Dienstwagen - Wann Arbeitgeber die Privatnutzung wirklich widerrufen dürfen

Dienstwagen - Wann Arbeitgeber die Privatnutzung wirklich widerrufen dürfen

vor 2 Wochen
24 Minuten
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Beschreibung

vor 2 Wochen

Dienstwagen - Wann Arbeitgeber die Privatnutzung wirklich
widerrufen dürfen!


Viele Unternehmen stellen Arbeitnehmer nach einer Kündigung
sofort frei. Doch eine Frage sorgt dabei regelmäßig für
Unsicherheit in Personalabteilungen und bei Geschäftsführern:


Darf der Arbeitgeber den Dienstwagen sofort zurückfordern
– oder gehört die Privatnutzung bis zum Ende der Kündigungsfrist
zur Vergütung?


Mit genau dieser Frage hat sich
das Bundesarbeitsgericht (BAG) in
seinem Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR
171/24beschäftigt.


Das Urteil zeigt:
Selbst wenn ein Arbeitsvertrag
eine Widerrufsklausel enthält, kann
der Entzug der Privatnutzung rechtlich problematisch sein –
insbesondere dann, wenn steuerliche Nachteile für den
Arbeitnehmer entstehen.


In dieser Folge des Arbeitsrecht-Podcasts „Einfach
Recht“ erklärt Rechtsanwalt Sandro
Wulf, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter
Mediator, was Arbeitgeber und HR-Abteilungen unbedingt beachten
sollten.




Wann die Privatnutzung eines Dienstwagens Teil
der Vergütung ist




Warum ein Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag
entscheidend sein kann




Welche Anforderungen die AGB-Kontrolle nach §§
305 ff. BGB stellt




Wann ein Widerruf gegen § 315 BGB (billiges
Ermessen) verstoßen kann




Welche Rolle die steuerliche 1-Prozent-Regelung
(§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) spielt




Warum ein Widerruf mitten im Monat zu einer
Nutzungsausfallentschädigung führen kann




Das Bundesarbeitsgericht
(BAG) entschied:


Ein Arbeitgeber kann die Privatnutzung eines Dienstwagens
grundsätzlich widerrufen, wenn eine wirksame Widerrufsklausel
vorliegt.


Allerdings muss die konkrete Entscheidung billigem
Ermessen (§ 315 BGB) entsprechen.


Wird der Dienstwagen beispielsweise mitten im Monat
zurückgefordert, obwohl der Arbeitnehmer den geldwerten
Vorteil für den gesamten Monat versteuern muss, kann
eine Nutzungsausfallentschädigung entstehen.


Fundstelle:
BAG, Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 171/24


In der Praxis treten häufig diese Probleme auf:




kein wirksamer Widerrufsvorbehalt im
Arbeitsvertrag




zu unklare oder pauschale Widerrufsklauseln




fehlende Regelungen für Kündigung und
Freistellung




steuerliche Folgen werden bei der Rückgabe nicht
berücksichtigt




fehlende interne Abläufe für Trennungssituationen




Der Dienstwagen mit Privatnutzung ist
arbeitsrechtlich kein reines Arbeitsmittel,
sondern ein Vergütungsbestandteil.


Deshalb kann ein Arbeitgeber die Privatnutzung nicht beliebig
entziehen.


Das BAG-Urteil zeigt deutlich:


Eine wirksame Klausel allein reicht nicht – auch
die Ausübung des Widerrufs muss
rechtlich korrekt erfolgen.


Diese Folge wird präsentiert von:


Rechtsanwalt Sandro Wulf
Fachanwalt für Arbeitsrecht
zertifizierter Mediator


Rechtsanwälte Wulf & Collegen


Standorte:
Magdeburg und Stendal


Die Kanzlei berät Unternehmen, Geschäftsführer und HR-Abteilungen
im gesamten deutschsprachigen Raum zu allen Fragen des
Arbeitsrechts – insbesondere zu:




Kündigungen




Aufhebungsverträgen




Arbeitsverträgen




Dienstwagenregelungen




Abmahnungen




Vergütungssystemen




Weitere Informationen finden Sie unter:


www.kanzlei-wulf.de


Der Podcast „Einfach Recht“ erklärt
aktuelle Urteile im Arbeitsrecht verständlich für Arbeitgeber,
Personalabteilungen und Führungskräfte.


Neue Folgen erscheinen regelmäßig mit praxisnahen Erläuterungen
zu Entscheidungen
des Bundesarbeitsgerichts,
der Landesarbeitsgerichte und
des Europäischen Gerichtshofs.


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Kontakt


info@kanzlei-wulf.de
www.kanzlei-wulf.de


Bis zur nächsten Folge –
bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite.


Ihr
Sandro Wulf
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | zertifizierter
Mediator



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