Vulgäre Kritik ist nicht gleich Kündigungsgrund – LAG Düsseldorf zieht klare Grenze!
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vor 1 Tag
Vulgäre Kritik am Arbeitsplatz – reicht das für eine
Kündigung?
Mit Urteil vom 18.11.2025 (Az. 3 SLa
699/24) hat das Landesarbeitsgericht
Düsseldorf klargestellt:
Selbst grob formulierte, vulgäre Äußerungen gegenüber der
Schichtführung rechtfertigen nicht
automatisch eine Kündigung.
In dieser Folge von Einfach Recht – dem
Arbeitsrechts-Podcast analysiert
Rechtsanwalt Sandro Wulf, Fachanwalt für
Arbeitsrecht, die Entscheidung des LAG Düsseldorf im Detail und
ordnet sie in die bisherige Rechtsprechung von BAG
und Landesarbeitsgerichten ein.
Ein Arbeitnehmer soll seine Vorgesetzte in einer
Konfliktsituation mit drastischen Worten kritisiert haben. Der
Arbeitgeber kündigte.
Das LAG Düsseldorf entschied:
️ Kontext, Sprachgebrauch und Verhältnismäßigkeit
sind entscheidend.
️ Nicht jede vulgäre Äußerung ist eine kündigungsrelevante
Beleidigung.
️ Vor einer Kündigung ist regelmäßig
eine Abmahnung zu prüfen.
Abgrenzung zwischen zulässiger
Kritik und kündigungsrelevanter
Schmähkritik
Bedeutung des betrieblichen
Kontexts und sprachlicher Missverständnisse
Kündigung als ultima ratio
Einordnung in die ständige Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts
(vgl. u. a. BAG, st. Rspr. zur Schmähkritik und
Verhältnismäßigkeit)
LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2025
– 3 SLa 699/24
BAG, ständige Rechtsprechung zur Abgrenzung
von Kritik und Beleidigung
(u. a. BAG, Urt. v. 10.12.2009 – 2 AZR 534/08; BAG, Urt. v.
24.11.2005 – 2 AZR 584/04)
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Führungskräfte
Arbeitnehmer mit Konflikten im Arbeitsverhältnis
Rechtsanwälte Wulf & Collegen
Rechtsanwalt Sandro Wulf
Fachanwalt für Arbeitsrecht | Zertifizierter Mediator
Magdeburg & Stendal
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Einfach Recht Sandro Wulf
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