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  4. Post verschickt – Prozess verloren? Neue Risiken beim Einwurf-Einschreiben!
Neue Risiken beim Einwurf-Einschreiben

Viele Arbeitgeber verlassen sich seit Jahren auf
das Einwurf-Einschreiben, um Kündigungen,
Abmahnungen oder BEM-Einladungen rechtssicher zuzustellen.

Doch genau diese Praxis ist seit einem aktuellen Urteil
des Landesarbeitsgericht
Hamburg massiv ins Wanken geraten.

Mit Urteil vom 14.07.2025 (Az. 4 SLa
26/24) hat das LAG Hamburg entschieden:

 Das digitalisierte Einwurf-Einschreiben der
Deutschen Post bietet keinen verlässlichen Anscheinsbeweis mehr
für den Zugang.

Bestreitet ein Arbeitnehmer den Erhalt, trägt der Arbeitgeber das
volle Prozessrisiko – mit teils gravierenden Folgen.

Landesarbeitsgericht Hamburg

Urteil vom 14.07.2025 – Az. 4 SLa 26/24

Kernaussage des Gerichts:

Der digitale Zustellnachweis beim Einwurf-Einschreiben
dokumentiert nicht mehr eindeutig, ob, wann und
wie ein Schreiben tatsächlich in den Briefkasten
des Arbeitnehmers gelangt ist.

Ein typischer Geschehensablauf – Voraussetzung für einen
Anscheinsbeweis – liegt damit nicht mehr zuverlässig vor.

 Wichtig:

Die Revision
zum Bundesarbeitsgericht ist
zugelassen.

 Eine neuere BAG-Entscheidung nach Juli 2025
existiert derzeit nicht.

Das Hamburger Urteil ist damit aktuell der maßgebliche Stand der
Rechtsprechung.

In dieser Folge erfährst du unter anderem:

warum das Einwurf-Einschreiben früher funktionierte – und
heute nicht mehr

welche Rolle die Digitalisierung des Zustellverfahrens der
Post spielt

weshalb Arbeitgeber im Streitfall den Zugang
oft nicht mehr beweisen können

warum Kündigungen, Abmahnungen und BEM-Einladungen dadurch
angreifbar werden

welche Zustellwege
jetzt wirklich rechtssicher sind

wie du dein HR-Zustellmanagement sofort anpassen solltest

Kündigung zum Monatsende per Einwurf-Einschreiben

Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Abmahnung bei verhaltensbedingten Pflichtverstößen

Fristsetzungen oder Anhörungen vor Kündigungen

 Bestreitet der Arbeitnehmer den Zugang, kann das
gesamte Verfahren kippen.

Einwurf-Einschreiben sind kein sicherer
Standard mehr

Boten- oder Gerichtsvollzieherzustellung bieten deutlich
höhere Beweissicherheit

Empfangsbestätigungen und saubere Dokumentation sind
entscheidend

HR-Prozesse sollten jetzt überprüft und angepasst werden

Geschäftsführer und Inhaber

HR-Abteilungen und Personalverantwortliche

Führungskräfte mit Kündigungsbefugnis

Unternehmensjuristen

Arbeitgeber im Mittelstand

Du hast Fragen zur rechtssicheren Zustellung von Kündigungen,
Abmahnungen oder BEM-Einladungen

oder möchtest deine HR-Prozesse überprüfen lassen?

 Melde dich gerne bei mir unter:

info@kanzlei-wulf.de

Mehr arbeitsrechtliche Informationen findest du auch auf dem Blog
der

Rechtsanwälte Wulf &
Collegen unter

 www.kanzlei-wulf.de

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Bis zur nächsten Folge – bleib rechtlich auf der sicheren
Seite!

Dein

Sandro Wulf

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · zertifizierter
Mediator
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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