UPC_CFI_693/2025 - ONWARD Medical ./. Niche Biomedical (einstweilige Maßnahmen / Hilfsanträge) [IP Guests #4.1]
vor 18 Stunden
Gast: Thomas Adocker | System zur Neuromodulierung, Verfahren zur
Beantragung einstweiliger Maßnahmen, Zulässigkeit von Hilfsanträgen
im Eilverfahren - erste Instanz
Podcast
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Beschreibung
vor 18 Stunden
In dieser Folge des IP Courses Podcasts ist Thomas Adocker zu Gast
bei Michael Stadler. Gemeinsam besprechen Sie eine Entscheidung der
Lokalkammer München des Einheitlichen Patentgerichts (UPC), die im
Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen ist. Thomas
Adocker ist seit März 2026 rechtlich qualifizierter Richter am UPC
und der Zentralkammer München zugeordnet. Kernfrage der
gegenständlichen Entscheidung ist es, ob im Eilverfahren auch eine
beschränkte Anspruchsfassung im Rahmen von Hilfsanträgen geltend
gemacht werden können, auch wenn der Anspruch in seiner erteilten
Fassung nicht rechtsbeständig ist. Das gegenständliche Verfahren
betrifft ein Streitpatent, das ein System zur Neuromodulierung,
genauer zur transkutanen Rückenmarkstimulation, das einen
programmierbaren Stimulator und ein Elektrodenpad umfasst, welches
am Rücken oder an den Schultern der zu behandelnden Person
anbringbar ist, betrifft. Das System kann durch gezielte
Ansteuerung über Impulse das Nervensystem stimulieren.
Antragstellerin war die Patentinhaberin ONWARD Medical N.V., die
gegen die Niche Biomedical, Inc. einen Antrag auf Erlassung
einstweiliger Maßnahmen wegen unmittelbarer und mittelbarer
Patentverletzung geltend gemacht hat. Beim Streitpatent handelt es
sich um ein “klassisches” europäisches Patent, das nicht
aus-optiert wurde und in Deutschland sowie in Frankreich aufrecht
ist. Im Rahmen des erstinstanzlichen Verfahrens wurde von der
Antragsgegnerin die Nichtigkeit des Streitpatents eingewendet.
Daraufhin reichte die Antragstellerin mehrere Hilfsanträge zur
beschränkten Verteidigung vor. Die Lokalkammer München sah den
ursprünglich erteilten Anspruch 1 gegenüber dem im Verfahren
vorgebrachten Stand der Technik als nicht rechtsbeständig an und
ließ die Hilfsanträge im Eilverfahren nicht zu. Da die
Rechtsbeständigkeit verneint wurde, musste die Lokalkammer über die
Verletzungsfrage nicht mehr entscheiden.
bei Michael Stadler. Gemeinsam besprechen Sie eine Entscheidung der
Lokalkammer München des Einheitlichen Patentgerichts (UPC), die im
Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen ist. Thomas
Adocker ist seit März 2026 rechtlich qualifizierter Richter am UPC
und der Zentralkammer München zugeordnet. Kernfrage der
gegenständlichen Entscheidung ist es, ob im Eilverfahren auch eine
beschränkte Anspruchsfassung im Rahmen von Hilfsanträgen geltend
gemacht werden können, auch wenn der Anspruch in seiner erteilten
Fassung nicht rechtsbeständig ist. Das gegenständliche Verfahren
betrifft ein Streitpatent, das ein System zur Neuromodulierung,
genauer zur transkutanen Rückenmarkstimulation, das einen
programmierbaren Stimulator und ein Elektrodenpad umfasst, welches
am Rücken oder an den Schultern der zu behandelnden Person
anbringbar ist, betrifft. Das System kann durch gezielte
Ansteuerung über Impulse das Nervensystem stimulieren.
Antragstellerin war die Patentinhaberin ONWARD Medical N.V., die
gegen die Niche Biomedical, Inc. einen Antrag auf Erlassung
einstweiliger Maßnahmen wegen unmittelbarer und mittelbarer
Patentverletzung geltend gemacht hat. Beim Streitpatent handelt es
sich um ein “klassisches” europäisches Patent, das nicht
aus-optiert wurde und in Deutschland sowie in Frankreich aufrecht
ist. Im Rahmen des erstinstanzlichen Verfahrens wurde von der
Antragsgegnerin die Nichtigkeit des Streitpatents eingewendet.
Daraufhin reichte die Antragstellerin mehrere Hilfsanträge zur
beschränkten Verteidigung vor. Die Lokalkammer München sah den
ursprünglich erteilten Anspruch 1 gegenüber dem im Verfahren
vorgebrachten Stand der Technik als nicht rechtsbeständig an und
ließ die Hilfsanträge im Eilverfahren nicht zu. Da die
Rechtsbeständigkeit verneint wurde, musste die Lokalkammer über die
Verletzungsfrage nicht mehr entscheiden.
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