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97. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 440, K10

97. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 440, K10

Luhmaniac vor 8 Monaten
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Start des 10. Kapitels: »Strukturelle Kopplungen« sind die Form, in
der Systeme Umweltbeziehungen einrichten. Herausragende
Einrichtungen, über die Recht, Politik und Wirtschaft strukturell
gekoppelt sind, sind Eigentum, Vertrag und Verfassung. An diesen
Punkten sind sie kognitiv füreinander offen. Es kann jedoch keinen
Transfer von Sinn zwischen Systemen geben, ohne die operative
Geschlossenheit der Systeme aufzubrechen. Deswegen spricht Luhmann
von wechselseitiger Irritation; die Systeme haben sich
wechselseitig zur Umwelt, sind nicht operativ, sondern strukturell
aneinander gekopppelt. Funktionssysteme wie Recht, Politik und
Wirtschaft sind zwar operativ geschlossen: Sie reproduzieren die
Elemente (Kommunikationen), aus denen sie bestehen, ausschließlich
selbst (Autopoiesis). Dies erfolgt auf der Basis zweiwertiger
Codes, die alle Entscheidungen im System anleiten und wie ein
Filter wirken. (Im globalen Kommunikationssystem des Rechts sind
dies die Unterscheidung von Recht/Unrecht, in der Politik:
machtüberlegene/ machtunterlegene Kommunikation, in der Wirtschaft:
zahlen/nicht zahlen.) Die Theorie sozialer Systeme unterscheidet
operative und strukturelle Kopplungen. Operative Kopplungen gibt es
in zwei Varianten. a) Dauerhafte operative Kopplungen innerhalb des
Systems = Autopoiesis. Systeminterne Operationen schließen an
systeminterne Operationen an. Die Systeme operieren (entscheiden)
autonom. Kein System kann in seiner Umwelt operieren! Z.B.: Nur ein
Gericht kann Recht sprechen. Nur die Politik kann Gesetze erlassen.
Ein Wirtschaftsunternehmen mag versuchen, Einfluss auf Politiker zu
nehmen. Es kann jedoch nicht im Parlament mit abstimmen. 
b)
Kurzzeitige operative Kopplungen zwischen System und Umwelt: Dabei
handelt es sich um Ereignisse, die für die zeitliche Dauer ihres
Ablaufs für mehrere Systeme identisch sind. Z.B.: Die Zahlung einer
Rechtsverbindlichkeit betrifft gleichzeitig das Wirtschaftssystem.
Systemintern hat das Ereignis jedoch jeweils eine andere
Vergangenheit, und es erzeugt unterschiedliche Zukünfte. Das Recht
hat damit eine Verbindlichkeit erledigt. Die Wirtschaft hingegen
verbucht den Zahlungseingang im Hinblick auf Zukunftsfragen, wofür
es das Geld investieren wird. Das Ereignis »Zahlung« ist zwar für
beide Systeme identisch. Es wird jedoch unterschiedlich
verarbeitet. Jedes System operiert in seiner Eigenzeitlichkeit. Im
Gegensatz dazu sind strukturelle Kopplungen dauerhafte Kopplungen
zwischen Systemen. Die Punkte, an denen dies geschieht, werden
abstrakt »Einrichtungen« genannt. Z.B. ist das Gehirn über Augen
und Ohren strukturell mit seiner Umwelt gekoppelt. Strukturelle
Kopplung ist eine Zwei-Seiten-Form, das heißt: eine Unterscheidung.
Wie jede Unterscheidung, schließt sie etwas ein (das, was gekoppelt
werden soll) – und zugleich schließt sie alles andere aus! Durch
Unterscheidungen limitiert ein System also das Spektrum dessen, was
es in der Umwelt als systemrelevant erachtet – und was nicht. Z.B.
nehmen Zellmembranen nur bestimmte Arten von Ionen auf – andere
nicht. Die Beschränkung auf wenige Einrichtungen ist die
Voraussetzung dafür, dass Systeme ihrer Umwelt gegenüber
resonanzfähig sind. Das System kann die gesamtgesellschaftliche
Komplexität ignorieren und sich auf das Management weniger
Unterscheidungen beschränken. Diese Reduktion von Komplexität ist
die Bedingung dafür, systemintern Komplexität aufbauen zu können.
Strukturelle Kopplungen trennen und verbinden Systeme also
gleichzeitig. In zeitlicher Hinsicht bedeutet das: Es gibt ein
analoges Prozessieren – und ein digitales. Analog heißt: Die
Systeme existieren gleichzeitig in einer für sie identischen Zeit.
Systemintern prozessieren sie jedoch digital. Digitalisierung
bedeutet die Einführung von zweiwertigen Unterscheidungen in das
Analoge. ... Vollständiger Text auf Luhmaniac.de
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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