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  4. Wer kündigt, zahlt: Annahmeverzug, Rechtswahl und zwingender Kündigungsschutz!
Wer kündigt, zahlt: Annahmeverzug, Rechtswahl und
zwingender Kündigungsschutz (BAG 5 AS 4/25 & 2 AZR
91/24)

In dieser Folge von „Einfach Recht“ spreche ich über eine
wegweisende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum
Annahmeverzugslohn und zur Frage, wie weit Vertragsfreiheit und
Rechtswahl im Arbeitsrecht reichen dürfen.

Ausgangspunkt ist ein internationaler Fall aus der
Luftfahrtbranche mit ausländischer Rechtswahl, in dem eine
Arbeitnehmerin nach einer unwirksamen Kündigung
Annahmeverzugslohn begehrt.

Der Zweite Senat (2 AZR 91/24) und der Fünfte Senat (5 AS 4/25)
klären dabei, ob § 615 Satz 1 BGB in diesem Kontext zwingend ist
– und ob Arbeitgeber das Annahmeverzugsrisiko im Vorfeld komplett
„wegverhandeln“ oder ins Ausland verlagern können.

Du erfährst in dieser Folge:

Worum es im Ausgangsfall (Luftfahrt, Auslandsbezug,
Rechtswahl) konkret ging.

Wie das Anfrageverfahren nach § 45 ArbGG zwischen dem Zweiten
und dem Fünften Senat ablief.

Warum § 615 Satz 1 BGB im Fall der unwirksamen oder erst
später wirksamen Arbeitgeberkündigung als zwingendes Recht
wirkt und vertragliche Total-Ausschlüsse ins Leere laufen.

Welche Rolle Art. 8 Rom-I-VO spielt und warum Rechtswahl
nicht dazu genutzt werden darf, zwingende Schutzvorschriften
des gewöhnlichen Arbeitsortes zu unterlaufen.

Dass Arbeitgeber trotz allem nicht schutzlos sind: Anrechnung
anderweitigen Verdienstes, böswillig unterlassener Verdienst,
Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers und
Prozessbeschäftigung bleiben wirksame Stellschrauben.

Welche Konsequenzen sich für deine Vertragsgestaltung,
Rechtswahlklauseln und Kündigungspraxis in „normalen“
deutschen Arbeitsverhältnissen ergeben.

Wenn du als Arbeitgeber, HR-Verantwortliche:r oder
Geschäftsführung verstehen willst, warum der
Total-Ausschluss von Annahmeverzugslohn bei
unwirksamer Kündigung vom Tisch ist – und wo deine strategischen
Spielräume trotzdem bleiben – ist diese Folge für dich besonders
relevant.

BAG, Beschluss vom 28.01.2026 – 5 AS 4/25
(„Annahmeverzug – Abbedingung“)

Stichworte: Annahmeverzug, Zwingendes Recht, Abbedingung,
Rechtswahl, Rom-I-VO, Anfrage nach § 45 ArbGG.

BAG, Beschluss vom 18.06.2025 – 2 AZR 91/24
(A)

Anfragebeschluss des Zweiten Senats an den Fünften Senat
zum zwingenden Charakter des § 615 Satz 1 BGB im Kontext
unwirksamer Kündigung und Rechtswahl.

BAG, Urteil vom 18.06.2025 – 2 AZR 91/24 (B)

Teilurteil zum Bestand des Arbeitsverhältnisses und zum
Beendigungszeitpunkt im gleichen Ausgangsfall.

Erwähnt werden außerdem:

BAG, Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 127/24
(Freistellung – böswillig unterlassener Verdienst).

BAG, Urteil vom 29.03.2023 – 5 AZR 55/19
(frühere Linie des 5. Senats zur Abdingbarkeit von § 615
BGB).

§ 615 BGB – Vergütung bei Annahmeverzug und bei
Betriebsrisiko (insbesondere Satz 1 und Satz 2).

§ 45 ArbGG – Divergenzanfrage unter den Senaten des BAG.

Art. 8 Rom-I-VO – Individuelle Arbeitsverträge und Grenzen
der Rechtswahl.

Wenn du Fragen zur Umsetzung der Entscheidung in deinem
Unternehmen hast oder deine Arbeitsverträge und Kündigungspraxis
überprüfen lassen möchtest, erreichst du mich unter:

Rechtsanwälte Wulf & Collegen

info@kanzlei-wulf.de

Website: https://www.kanzlei-wulf.de

Podcast: „Einfach Recht“ auf allen gängigen Plattformen

Schreib mir gern, wenn du ein konkretes Thema aus dieser Folge in
einer weiteren Episode vertiefen möchtest.

#annahmeverzug #kündigung #abfindung #kanzleiwulf #einfachrecht
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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