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  4. Innenminister als Verfassungsgegner? | Von Tilo Gräser
Dobrindt will Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“
ausbauen – Kritiker fordern seit langem dessen
Abschaffung

Ein Kommentar von Tilo Gräser.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zeigt sich als
mutmaßlicher Verfassungsgegner. Nicht anders ist zu verstehen,
wenn er den Verfassungsschutz von Bund und Ländern zu einem
„echten Geheimdienst“ ausbauen will, wie er gegenüber der Zeitung
Augsburger Allgemeine erklärte. In dem am Montag veröffentlichten
Interview sagte der Minister, er wolle den Verfassungsschutz „mit
wirksamen, operativen Fähigkeiten“ ausstatten.

Die Behörde in Bund und Ländern wurde neben anderen
Sicherheitsorganen wie polizeilichem Staatsschutz,
Bundesnachrichtendienst (BND) als Auslandsgeheimdienst,
Militärischem Abschirmdienst (MAD) zu Beginn der 1950er Jahre als
Inlandsgeheimdienst geschaffen. Sie agiert schon laut
gesetzlicher Aufgabe als Geheimdienst, ist aber laut Dobrindt nur
ein „klassischer Nachrichtendienst“, der Nachrichten und
Informationen sammelt. Das will er nun ändern, wie er verkündet,
ohne konkreter zu werden. Dabei wolle er vor allem mit den USA
und Israel zusammenarbeiten. Es geht nach seinen Worten vor allem
um den Schutz vor Anschlägen, und darum, auch „zurückschlagen“ zu
können. Doch es dürfte um ganz andere Interessen gehen, die den
CSU-Minister antreiben, was sich auch daran zeigt, dass er
ausgerechnet mit den Geheimdiensten zweier Staaten
zusammenarbeiten will, die für die Missachtung völkerrechtlicher,
rechtsstaatlicher und demokratischer Grundsätze berüchtigt sind.

Auf der Webseite des Dienstes heißt es zum eigenen Auftrag: „Wir
schützen die freiheitliche demokratische Grundordnung.“ Die wird
mit fdGO abgekürzt und mit interessanten Erklärungen versehen. Zu
ihr werden die „im Grundgesetz garantierten – unveräußerlichen
und unantastbaren – Menschenrechte, zuvorderst das Recht auf
Leben und die freie Entfaltung der Persönlichkeit“ gezählt.
Weitere Punkte sind das „Recht auf Opposition als wichtige
Kontrollinstanz in der parlamentarischen Demokratie“ sowie „die
Unabhängigkeit der Gerichte als Element des Rechtsstaates“.

Wenn diese Eigendarstellung des BfV ernst gemeint ist, muss
allein angesichts des Geschehens in der politisch verursachten
Corona-Krise mit den massiven Verstößen gegen die Grundrechte
dieser bundesdeutsche Geheimdienst als gescheitert angesehen
werden. Wenig überraschend ist natürlich, dass er sich in dieser
Zeit wie auch vorher und nachher als willfähriges Instrument der
Herrschenden und der in deren Auftrag Regierenden zeigte und
zeigt. Dabei ging er auch aktiv gegen „Querdenker“ und
„Coronaleugner“ vor, deren Bewegungen und Aktivitäten „als
möglicher Nährboden für staatsfeindliche Bestrebungen“ diffamiert
wurden. Heute sind die „Russland-Versteher“ und
„Lumpenpazifisten“ im Visier, oder auch selbsternannte
„Reichsbürger“, die angeblich einen Staatsstreich vorbereiteten.

...https://apolut.net/innenminister-als-verfassungsgegner-von-tilo-graser/

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