Stämme und ihrer Familien
untereinander. Vorherrschend sind Reziprozitätsverhältnisse, die
durch gegenseitigen Ausgleich praktiziert werden (schenken, teilen,
Gaben, Verteilung von Überschüssen). Dementsprechend gibt es noch
keine rechtsförmigen Kopplungen zwischen Recht, Wirtschaft und
Politik. Stattdessen dominiert der Zusammenhang von Recht und
Gewalt. Normative Erwartungen sind nur durchsetzbar, wenn sie
gewaltsam verteidigt werden können (z.B. Streitigkeiten um Besitz).
Eigentum ist untrennbar mit Verwandtschaftsbeziehungen verknüpft;
es gibt keinen abstrakten Eigentumsbegriff. Verträge existieren nur
als sofort vollzogene Transaktionen (z.B. Tausch), die keine
rechtlichen Nachwirkungen haben. So kennen frühes griechisches und
römisches Recht noch kein separates Eigentumsrecht, da oikos
(Haushalt) und familia als soziale Einheit ausreichen. In
stratifikatorischen Gesellschaften, die in Stände wie Adel/Volk
geschichtet sind, ist die primäre Differenzierungsform dagegen
Ungleichheit qua Geburt. Diese wird als »Gottes Wille« und
»natürlich« legitimiert. Soziologisch gilt der Übergang eines
Systems von einem Prinzip der Stabilität zu einem anderen als
Katastrophe (Luhmann, Gesellschaft der Gesellschaft Bd. 2,
S. 655). Auslöser dürften Schuldverhältnisse gewesen sein, die
sich daraus ergaben, dass einzelne Familien durch den Fernhandel
auf der Grundlage des Geldgebrauchs (bzw. seiner Vorläufer wie
»Warengeld«) sehr viel reicher wurden als andere. Reziprozität
verlangte jedoch Dankbarkeit und einen Ausgleich der Schuld. Bei
steigender Ungleichheit konnte die Schuld nicht mehr anders
ausgeglichen werden, als sich in den Dienst des Gläubigers zu
stellen. Dienstverhältnisse entstanden, die sich dauerhaft
verfestigten. Es kommt zur Schichtung. So war Griechenland zur Zeit
von Platon eine Sklavenhaltergesellschaft, die alteuropäische
Adelsgesellschaft geschichtet in Adel/Volk. Die Oberschicht (Adel
und Klerus) genoss Privilegien in allen Funktionssystemen. Den
Zugang zum Recht nutzte sie, um politische Macht und ökonomischen
Reichtum zu sichern. Dementsprechend gibt es keine strukturellen
Kopplungen: Die Oberschicht profitiert davon, dass Politik,
Wirtschaft und Recht nicht autonom und nur formal getrennt sind.
Politische Machtfragen innerhalb der Oberschicht werden
schichtintern »ausgedealt«. Konflikte zwischen den Schichten
(Adel/Volk) werden über Hauswirtschaft (Gutsherrschaft) geregelt.
In beiden Fällen also: nicht durch ein autonomes Rechtssystem.
Vollständiger Text auf https://Luhmaniac.de
untereinander einrichten, hängt von der primären
Differenzierungsform der Gesellschaft ab. In segmentär
differenzierten (tribalen) Gesellschaften ist die primäre
Differenzierungsform die Gleichheit der Stämme und ihrer Familien
untereinander. Vorherrschend sind Reziprozitätsverhältnisse, die
durch gegenseitigen Ausgleich praktiziert werden (schenken, teilen,
Gaben, Verteilung von Überschüssen). Dementsprechend gibt es noch
keine rechtsförmigen Kopplungen zwischen Recht, Wirtschaft und
Politik. Stattdessen dominiert der Zusammenhang von Recht und
Gewalt. Normative Erwartungen sind nur durchsetzbar, wenn sie
gewaltsam verteidigt werden können (z.B. Streitigkeiten um Besitz).
Eigentum ist untrennbar mit Verwandtschaftsbeziehungen verknüpft;
es gibt keinen abstrakten Eigentumsbegriff. Verträge existieren nur
als sofort vollzogene Transaktionen (z.B. Tausch), die keine
rechtlichen Nachwirkungen haben. So kennen frühes griechisches und
römisches Recht noch kein separates Eigentumsrecht, da oikos
(Haushalt) und familia als soziale Einheit ausreichen. In
stratifikatorischen Gesellschaften, die in Stände wie Adel/Volk
geschichtet sind, ist die primäre Differenzierungsform dagegen
Ungleichheit qua Geburt. Diese wird als »Gottes Wille« und
»natürlich« legitimiert. Soziologisch gilt der Übergang eines
Systems von einem Prinzip der Stabilität zu einem anderen als
Katastrophe (Luhmann, Gesellschaft der Gesellschaft Bd. 2,
S. 655). Auslöser dürften Schuldverhältnisse gewesen sein, die
sich daraus ergaben, dass einzelne Familien durch den Fernhandel
auf der Grundlage des Geldgebrauchs (bzw. seiner Vorläufer wie
»Warengeld«) sehr viel reicher wurden als andere. Reziprozität
verlangte jedoch Dankbarkeit und einen Ausgleich der Schuld. Bei
steigender Ungleichheit konnte die Schuld nicht mehr anders
ausgeglichen werden, als sich in den Dienst des Gläubigers zu
stellen. Dienstverhältnisse entstanden, die sich dauerhaft
verfestigten. Es kommt zur Schichtung. So war Griechenland zur Zeit
von Platon eine Sklavenhaltergesellschaft, die alteuropäische
Adelsgesellschaft geschichtet in Adel/Volk. Die Oberschicht (Adel
und Klerus) genoss Privilegien in allen Funktionssystemen. Den
Zugang zum Recht nutzte sie, um politische Macht und ökonomischen
Reichtum zu sichern. Dementsprechend gibt es keine strukturellen
Kopplungen: Die Oberschicht profitiert davon, dass Politik,
Wirtschaft und Recht nicht autonom und nur formal getrennt sind.
Politische Machtfragen innerhalb der Oberschicht werden
schichtintern »ausgedealt«. Konflikte zwischen den Schichten
(Adel/Volk) werden über Hauswirtschaft (Gutsherrschaft) geregelt.
In beiden Fällen also: nicht durch ein autonomes Rechtssystem.
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