Vulgäre Kritik ist nicht gleich Kündigungsgrund – LAG Düsseldorf zieht klare Grenze!

Vulgäre Kritik ist nicht gleich Kündigungsgrund – LAG Düsseldorf zieht klare Grenze!

15 Minuten

Beschreibung

vor 1 Tag

Vulgäre Kritik am Arbeitsplatz – reicht das für eine
Kündigung?



Mit Urteil vom 18.11.2025 (Az. 3 SLa
699/24) hat das Landesarbeitsgericht
Düsseldorf klargestellt:
Selbst grob formulierte, vulgäre Äußerungen gegenüber der
Schichtführung rechtfertigen nicht
automatisch eine Kündigung.


In dieser Folge von Einfach Recht – dem
Arbeitsrechts-Podcast analysiert
Rechtsanwalt Sandro Wulf, Fachanwalt für
Arbeitsrecht, die Entscheidung des LAG Düsseldorf im Detail und
ordnet sie in die bisherige Rechtsprechung von BAG
und Landesarbeitsgerichten ein.


Ein Arbeitnehmer soll seine Vorgesetzte in einer
Konfliktsituation mit drastischen Worten kritisiert haben. Der
Arbeitgeber kündigte.



Das LAG Düsseldorf entschied:



️ Kontext, Sprachgebrauch und Verhältnismäßigkeit
sind entscheidend.
️ Nicht jede vulgäre Äußerung ist eine kündigungsrelevante
Beleidigung.
️ Vor einer Kündigung ist regelmäßig
eine Abmahnung zu prüfen.




Abgrenzung zwischen zulässiger
Kritik und kündigungsrelevanter
Schmähkritik




Bedeutung des betrieblichen
Kontexts und sprachlicher Missverständnisse




Kündigung als ultima ratio




Einordnung in die ständige Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts
(vgl. u. a. BAG, st. Rspr. zur Schmähkritik und
Verhältnismäßigkeit)






LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2025
– 3 SLa 699/24




BAG, ständige Rechtsprechung zur Abgrenzung
von Kritik und Beleidigung
(u. a. BAG, Urt. v. 10.12.2009 – 2 AZR 534/08; BAG, Urt. v.
24.11.2005 – 2 AZR 584/04)






Arbeitgeber und Unternehmer




HR-Abteilungen und Personalverantwortliche




Führungskräfte




Arbeitnehmer mit Konflikten im Arbeitsverhältnis




Rechtsanwälte Wulf & Collegen
Rechtsanwalt Sandro Wulf
Fachanwalt für Arbeitsrecht | Zertifizierter Mediator


Magdeburg & Stendal
 www.kanzlei-wulf.de
 info@kanzlei-wulf.de


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