50 Prozent krank, 50 Prozent arbeitsfähig? Warum die geplante neue Teil-AU arbeitsrechtlich gefährlich unklar ist!

50 Prozent krank, 50 Prozent arbeitsfähig? Warum die geplante neue Teil-AU arbeitsrechtlich gefährlich unklar ist!

vor 4 Wochen
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Beschreibung

vor 4 Wochen

19,5 Fehltage pro Kopf: Der Krankenstand in Deutschland ist für
Arbeitgeber, HR-Abteilungen und Geschäftsführer längst kein
abstraktes Statistikthema mehr. In Produktion, Pflege, Handwerk,
Verwaltung und kleinen Unternehmen bedeutet jeder Ausfall
konkrete organisatorische Belastung.


Die Bundesregierung plant nun mit dem
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Einführung einer
sogenannten Teilarbeitsunfähigkeit und
eines Teilkrankengeldes. Im
Kabinettsentwurf sind hierfür neue Regelungen in §
44c SGB V und § 44d SGB
V vorgesehen. Die Teil-AU soll ermöglichen, dass
Arbeitnehmer trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit teilweise ihre
bisherige Tätigkeit ausüben können. Der Arbeitgeber soll für die
geleistete Arbeitszeit zahlen, die Krankenkasse für den
krankheitsbedingt ausfallenden Teil Teilkrankengeld leisten.
Grundlage ist der Kabinettsentwurf des
Bundesgesundheitsministeriums vom 30.04.2026. (BMG)


In dieser Folge von Einfach Recht geht
es nicht um Schlagzeilen, sondern um die arbeitsrechtliche
Einordnung:


Was bedeutet es praktisch, wenn jemand nicht mehr vollständig
arbeitsunfähig sein soll, sondern nur teilweise?


Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dann anteilig zurückholen?


Muss der Arbeitnehmer mitmachen?


Was passiert, wenn der Arbeitgeber innerhalb von sieben
Kalendertagen nicht reagiert?


Wer trägt das Risiko, wenn die teilweise Rückkehr gesundheitlich
scheitert?


Besonders kritisch ist: Die Regelung wird nicht im Arbeitsrecht
verortet, sondern im Sozialgesetzbuch V. Das
Entgeltfortzahlungsgesetz, das Direktionsrecht, der
Arbeitsschutz, die Betriebsverfassung, Datenschutzfragen, Haftung
und Annahmeverzug werden nicht umfassend neu geregelt. Genau
deshalb entstehen für Arbeitgeber und HR erhebliche praktische
Unsicherheiten.


In dieser Folge erfährst du:




was nach dem Kabinettsentwurf konkret geregelt werden soll,






welche Rolle Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Ärzte und
Krankenkassen spielen,




warum die Sieben-Tage-Frist für Arbeitgeber besonders wichtig
wird,




welche Risiken bei Entgeltfortzahlung, Teilkrankengeld,
Arbeitszeit und Fürsorgepflicht entstehen,




und welche Prozesse Arbeitgeber und HR-Abteilungen
vorbereiten sollten, falls die Regelung tatsächlich kommt.




Fundstellen und weiterführende Hinweise:


Kabinettsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 30.04.2026:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz_Kabinett.pdf


Kassenärztliche Bundesvereinigung, Stellungnahmen zum
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz:
https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz


GKV-Spitzenverband, Stellungnahme zum Referentenentwurf des
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/p_stellungnahmen/2026_2027/260419_GKV-SV_Stn_RefE_BStabG_final.pdf


Kontakt:


Rechtsanwälte Wulf & Collegen
Arbeitsrecht für Arbeitgeber, HR-Abteilungen und
Geschäftsführer
Standorte: Magdeburg und Stendal
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Webseite: https://www.kanzlei-wulf.de
(Rechtsanwälte Wulf & Collegen)


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Einfach Recht
Der Podcast von Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für
Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator.
Für alle am Arbeitsrecht Interessierten und insbesondere für
Arbeitgeber, HR-Verantwortliche und Geschäftsführer, die
Arbeitsrecht nicht nur verstehen, sondern im Unternehmen
rechtssicher anwenden wollen.
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