Innenminister als Verfassungsgegner? | Von Tilo Gräser

Innenminister als Verfassungsgegner? | Von Tilo Gräser

18 Minuten

Beschreibung

vor 3 Wochen

Dobrindt will Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“
ausbauen – Kritiker fordern seit langem dessen
Abschaffung


Ein Kommentar von Tilo Gräser.


Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zeigt sich als
mutmaßlicher Verfassungsgegner. Nicht anders ist zu verstehen,
wenn er den Verfassungsschutz von Bund und Ländern zu einem
„echten Geheimdienst“ ausbauen will, wie er gegenüber der Zeitung
Augsburger Allgemeine erklärte. In dem am Montag veröffentlichten
Interview sagte der Minister, er wolle den
Verfassungsschutz „mit wirksamen, operativen Fähigkeiten“
ausstatten.


Die Behörde in Bund und Ländern wurde neben anderen
Sicherheitsorganen wie polizeilichem Staatsschutz,
Bundesnachrichtendienst (BND) als Auslandsgeheimdienst,
Militärischem Abschirmdienst (MAD) zu Beginn der 1950er Jahre als
Inlandsgeheimdienst geschaffen. Sie agiert schon laut
gesetzlicher Aufgabe als Geheimdienst, ist aber laut
Dobrindt nur ein „klassischer Nachrichtendienst“, der Nachrichten
und Informationen sammelt. Das will er nun ändern, wie er
verkündet, ohne konkreter zu werden. Dabei wolle er vor allem mit
den USA und Israel zusammenarbeiten. Es geht nach seinen Worten
vor allem um den Schutz vor Anschlägen, und darum, auch
„zurückschlagen“ zu können. Doch es dürfte um ganz andere
Interessen gehen, die den CSU-Minister antreiben, was sich auch
daran zeigt, dass er ausgerechnet mit den Geheimdiensten zweier
Staaten zusammenarbeiten will, die für die Missachtung
völkerrechtlicher, rechtsstaatlicher und demokratischer
Grundsätze berüchtigt sind.


Auf der Webseite des Dienstes heißt es zum eigenen
Auftrag: „Wir schützen die freiheitliche demokratische
Grundordnung.“ Die wird mit fdGO abgekürzt und mit interessanten
Erklärungen versehen. Zu ihr werden die „im Grundgesetz
garantierten – unveräußerlichen und unantastbaren –
Menschenrechte, zuvorderst das Recht auf Leben und die freie
Entfaltung der Persönlichkeit“ gezählt. Weitere Punkte sind das
„Recht auf Opposition als wichtige Kontrollinstanz in der
parlamentarischen Demokratie“ sowie „die Unabhängigkeit der
Gerichte als Element des Rechtsstaates“.


Wenn diese Eigendarstellung des BfV ernst gemeint ist, muss
allein angesichts des Geschehens in der politisch verursachten
Corona-Krise mit den massiven Verstößen gegen die Grundrechte
dieser bundesdeutsche Geheimdienst als gescheitert angesehen
werden. Wenig überraschend ist natürlich, dass er sich in dieser
Zeit wie auch vorher und nachher als willfähriges Instrument der
Herrschenden und der in deren Auftrag Regierenden zeigte und
zeigt. Dabei ging er auch aktiv gegen „Querdenker“ und
„Coronaleugner“ vor, deren Bewegungen und Aktivitäten „als
möglicher Nährboden für staatsfeindliche Bestrebungen“
diffamiert wurden. Heute sind die
„Russland-Versteher“ und „Lumpenpazifisten“ im Visier, oder auch
selbsternannte „Reichsbürger“, die angeblich einen Staatsstreich
vorbereiteten.


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