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  4. Bereitschaftsdienst an Silvester – Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen!
Bereitschaftsdienst an Silvester – Was Arbeitgeber und
Arbeitnehmer wissen müssen

Zum Jahreswechsel stehen viele Unternehmen vor der Frage, ob und
unter welchen
Voraussetzungen Bereitschaftsdienste angeordnet
werden dürfen – etwa wegen Silvesterfeuerwerk, technischer
Risiken oder betrieblicher Notwendigkeiten.

In dieser Folge von „Einfach
Recht“ erläutere ich die arbeitsrechtlichen
Grundlagen, die Abgrenzung zur Rufbereitschaft sowie
die Vergütungspflicht unter besonderer
Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts.

1. Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit

 BAG, Urt. v. 29.06.2016 – 5 AZR
716/15

Bereitschaftsdienst stellt Arbeitszeit dar und
ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Für
Bereitschaftszeiten ist mindestens der gesetzliche Mindestlohn zu
zahlen.

2. Bereitschaftsdienst darf nicht reguläre Arbeitszeit
ersetzen

 BAG, Urt. v. 17.01.2019 – 6 AZR
17/18

Bereitschaftsdienst darf nicht anstelle der
vertraglich geschuldeten Arbeitszeit angeordnet
werden. Er ist
nur zusätzlich zulässig, wenn
tariflich oder arbeitsvertraglich vorgesehen.

3. Abgrenzung Bereitschaftsdienst –
Rufbereitschaft

 BAG, Urt. v. 25.03.2021 – 6 AZR
264/20

Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber
den Aufenthaltsort vorgibt.

– Vorgabe des Aufenthaltsortes  Bereitschaftsdienst
(Arbeitszeit)

– Freie Wahl des Aufenthaltsortes  Rufbereitschaft
(Ruhezeit)

Allein eine häufige Inanspruchnahme macht Rufbereitschaft nicht
automatisch vergütungspflichtig.

Bereitschaftsdienste benötigen
eine arbeitsvertragliche, tarifliche oder
kollektivrechtliche Grundlage

Sie unterliegen
dem Arbeitszeitgesetz und sind bei
der Höchstarbeitszeit zu berücksichtigen

Vergütungspflicht besteht zwingend bei Bereitschaftsdienst

Rufbereitschaft ist nur bei tatsächlichem Einsatz zu vergüten
– es sei denn, es bestehen abweichende Vereinbarungen

An Sonn- und Feiertagen (z. B. Neujahr) gelten besondere
arbeitszeitrechtliche Einschränkungen

HR-Abteilungen

Geschäftsführungen

Arbeitgeber mit technischer Infrastruktur

Unternehmen mit Not- oder Bereitschaftsdiensten

Betriebsräte

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Weitere arbeitsrechtliche Beiträge findest du
unter www.kanzlei-wulf.de.

Bis zur nächsten Folge – bleib rechtlich auf der sicheren
Seite!

Dein

Sandro Wulf

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Zertifizierter
Mediator
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„Bereitschaftsdienst an Silvester – Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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