Online-AU nur per Fragebogen – fristlose Kündigung bestätigt
15 Minuten
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vor 3 Monaten
Online-AU nur per Fragebogen – fristlose Kündigung bestätigt (LAG
Hamm, 05.09.2025 – 14 SLa 145/25)“
Inhalt der Folge
In dieser Episode beleuchten wir die Entscheidung des
Landesarbeitsgerichts Hamm vom 05.09.2025 (14 SLa 145/25).
Kernfrage: Reicht eine Online-Krankschreibung ohne jeglichen
Arztkontakt aus – oder darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?
Die Antwort des Gerichts ist klar: Eine vermeintliche AU ohne
Arztkontakt ist nicht nur wertlos, sondern kann eine fristlose
Kündigung rechtfertigen.
Worum geht’s konkret?
Online erworbene „Krankschreibung“ nur per Fragebogen
Kein Arztkontakt (weder Video, noch Telefon, noch persönlich)
Keine eAU bei der Krankenkasse
Starke optische Nachahmung des gelben Scheins
Bewusst irreführender Eindruck eines ärztlichen Attests
️ Die Kernaussagen des LAG Hamm
Täuschung über ärztliche Untersuchung = massive
Pflichtverletzung
Beweiswert erschüttert, wenn kein ärztlicher Kontakt
stattfand
Fristlose Kündigung wirksam, Abmahnung entbehrlich
Vertrauensbruch steht im Mittelpunkt
Telemedizin ist nur wirksam, wenn echte ärztliche
Untersuchung stattfindet
Relevanz für die Praxis
AUs aus Online-Portalen kritisch prüfen
eAU-Abgleich konsequent durchführen
Verdachtsmomente dokumentieren
Sofortige Rückfragen an den Arbeitnehmer
Bei Täuschung fristlose Kündigung rechtlich haltbar
Kontakt
️ Fragen zur Folge?
Sende mir gerne eine Nachricht an: info@kanzlei-wulf.de
Mehr Inhalte findest du auf: www.kanzlei-wulf.de
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