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  4. G 1/19 - "Fußgängersimulation" - Vorlagefragen
In dieser Folge sprechen Gerd Hübscher und Michael Stadler über die
Entscheidung G 1/19 der Großen Beschwerdekammer des Europäischen
Patentamts aus dem Jahr 2021, die auf einer Beschwerde gegen die
Zurückweisung der Patentanmeldung beruht. Diese Entscheidung
beschäftigt sich mit der Frage ob computerimplementierte
Simulationen als solche beansprucht werden können und ob eine
solche Simulation eine technische Aufgabe lösen kann. Erfindung Die
dem Vorlagefall zugrunde liegende Erfindung betrifft eine
computerimplementierte Simulation von Personen in einem Gebäude
bzw. einem abstrakten Gebäudemodell. Vorlagefall Die PCT Anmeldung
stammt aus einer PCT Anmeldung mit Anmeldetag aus 2003 und trat
2005 in die europäische Phase ein. Die Anmeldung wurde 2013 von der
Prüfungsabteilung aufgrund von mangelnder erfinderischer Tätigkeit
zurückgewiesen, unter anderem da der Anspruch sehr abstrakt
formuliert war und weder die Fußgänger als solche bezeichnet
wurden, noch die Bewegungsprofile definiert waren, sodass kein
technischer Effekt zuerkennbar war. Im Beschwerdeverfahren wurde
die Frage, ob eine abstrakte computergestützte Simulation einen
technischen Effekt aufweist, der die erfinderische Tätigkeit
begründen kann, diskutiert. Der Kammer fehlte jedoch unter anderem
die direkte Verbindung der abstrakten Simulationen und der
Realität, um einen solchen technischen Effekt zuzuerkennen.
Aufgrund von von der Beschwerdeführerin herangezogener
Entscheidungen der Beschwerdekammern, die in vergleichbaren Fällen
eine reine Simulation als einen technischen Effekt begründend
angesehen hatten (T 1227/05 - Simulation einer elektrischen
Schaltung zur Rauschminimierung | T 625/11 - Simulation von
Steuerstäben in einem Atomreaktor), legte die Beschwerdekammer die
folgenden Fragen zur Vorlage an die Großen Beschwerdekammer vor:
Vorlagefragen Der Großen Beschwerdekammer wurden folgende Fragen
zur Entscheidung vorgelegt: 1. Kann - bei der Beurteilung der
erfinderischen Tätigkeit - die computerimplementierte Simulation
eines technischen Systems oder Verfahrens durch Erzeugung einer
technischen Wirkung, die über die Implementierung der Simulation
auf einem Computer hinausgeht, eine technische Aufgabe lösen, wenn
die computerimplementierte Simulation als solche beansprucht wird?
2. Wenn die erste Frage bejaht wird, welches sind die maßgeblichen
Kriterien für die Beurteilung, ob eine computerimplementierte
Simulation, die als solche beansprucht wird, eine technische
Aufgabe löst? Ist es insbesondere eine hinreichende Bedingung, dass
die Simulation zumindest teilweise auf technische Prinzipien
gestützt wird, die dem simulierten System oder Verfahren zugrunde
liegen? 3. Wie lauten die Antworten auf die erste und die zweite
Frage, wenn die computerimplementierte Simulation als Teil eines
Entwurfsverfahrens beansprucht wird, insbesondere für die
Überprüfung eines Entwurfs?
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„G 1/19 - "Fußgängersimulation" - Vorlagefragen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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