Massenentlassungen 2026: EuGH widerspricht dem BAG – warum ein Formfehler alle Kündigungen kippen kann!
15 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Tag
In dieser Folge von „Einfach Recht“ geht es um die aktuellen
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 30.10.2025 zu
Massenentlassungen – und deren erhebliche Auswirkungen auf
Arbeitgeber.
Ausgangspunkt ist ein praxisnaher Fall:
Ein mittelständisches Unternehmen spricht 30 betriebsbedingte
Kündigungen aus. Die wirtschaftliche Lage ist nachvollziehbar,
der Betriebsrat wurde beteiligt, die Massenentlassungsanzeige bei
der Agentur für Arbeit erstattet.
Im Kündigungsschutzprozess stellt sich heraus:
Die Anzeige war unvollständig.
Ergebnis: Sämtliche Kündigungen sind unwirksam.
Der Europäische Gerichtshof (Urt. v. 30.10.2025 – C-134/24
„Tomann“ und C-402/24 „Sewel“) stellt klar:
Eine fehlende Massenentlassungsanzeige kann nicht
nachträglich geheilt werden.
Die Anzeige muss objektiv vollständig sein – das Schweigen
der Agentur für Arbeit schützt nicht.
Die 30-Tage-Frist ist strikt einzuhalten.
Solange der deutsche Gesetzgeber nichts ändert, bleibt die
Unwirksamkeit die Rechtsfolge bei Verstößen.
In dieser Episode erfahren Sie:
Wann eine Massenentlassung im Sinne des § 17 KSchG vorliegt
Welche Pflichten Arbeitgeber gegenüber Betriebsrat und
Agentur für Arbeit haben
Warum formale Fehler existenzielle wirtschaftliche Folgen
haben können
Welche konkreten Handlungsempfehlungen sich für
Geschäftsführer und HR-Abteilungen ergeben
Arbeitgeber
Geschäftsführer
HR-Leiter und Personalverantwortliche
Restrukturierungsberater
Insolvenzverwalter
EuGH, Urteil vom 30.10.2025 – C-134/24 – Tomann
EuGH, Urteil vom 30.10.2025 – C-402/24 – Sewel
BAG, ständige Rechtsprechung zu § 17 KSchG
Richtlinie 98/59/EG
Wenn Sie Fragen zu Restrukturierungen, betriebsbedingten
Kündigungen oder Massenentlassungen haben:
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Bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Ihr
Sandro Wulf
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | zertifizierter
Mediator
Rechtsanwälte Wulf & Collegen
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