Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
  1. Startseite
  2. Podcasts
  3. Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht! Podcast
  4. Dienstwagen - Wann Arbeitgeber die Privatnutzung wirklich widerrufen dürfen
Dienstwagen - Wann Arbeitgeber die Privatnutzung wirklich
widerrufen dürfen!

Viele Unternehmen stellen Arbeitnehmer nach einer Kündigung
sofort frei. Doch eine Frage sorgt dabei regelmäßig für
Unsicherheit in Personalabteilungen und bei Geschäftsführern:

Darf der Arbeitgeber den Dienstwagen sofort zurückfordern
– oder gehört die Privatnutzung bis zum Ende der Kündigungsfrist
zur Vergütung?

Mit genau dieser Frage hat sich
das Bundesarbeitsgericht (BAG) in
seinem Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR
171/24beschäftigt.

Das Urteil zeigt:

Selbst wenn ein Arbeitsvertrag
eine Widerrufsklausel enthält, kann
der Entzug der Privatnutzung rechtlich problematisch sein –
insbesondere dann, wenn steuerliche Nachteile für den
Arbeitnehmer entstehen.

In dieser Folge des Arbeitsrecht-Podcasts „Einfach
Recht“ erklärt Rechtsanwalt Sandro
Wulf, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter
Mediator, was Arbeitgeber und HR-Abteilungen unbedingt beachten
sollten.

Wann die Privatnutzung eines Dienstwagens Teil
der Vergütung ist

Warum ein Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag
entscheidend sein kann

Welche Anforderungen die AGB-Kontrolle nach §§
305 ff. BGB stellt

Wann ein Widerruf gegen § 315 BGB (billiges
Ermessen) verstoßen kann

Welche Rolle die steuerliche 1-Prozent-Regelung
(§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) spielt

Warum ein Widerruf mitten im Monat zu einer
Nutzungsausfallentschädigung führen kann

Das Bundesarbeitsgericht
(BAG) entschied:

Ein Arbeitgeber kann die Privatnutzung eines Dienstwagens
grundsätzlich widerrufen, wenn eine wirksame Widerrufsklausel
vorliegt.

Allerdings muss die konkrete Entscheidung billigem
Ermessen (§ 315 BGB) entsprechen.

Wird der Dienstwagen beispielsweise mitten im Monat
zurückgefordert, obwohl der Arbeitnehmer den geldwerten
Vorteil für den gesamten Monat versteuern muss, kann
eine Nutzungsausfallentschädigung entstehen.

Fundstelle:

BAG, Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 171/24

In der Praxis treten häufig diese Probleme auf:

kein wirksamer Widerrufsvorbehalt im
Arbeitsvertrag

zu unklare oder pauschale Widerrufsklauseln

fehlende Regelungen für Kündigung und
Freistellung

steuerliche Folgen werden bei der Rückgabe nicht
berücksichtigt

fehlende interne Abläufe für Trennungssituationen

Der Dienstwagen mit Privatnutzung ist
arbeitsrechtlich kein reines Arbeitsmittel,
sondern ein Vergütungsbestandteil.

Deshalb kann ein Arbeitgeber die Privatnutzung nicht beliebig
entziehen.

Das BAG-Urteil zeigt deutlich:

Eine wirksame Klausel allein reicht nicht – auch
die Ausübung des Widerrufs muss
rechtlich korrekt erfolgen.

Diese Folge wird präsentiert von:

Rechtsanwalt Sandro Wulf

Fachanwalt für Arbeitsrecht

zertifizierter Mediator

Rechtsanwälte Wulf & Collegen

Standorte:

Magdeburg und Stendal

Die Kanzlei berät Unternehmen, Geschäftsführer und HR-Abteilungen
im gesamten deutschsprachigen Raum zu allen Fragen des
Arbeitsrechts – insbesondere zu:

Kündigungen

Aufhebungsverträgen

Arbeitsverträgen

Dienstwagenregelungen

Abmahnungen

Vergütungssystemen

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.kanzlei-wulf.de

Der Podcast „Einfach Recht“ erklärt
aktuelle Urteile im Arbeitsrecht verständlich für Arbeitgeber,
Personalabteilungen und Führungskräfte.

Neue Folgen erscheinen regelmäßig mit praxisnahen Erläuterungen
zu Entscheidungen
des Bundesarbeitsgerichts,
der Landesarbeitsgerichte und
des Europäischen Gerichtshofs.

Wenn Ihnen diese Folge gefallen hat:

Abonnieren Sie den Podcast

Hinterlassen Sie eine Bewertung

Teilen Sie die Folge mit Kolleginnen und Kollegen

Kontakt

info@kanzlei-wulf.de

www.kanzlei-wulf.de

Bis zur nächsten Folge –

bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

Ihr

Sandro Wulf

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | zertifizierter
Mediator
Episode melden

„Dienstwagen - Wann Arbeitgeber die Privatnutzung wirklich widerrufen dürfen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz