Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
  1. Startseite
  2. Podcasts
  3. Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht! Podcast
  4. Schiedsrichter-Assistent als Arbeitnehmer? Rechtsweg zur Arbeitsgerichtsbarkeit im Profisport!
BAG, Beschluss vom 24.06.2025 – 9 AZB
18/25

(veröffentlicht im Entscheidungsarchiv des BAG am 15.07.2025)

In dieser Folge bespreche ich eine aktuelle
Entscheidung des Bundesarbeitsgericht,
die weit über den Profisport hinaus Bedeutung hat.

Der 9. Senat des BAG befasst sich mit der Frage,

ob für die Klage eines Schiedsrichter-Assistenten der
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet
ist und

nach welchen Maßstäben der Arbeitnehmerstatus (§ 611a
BGB) zu prüfen ist.

Der Kläger war über einen längeren Zeitraum
als Schiedsrichter-Assistent im
organisierten Spielbetrieb tätig.

Die Einsätze erfolgten regelmäßig auf Grundlage
zentraler Ansetzungen durch den Verband.

Nach dem Vortrag des Klägers:

wurden Zeit, Ort und Dauer der
Einsätze vollständig vorgegeben

bestand eine Verpflichtung zur
Einsatzübernahme, Absagen waren nur eingeschränkt
möglich

unterlag er fachlichen und organisatorischen
Weisungen

existierten Bewertungs- und
Beurteilungssysteme, die Einfluss auf weitere
Einsätze hatten

erfolgte die Vergütung pauschal pro
Einsatz, ohne eigene Preisgestaltung oder
Unternehmerrisiko

Formal war die Tätigkeit nicht als Arbeitsverhältnis
bezeichnet, tatsächlich jedoch stark in die
Verbandsorganisation eingebunden.

Der Kläger machte Ansprüche geltend und beschritt
den Rechtsweg zu den
Arbeitsgerichten.

Der Verband rügte den Rechtsweg mit der Begründung, es
liege kein Arbeitsverhältnis, sondern
eine freie bzw. verbandstypische
Tätigkeit vor.

Streitgegenstand war zunächst ausschließlich die
Rechtswegfrage.

Das BAG stellt klar:

Über die Zuständigkeit der
Arbeitsgerichte entscheiden diese selbst (§ 2
ArbGG).

Maßgeblich ist nicht die vertragliche
Bezeichnung, sondern die tatsächliche
Durchführung der Tätigkeit.

Der Arbeitnehmerstatus eines
Schiedsrichter-Assistenten ist nicht von vornherein
ausgeschlossen.

Für die Rechtswegprüfung genügt bereits
eine schlüssige Behauptung eines
Arbeitsverhältnisses.

Ob tatsächlich ein Arbeitsverhältnis besteht,
ist erst im Hauptsacheverfahren zu klären.

Das BAG knüpft an die bekannten Kriterien des § 611a BGB an,
insbesondere:

persönliche Abhängigkeit

Weisungsgebundenheit

Eingliederung in eine fremde Organisation

fehlendes Unternehmerrisiko

Diese Grundsätze gelten auch im Sport- und
Verbandswesen.

Die Entscheidung betrifft nicht nur Schiedsrichter, sondern u.
a.:

Trainer und Co-Trainer

Referenten und Dozenten

projektbezogen eingesetzte freie Mitarbeitende

Tätigkeiten mit festen Einsatzplänen und Bewertungsstrukturen

 Wo Organisation, Einsatzpraxis und Weisungen
arbeitnehmerähnlich ausgestaltet sind, ist der Weg zum
Arbeitsgericht eröffnet.

BAG, Beschluss
vom 24.06.2025 – 9 AZB
18/25

Veröffentlicht im Entscheidungsarchiv des BAG
am 15.07.2025

Rechtsanwälte Wulf & Collegen

Sandro Wulf

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · zertifizierter
Mediator in Magdeburg und Stendal

 info@kanzlei-wulf.de

 www.kanzlei-wulf.de

 Abonniere den Podcast „Einfach Recht“, um
keine aktuelle Entscheidung aus Erfurt zu verpassen.

Hinterlasse gern eine Bewertung, wenn dir die Folge gefallen hat.

Bis zur nächsten Folge –

bleib rechtlich auf der sicheren Seite!

Dein

Sandro Wulf
Episode melden

„Schiedsrichter-Assistent als Arbeitnehmer? Rechtsweg zur Arbeitsgerichtsbarkeit im Profisport!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz