Post verschickt – Prozess verloren? Neue Risiken beim Einwurf-Einschreiben!
26 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Wochen
Neue Risiken beim Einwurf-Einschreiben
Viele Arbeitgeber verlassen sich seit Jahren auf
das Einwurf-Einschreiben, um Kündigungen,
Abmahnungen oder BEM-Einladungen rechtssicher zuzustellen.
Doch genau diese Praxis ist seit einem aktuellen Urteil
des Landesarbeitsgericht
Hamburg massiv ins Wanken geraten.
Mit Urteil vom 14.07.2025 (Az. 4 SLa
26/24) hat das LAG Hamburg entschieden:
Das digitalisierte Einwurf-Einschreiben der
Deutschen Post bietet keinen verlässlichen Anscheinsbeweis mehr
für den Zugang.
Bestreitet ein Arbeitnehmer den Erhalt, trägt der Arbeitgeber das
volle Prozessrisiko – mit teils gravierenden Folgen.
Landesarbeitsgericht Hamburg
Urteil vom 14.07.2025 – Az. 4 SLa 26/24
Kernaussage des Gerichts:
Der digitale Zustellnachweis beim Einwurf-Einschreiben
dokumentiert nicht mehr eindeutig, ob, wann und
wie ein Schreiben tatsächlich in den Briefkasten
des Arbeitnehmers gelangt ist.
Ein typischer Geschehensablauf – Voraussetzung für einen
Anscheinsbeweis – liegt damit nicht mehr zuverlässig vor.
Wichtig:
Die Revision
zum Bundesarbeitsgericht ist
zugelassen.
Eine neuere BAG-Entscheidung nach Juli 2025
existiert derzeit nicht.
Das Hamburger Urteil ist damit aktuell der maßgebliche Stand der
Rechtsprechung.
In dieser Folge erfährst du unter anderem:
warum das Einwurf-Einschreiben früher funktionierte – und
heute nicht mehr
welche Rolle die Digitalisierung des Zustellverfahrens der
Post spielt
weshalb Arbeitgeber im Streitfall den Zugang
oft nicht mehr beweisen können
warum Kündigungen, Abmahnungen und BEM-Einladungen dadurch
angreifbar werden
welche Zustellwege
jetzt wirklich rechtssicher sind
wie du dein HR-Zustellmanagement sofort anpassen solltest
Kündigung zum Monatsende per Einwurf-Einschreiben
Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Abmahnung bei verhaltensbedingten Pflichtverstößen
Fristsetzungen oder Anhörungen vor Kündigungen
Bestreitet der Arbeitnehmer den Zugang, kann das
gesamte Verfahren kippen.
Einwurf-Einschreiben sind kein sicherer
Standard mehr
Boten- oder Gerichtsvollzieherzustellung bieten deutlich
höhere Beweissicherheit
Empfangsbestätigungen und saubere Dokumentation sind
entscheidend
HR-Prozesse sollten jetzt überprüft und angepasst werden
Geschäftsführer und Inhaber
HR-Abteilungen und Personalverantwortliche
Führungskräfte mit Kündigungsbefugnis
Unternehmensjuristen
Arbeitgeber im Mittelstand
Du hast Fragen zur rechtssicheren Zustellung von Kündigungen,
Abmahnungen oder BEM-Einladungen
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Mehr arbeitsrechtliche Informationen findest du auch auf dem Blog
der
Rechtsanwälte Wulf &
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Bis zur nächsten Folge – bleib rechtlich auf der sicheren
Seite!
Dein
Sandro Wulf
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · zertifizierter
Mediator
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