Massenentlassungen 2026: EuGH widerspricht dem BAG – warum ein Formfehler alle Kündigungen kippen kann!

Massenentlassungen 2026: EuGH widerspricht dem BAG – warum ein Formfehler alle Kündigungen kippen kann!

15 Minuten

Beschreibung

vor 1 Tag

In dieser Folge von „Einfach Recht“ geht es um die aktuellen
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 30.10.2025 zu
Massenentlassungen – und deren erhebliche Auswirkungen auf
Arbeitgeber.


Ausgangspunkt ist ein praxisnaher Fall:


Ein mittelständisches Unternehmen spricht 30 betriebsbedingte
Kündigungen aus. Die wirtschaftliche Lage ist nachvollziehbar,
der Betriebsrat wurde beteiligt, die Massenentlassungsanzeige bei
der Agentur für Arbeit erstattet.


Im Kündigungsschutzprozess stellt sich heraus:
Die Anzeige war unvollständig.


Ergebnis: Sämtliche Kündigungen sind unwirksam.


Der Europäische Gerichtshof (Urt. v. 30.10.2025 – C-134/24
„Tomann“ und C-402/24 „Sewel“) stellt klar:




Eine fehlende Massenentlassungsanzeige kann nicht
nachträglich geheilt werden.




Die Anzeige muss objektiv vollständig sein – das Schweigen
der Agentur für Arbeit schützt nicht.




Die 30-Tage-Frist ist strikt einzuhalten.




Solange der deutsche Gesetzgeber nichts ändert, bleibt die
Unwirksamkeit die Rechtsfolge bei Verstößen.




In dieser Episode erfahren Sie:




Wann eine Massenentlassung im Sinne des § 17 KSchG vorliegt




Welche Pflichten Arbeitgeber gegenüber Betriebsrat und
Agentur für Arbeit haben




Warum formale Fehler existenzielle wirtschaftliche Folgen
haben können




Welche konkreten Handlungsempfehlungen sich für
Geschäftsführer und HR-Abteilungen ergeben






Arbeitgeber




Geschäftsführer




HR-Leiter und Personalverantwortliche




Restrukturierungsberater




Insolvenzverwalter






EuGH, Urteil vom 30.10.2025 – C-134/24 – Tomann




EuGH, Urteil vom 30.10.2025 – C-402/24 – Sewel




BAG, ständige Rechtsprechung zu § 17 KSchG




Richtlinie 98/59/EG




Wenn Sie Fragen zu Restrukturierungen, betriebsbedingten
Kündigungen oder Massenentlassungen haben:


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Bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Ihr
Sandro Wulf
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | zertifizierter
Mediator
Rechtsanwälte Wulf & Collegen



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