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Beschreibung
vor 2 Monaten
Zu Beginn sprechen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting
anlässlich eines FAZ-Beitrags von Thorsten Frei über eine
anstehende Novellierung des BND-Gesetzes. Bei Härting und Brink
stößt dies auf „bürgerrechtlichen Unmut“. Sie erkennen zahlreiche
Tabubrüche, wie beispielsweise die Abkehr vom Trennungsgebot,
wonach Informationsbeschaffung und polizeiliche Befugnisse bei
deutschen Nachrichtendiensten traditionell zu trennen sind. Ab
Minute (02:05) nehmen die beiden kritisch zu dem Vorschlag
Stellung, die Kontrollfunktion des Bundesnachrichtendienstes der
Bundesdatenschutzbeauftragten zu entziehen. Vom Geheimdienst zur
Transparenz: Ab Minute (17:55) besprechen Härting und Brink die
EuGH-Entscheidung vom 15.1.2026 – C-129/24, bei der zahlreiche
Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz gegen ein irisches
Forstunternehmen ergangen sind. Das Forstunternehmen verweigerte
die Auskunft, da die Anfragen alle unter Pseudonymen erfolgten.
Darf das nationale Recht eine Identifikation bei
Umweltinformationsanträgen verlangen? Zum Schluss wird ab Minute
(28:51) die EuGH-Entscheidung vom 18.12.2025 – C-422/24
thematisiert. Fahrkartenkontrolleure wurden im Stockholmer ÖPNV mit
Bodycams ausgestattet, Passagiere wurden hierüber nicht informiert.
Auf Grundlage von Art. 13 DSGVO erließ die schwedische
Aufsichtsbehörde daher ein Bußgeld. Handelt es sich wirklich um
einen Fall des Art. 13 DSGVO oder ist vielmehr Art. 14 DSGVO (samt
Ausnahmeregelungen in Absatz 5) einschlägig?
anlässlich eines FAZ-Beitrags von Thorsten Frei über eine
anstehende Novellierung des BND-Gesetzes. Bei Härting und Brink
stößt dies auf „bürgerrechtlichen Unmut“. Sie erkennen zahlreiche
Tabubrüche, wie beispielsweise die Abkehr vom Trennungsgebot,
wonach Informationsbeschaffung und polizeiliche Befugnisse bei
deutschen Nachrichtendiensten traditionell zu trennen sind. Ab
Minute (02:05) nehmen die beiden kritisch zu dem Vorschlag
Stellung, die Kontrollfunktion des Bundesnachrichtendienstes der
Bundesdatenschutzbeauftragten zu entziehen. Vom Geheimdienst zur
Transparenz: Ab Minute (17:55) besprechen Härting und Brink die
EuGH-Entscheidung vom 15.1.2026 – C-129/24, bei der zahlreiche
Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz gegen ein irisches
Forstunternehmen ergangen sind. Das Forstunternehmen verweigerte
die Auskunft, da die Anfragen alle unter Pseudonymen erfolgten.
Darf das nationale Recht eine Identifikation bei
Umweltinformationsanträgen verlangen? Zum Schluss wird ab Minute
(28:51) die EuGH-Entscheidung vom 18.12.2025 – C-422/24
thematisiert. Fahrkartenkontrolleure wurden im Stockholmer ÖPNV mit
Bodycams ausgestattet, Passagiere wurden hierüber nicht informiert.
Auf Grundlage von Art. 13 DSGVO erließ die schwedische
Aufsichtsbehörde daher ein Bußgeld. Handelt es sich wirklich um
einen Fall des Art. 13 DSGVO oder ist vielmehr Art. 14 DSGVO (samt
Ausnahmeregelungen in Absatz 5) einschlägig?
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