Post verschickt – Prozess verloren? Neue Risiken beim Einwurf-Einschreiben!

Post verschickt – Prozess verloren? Neue Risiken beim Einwurf-Einschreiben!

26 Minuten

Beschreibung

vor 4 Wochen

Neue Risiken beim Einwurf-Einschreiben


Viele Arbeitgeber verlassen sich seit Jahren auf
das Einwurf-Einschreiben, um Kündigungen,
Abmahnungen oder BEM-Einladungen rechtssicher zuzustellen.
Doch genau diese Praxis ist seit einem aktuellen Urteil
des Landesarbeitsgericht
Hamburg massiv ins Wanken geraten.


Mit Urteil vom 14.07.2025 (Az. 4 SLa
26/24) hat das LAG Hamburg entschieden:
 Das digitalisierte Einwurf-Einschreiben der
Deutschen Post bietet keinen verlässlichen Anscheinsbeweis mehr
für den Zugang.


Bestreitet ein Arbeitnehmer den Erhalt, trägt der Arbeitgeber das
volle Prozessrisiko – mit teils gravierenden Folgen.




Landesarbeitsgericht Hamburg
Urteil vom 14.07.2025 – Az. 4 SLa 26/24




Kernaussage des Gerichts:
Der digitale Zustellnachweis beim Einwurf-Einschreiben
dokumentiert nicht mehr eindeutig, ob, wann und
wie ein Schreiben tatsächlich in den Briefkasten
des Arbeitnehmers gelangt ist.



Ein typischer Geschehensablauf – Voraussetzung für einen
Anscheinsbeweis – liegt damit nicht mehr zuverlässig vor.


 Wichtig:
Die Revision
zum Bundesarbeitsgericht ist
zugelassen.
 Eine neuere BAG-Entscheidung nach Juli 2025
existiert derzeit nicht.
Das Hamburger Urteil ist damit aktuell der maßgebliche Stand der
Rechtsprechung.


In dieser Folge erfährst du unter anderem:




warum das Einwurf-Einschreiben früher funktionierte – und
heute nicht mehr




welche Rolle die Digitalisierung des Zustellverfahrens der
Post spielt




weshalb Arbeitgeber im Streitfall den Zugang
oft nicht mehr beweisen können




warum Kündigungen, Abmahnungen und BEM-Einladungen dadurch
angreifbar werden




welche Zustellwege
jetzt wirklich rechtssicher sind




wie du dein HR-Zustellmanagement sofort anpassen solltest






Kündigung zum Monatsende per Einwurf-Einschreiben




Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)




Abmahnung bei verhaltensbedingten Pflichtverstößen




Fristsetzungen oder Anhörungen vor Kündigungen




 Bestreitet der Arbeitnehmer den Zugang, kann das
gesamte Verfahren kippen.




Einwurf-Einschreiben sind kein sicherer
Standard mehr




Boten- oder Gerichtsvollzieherzustellung bieten deutlich
höhere Beweissicherheit




Empfangsbestätigungen und saubere Dokumentation sind
entscheidend




HR-Prozesse sollten jetzt überprüft und angepasst werden






Geschäftsführer und Inhaber




HR-Abteilungen und Personalverantwortliche




Führungskräfte mit Kündigungsbefugnis




Unternehmensjuristen




Arbeitgeber im Mittelstand




Du hast Fragen zur rechtssicheren Zustellung von Kündigungen,
Abmahnungen oder BEM-Einladungen
oder möchtest deine HR-Prozesse überprüfen lassen?


 Melde dich gerne bei mir unter:
info@kanzlei-wulf.de





Mehr arbeitsrechtliche Informationen findest du auch auf dem Blog
der
Rechtsanwälte Wulf &
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Bis zur nächsten Folge – bleib rechtlich auf der sicheren
Seite!
Dein
Sandro Wulf
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · zertifizierter
Mediator

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