96. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 434, K09

96. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 434, K09

Gerade weil Politik und Recht eng zusammenhängen,…
1 Stunde 2 Minuten
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Ulrike Sumfleth und Joachim Feltkamp sind Luhmani…

Beschreibung

vor 3 Tagen
Gerade weil Politik und Recht eng zusammenhängen, weist die Theorie
sozialer Systeme auf ihre unterschiedlichen Systemreferenzen hin.
Ein Beobachter kann zwar erkennen, dass sich politische und
rechtliche Operationen (Kommunikationen) gegenseitig bedingen und
aufeinander auswirken. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten,
dass die Systeme eine Einheit bilden würden. Die Theorie sozialer
Systeme geht von getrennten Systemen aus und macht das u.a. an
folgenden Begriffen fest. Beide Funktionssysteme vollziehen ihre
Autopoiesis (Selbstreproduktion) in jeweils operativer
Geschlossenheit. D.h., die Kommunikation unterscheidet laufend, ob
sie dem eigenen Netzwerk zuzuordnen ist oder nicht. Ausschlaggebend
ist, ob die Kommunikation den eigenen Code berührt. Codes sind
binäre (zweiwertige) Leitunterscheidungen. Beide Systeme verwenden
unterschiedliche Codes. In der Politik dreht sich alles um die
Unterscheidung von machtüberlegener/machtunterlegener
Kommunikation. (Milder ausgedrückt: Die Kommunikation unterscheidet
Regierende/Regierte, Regierung/Opposition, Amtsmacht/keine
Amtsmacht.) Die leitende Unterscheidung des Rechtssystems ist
dagegen: Recht/Unrecht. Zusätzlich wird differenziert, ob ein Fall
gleich/ungleich ist. Auf diese Weise überprüfen beide Systeme
laufend im Prozess der Kommunikation, wo die Grenze des jeweils
eigenen Systems zur Umwelt verläuft. Sie konstruieren sich selbst
als System in Differenz zur Umwelt (System-Umwelt-Differenz). Beide
pflegen rekursive (rückbezügliche) Netzwerke. Die Kommunikation
bezieht sich auf Begriffe mit unterschiedlicher
politischer/rechtlicher »Vorgeschichte« zurück. Bereits in der
Vergangenheit haben politische/rechtliche Kommunikationen auf
unterschiedliche Weise Bezug auf Begriffe genommen – zu
verschiedenen Zeitpunkten und in verschiedenen Kontexten. Jede
dieser früheren Kommunikationen hat ihren eigenen Zeithorizont,
ihre eigene Begriffs-Vernetzungsgeschichte. Z.B.:
Bundestagsdebatten und rechtswissenschaftliche Studien zum Begriff
der Souveränität. Durch Verweisen auf Begriffe werden
Kommunikationen (die bereits in der Vergangenheit vernetzt waren)
in der Gegenwart neu miteinander vernetzt. Es wird ein jeweils
spezifisch rechtlicher/politischer Sinn erzeugt. (Sinn bedeutet:
Verweisen auf anderes.) Kurz, ein Beobachter kann zwar erkennen,
dass ein Akt wie das Erlassen eines Gesetzes beide Systeme
gleichzeitig »betrifft«. Der Sinn, der sich daraus für Politik und
Recht ergibt, war und ist jedoch nicht derselbe. Beide Systeme
verfolgen unterschiedliche Programme. Die Politik operiert mit
Zweckprogrammen (Um-zu-Konstruktionen dienen der Zweckverfolgung,
dem Erreichen eines Ziels). Das Recht nutzt Konditionalprogramme
(Wenn-dann-Konstruktionen: Jeder Sachverhalt wird an Bedingungen
geknüpft. Mehrere Bedingungen können durch und/oder-Konstruktionen
verknüpft werden.) Die Operationsweisen beider Systeme sind nicht
aneinander anschlussfähig. Simpelstes Beispiel: Das Gericht kann
kein Gesetz erlassen, die Politik kein Rechtsurteil sprechen. Dass
Recht und Politik keine Einheit bilden, zeigt sich auch darin, dass
sie in der Übergangsphase (16. bis 19. Jh.), in der sie
sich voneinander und von der Kirche abgegrenzt haben und autonom
wurden, kein einheitliches Symbol finden konnten, um die behauptete
Einheit einheitlich zu erklären. Das Recht verweist auf die Geltung
des Rechts. Der Geltungsbegriff umfasst sowohl die Rechtsgültigkeit
des Gerichtsurteils als auch die Geltung der von der Politik
erlassenen Gesetze. Also: beide Systeme. Die Politik verweist
dagegen auf den Staat und damit auf die Gewaltenteilung zwischen
Judikative (Rechtsprechung) und Legislative (Rechtsetzung; wobei
auch die Exekutive der Politik unterstellt ist). (Dies schließt
nicht aus, dass auch das Recht den Staatsbegriff benutzt.) Man
sucht also Einheit und entdeckt Differenz. Die behauptete Einheit
blieb zwangsläufig rätselhaft. (>> Fortsetung luhmaniac.de)

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